Die Kunden können dabei in den Genuss von bis zu 150 000 Euro kommen. Ausführende bzw. anbietende Unternehmen im Bereich der Kältetechnik können dabei ebenfalls von der Förderung des Kunden profitieren, wenn auch nur indirekt. Die Vermarktung des Fördermittelangebots bringt dabei auch zahlreiche Vorteile für das eigene Unternehmen mit sich.
Die Firma ecogreen Energie GmbH & Co. KG, Delmenhorst bei Bremen, hat sich auf die Beratung von Unternehmen zu Themen der Energieeffizienz im Bereich der technischen Gebäudeausrüstung und somit auch im Bereich der Kälte-, Klima- und Lüftungstechnik spezialisiert. Sie betreut und berät dabei deutschlandweit ihre Kunden und ist ebenfalls in der Fördermittelbeschaffung aktiv. Die fokussierten Fördermittel zielen dabei auf die Erhöhung der Energieeffizienz in Unternehmen ab, die durch Investitionen verbessert werden kann. Dabei beantragt das Unternehmen im Auftrag der Kunden die Fördermittel und begleitet diese während des Prozesses bis zur Auszahlung.
Was macht Fördermittel so interessant?
Durch Fördermittel werden Anreize gesetzt, die es zu nutzen gilt. Zum einen dienen Förderungen der Einführung von Produkten in den Markt, aber auch dazu, Vorgaben zu erreichen. So wird mit dem beschlossenen Energiekonzept der Bundesregierung unter anderem die Verbesserung der Energieeffizienz angestrebt. Um dieses Ziel zu erreichen, werden Fördermittel freigegeben, um den Einsatz von energieeffizienten Produkten zu fördern. Dabei kann der Endkunde von effizienter Technik ohne Mehrpreis profitieren, die Hersteller können ihre Produkte in einem größeren Umfang absetzen und der Installateur erhält ebenfalls mehr Aufträge. All dies führt gleichzeitig auch zu einer automatischen Stärkung der Wirtschaft. Somit können bei richtiger Durchführung alle Beteiligten, vom Hersteller bis zum Endkunden, von Fördermitteln profitieren.
Welche Fördermittel gibt es?
Allgemein muss erst einmal gesagt werden, dass es viele verschiedene Fördermittel gibt, die in Anspruch genommen werden können.Das Spektrum reicht hier von zinsgünstigen Krediten bis zu rückzahlfreien Tilgungszuschüssen zu der Investition, d. h., der Kunde bekommt einen Zuschuss für die durchgeführte Maßnahme. Dabei kann sowohl auf nationale als auch auf regional begrenzte Förderungen zurückgegriffen werden.
Auf nationaler Ebene bietet das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (kurz: BAFA) das Förderprogramm Klima- und Kälteanlagen“ bei Investitionen in oder der Optimierung von Klima- und Kälteanlagen an. In dem Programm Querschnittstechnologien“ gibt es ein weiteres Förderprogramm für Lüftungsanlagen, sowohl für Neuanlagen als auch für die Optimierung bestehender Lüftungsanlagen. Sobald größere Maßnahmen zur Abwärmenutzung, insbesondere nachträglich, geplant werden, bietet sich das Förderprogramm Abwärme“ der KfW an. Regional variieren die Programme stark, sodass immer individuell geschaut werden muss, welche Programme für das Vorhaben in Frage kommen.
Selbstverständlich muss man immer die Kosten und den Nutzen abwägen. Bei kleinen Projekten ist der Aufwand für die Fördermittelbeschaffung im Vergleich zu den erhaltenen Fördermitteln oftmals wesentlich höher als bei größeren Projekten. Dies liegt daran, dass sich das Antragsverfahren meist nicht unterscheidet, sondern gleichbleibend umfangreich ist.
