19.03.2009 Wie der BIV mitteilt, hat das Heinz-Piest-Institut für Handwerkstechnik (HPI) an der Leibniz Universität Hannover eine Studie zur Anwendung der Sachkunderegelungen nach der Chemikalien-Klimaschutzverordnung erstellt. In dieser Studie wird vom HPI klargestellt, dass nur der Kälteanlagenbauer/Mechatroniker für Kältetechnik aufgrund seiner Ausbildung die Sachkunde nach ChemKlimaschutzV (§5) nachgewiesen hat. Bei allen anderen Ausbildungsberufen ist eine Prüfung erforderlich. Dabei sieht das HPI einen Lehrgang von mindestens 240 Stunden vor.https://www.biv-kaelte.de/
Studie des HPI zur ChemKlimaschutzV