01./02.03.2011 Der Zentralverband Sanitär Heizung Klima (ZVSHK) hat seine Mitgliedschaft im Fachverband Gebäude-Klima e. V. (FGK) gekündigt. Diese Entscheidung traf der Vorstand des ZVSHK auf seiner Sitzung am 24. Februar 2011. Nach einer gründlichen Bewertung der Entwicklungen in und um den FGK haben wir einstimmig entschieden, die Partnerschaft zu beenden, erklärte Manfred Stather, der Präsident des ZVSHK. Das gelte für die Mitgliedschaft im FGK wie auch für den 2004 abgeschlossenen Kooperationsvertrag.
Nach der vor Kurzem erfolgten Namens- und Funktionsänderung des ehemaligen Fachinstituts sieht der ZVSHK nur noch wenig Berührungspunkte für eine gemeinsame Arbeit. Der deutlich überzogene Anspruch des FGK, als Fach- und Branchenverband aufzutreten, offenbart einen eklatanten Mangel an Gemeinsamkeiten, sagte Stather. Die von Vorstand und Geschäftsführung des FGK betonte thematische Ausrichtung auf den Nichtwohnbereich belasse kaum noch eine Schnittstelle gemeinsamer Interessen. Als Handwerk sind wir die Marktmittler für Lüftungs- und Klimatechnik in Wohngebäuden. Darin kann uns der FGK in seiner Fixierung auf Nichtwohngebäude nicht länger unterstützen.
Auf immer tiefstes Geheimnis!?
Der Fachverband Gebäude-Klima (FGK) reagierte mit einem Brief an die Mitglieder, in dem er sein Unverständnis zum Ausdruck brachte. In dem Kündigungsschreiben vom 25. Februar 2011 würden keine Gründe für den Austritt genannt, heißt es. In dem Engagement des FGK für den Nichtwohnbereich einen Grund für den Austritt zu sehen, kritisiert der FGK als lapidaren Vorwand.
Unstrittig sei, dass sich der FGK in der Lobbyarbeit im Gesamtkontext der Energiediskussion auch für die enormen Einsparpotenziale im Nichtwohnbereich stark gemacht habe, heißt es weiter. Wissentlich verkenne der ZVSHK, dass im FGK die stärkste Interessengemeinschaft für die Wohnungslüftung vertreten sei. Zudem stelle der FGK den Obmann (Claus Händel) im DIN-Ausschuss NHRS 2.51 (zuständig für die DIN 1946 Teil 6) und sei im Ausschuss 18599 für die Wohnungslüftung vertreten. Diese Fakten müssten dem ZVSHK, der sowohl ein Mitglied im FGK-Vorstand als auch in der FGK-Fachkommission stelle, hinreichend bekannt sein. Also dürften die wahren Gründe für die Kündigung auf immer tiefstes Geheimnis des ZVSHK bleiben, so die Unterzeichner Prof. Dr. Ulrich Pfeiffenberger als Vorstandsvorsitzender und Günther Mertz als Geschäftsführer.