Dem Unternehmen geht es blendend, die Auftragsbücher sind prall gefüllt, die Prognosen optimistisch – wer verschwendet da Gedanken an den Fall der Fälle? Doch unvorhergesehene Ereignisse und Schicksalsschläge lassen sich niemals ausschließen. Versicherungsvertreter umschiffen das Thema „Tod“ oder „Sterben“ gern mit dem Satz: „Was wäre, wenn Sie gestern mit dem Auto vor einen Baum gefahren und tödlich verunglückt wären?“
Solche Schicksalsschläge stellen die Fortführung des eigenen Lebenswerkes, die geschaffenen Arbeitsplätze und die Versorgung der eigenen Familie infrage. Es ist für jeden Unternehmer zwingend erforderlich, dafür vorzusorgen. Aus Statistiken ist allgemein bekannt, dass im kleinen gewerblichen Mittelstand etwa ein Drittel aller Unternehmensübergänge völlig unerwartet, leider aber meist auch völlig unvorbereitet passieren.
Wenn man sich als Unternehmer mit dem Thema Notfallkoffer befasst, stellt sich zunächst die Frage, ob es einen Familienangehörigen, einen Mitarbeiter oder einen Externen (privater Freund, Rechtsanwalt, Steuerberater, befreundeter Unternehmer) gibt, dem man absolut vertrauen kann. Dieser Vertrauensperson muss man übergangsweise die Leitung des Unternehmens fachlich und menschlich zutrauen,
bis eine reguläre Unternehmensübergabe vollzogen ist.
Eine solche Person muss Einblick in die Belange der Firma erhalten, sich ihrer Kompetenzen und deren Grenzen bewusst und mit den relevanten Vollmachten, unter Umständen mit einer Generalvollmacht oder Einzelprokura, ausgestattet sein. Bezüglich deren genauer Ausgestaltung lässt der Gesetzgeber abhängig von der Rechtsform verschiedene Modelle zu, die allerdings Formvorschriften unterliegen. Bei diesem Thema ist ein Anwalt wegen einer für Sie maßgeschneiderten Variante der richtige Ansprechpartner.
Wenn eine geeignete Person gefunden ist und die genannten Fragen geklärt sind, sollte man Handlungsempfehlungen für den Fall der Fälle niederschreiben. Im Allgemeinen ist es ratsam, den Notfall-Plan von Zeit zu Zeit darauf zu überprüfen, ob er noch den persönlichen Vorstellungen und den äußeren Umständen entspricht. Alle Unterlagen sollten regelmäßig aktualisiert und mindestens einmal im Jahr überprüft werden.
Gerade die erste Zusammenstellung des Notfallkoffers wird einige Zeit in Anspruch nehmen. Das ist ein Zeitaufwand, der sich nicht nur im Fall der Fälle, sondern auch im Rahmen einer geregelten, planmäßigen Unternehmensübergabe rentieren wird, da die Unterlagen in geordneter und übersichtlicher Form vorliegen müssen. Da es sich überwiegend um sehr sensible Dokumente handelt, empfiehlt sich eine Unterbringung beim Notar, Rechtsanwalt, Steuerberater oder im Bankschließfach.
Die Vorbereitung von Notfallmaßnahmen hängt natürlich auch mit grundlegenden Fragen der Unternehmens- und Lebensplanung zusammen. Die Ausgestaltung des eigenen Testaments und damit der Erbschaft sowie die Versorgung der Familie spielen auch in dieses Thema
hinein. Es ist zu empfehlen, diese Angelegenheiten mit einem Notar, Steuerberater und/oder Rechtsanwalt zu besprechen. Bei dieser Gelegenheit sollten auch steuerliche Aspekte der Erbschaft und die Auswirkungen von Pflichtteils- und Ausgleichsansprüchen geklärt werden. Wenn auf diesem Gebiet nichts geregelt ist, kann das unter Umständen die Liquidität und damit auch den Fortbestand des Unternehmens gefährden.
Im Folgenden eine Liste, was alles in den Notfallkoffer gehört:
Diese Liste kann nicht verallgemeinert werden, sondern muss individuell auf die konkreten Umstände und Bedürfnisse des Betriebes zugeschnitten werden. Hier kann eine frühzeitige Beratung entscheidend sein.
Nun sind wir am Ende unserer Artikelserie angekommen und wir hoffen, Sie konnten für sich wichtige Erkenntnisse gewinnen.