Förderungen im Bereich Lüftungstechnik
Das Förderprogramm Querschnittstechnologien“ gibt es bereits seit einigen Jahren mit regelmäßigen Anpassungen. Die neueste Anpassung vom Mai dieses Jahres war die Erweiterung im Bereich der Lüftungstechnik auch auf Neuanlagen. Bisher konnte hier nur eine Bestandsoptimierung durchgeführt werden, sprich wenn die Anlagen mit effizienten Motoren, Frequenzumrichtern und einer neuen Regelung ausgestattet werden. Nun können aber auch Neuanlagen gefördert werden. Das Spektrum reicht dabei von der Lüftungsanlage über die Wärmerückgewinnungseinheit und auch Anlagenperipherie wie z. B. Lüftungskanäle. Förderfähig ist eben das Lüftungsgerät selbst sowie die ganze zugehörige Anlagenperipherie, die einen effizienten Betrieb der Lüftungsanlage gewährleistet. Dabei sprechen wir von einer Mindestinvestition von 20 000 Euro, einem Tilgungszuschuss von 30 Prozent für kleine und mittlere Unternehmen (20 Prozent für sonstige) sowie einer maximalen Fördersumme von 100 000 Euro. Aus meiner Praxiserfahrung kann ich sagen, dass hier noch viel Potenzial vorhanden ist und die Effizienz deutlich erhöht werden kann.
Förderungen im Bereich der Kältetechnik
Im Kälteprogramm des BAFA sind Kompressions-Kälteanlagen im Bereich einer elektrischen Leistung von 5 bis 150 kW sowie Kompressionsklimaanlagen im Bereich einer elektrischen Leistung von 10 bis 150 kW förderfähig. Dabei können nicht nur Neuanlagen von einem Zuschuss profitieren, sondern auch Bestandsanlagen können unter den Kriterien des BAFA energetisch optimiert und somit auch gefördert werden. Dabei ist zu beachten, dass Kältemittel mit einem GWP-Wert von unter 2500 in Bestandsanlagen eingesetzt werden dürfen. Für Neuanlagen müssen immer natürliche Kältemittel verwendet werden, um förderfähig zu sein.
Zur Feststellung der Energieeffizienz wurde vom BAFA eine Art Scoring-Modell entwickelt. Dabei werden je nach verwendeter Technik unterschiedliche Punkte vergeben. Die Punktevergabe berücksichtigt dabei sowohl die Kompressoren an sich als auch deren Steuerung und die Abtauung der Verdampfer. Neuanlagen müssen dabei mindestens 95 Prozent der maximalen Punkte erfüllen, bei der Optimierung von Bestandsanlagen müssen 85 Prozent erreicht werden. Dabei ist das Grundsystem, in Abhängigkeit von Neu- oder Bestandsanlage sowie dem eingesetzten Kältemittel, mit 15 bis 20 Prozent förderfähig. Zusätzlich können bei einer Förderung des Grundsystems bis zu 25 Prozent der Investitionskosten für eine Abwärmenutzung dieser Anlage gefördert werden, sodass insgesamt bis zu 150 000 Euro Förderung aktiviert werden können.
Möglichkeiten bei der Abwärmenutzung außerhalb der Kälteförderung
Soll Abwärme aus einem Prozess oder von einer Anlage genutzt werden, kann auf das KfW-Programm Abwärme“ zurückgegriffen werden. Dieses besteht aus einem zinsgünstigen Kredit sowie einem Tilgungszuschuss. Förderfähig ist hier insbesondere die innerbetriebliche Nutzung oder Reduktion von Abwärme durch Modernisierung, Erweiterung oder Neubau von Anlagen. Dabei kann eine Prozessumstellung oder -optimierung stattfinden, Medien können vorerwärmt oder Abwärme kann rückgeführt werden. Der Tilgungszuschuss beträgt dabei 40 Prozent für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) und 30 Prozent für große Unternehmen. Wird die Abwärme außerbetrieblich genutzt, können 10 Prozent Zusatzförderung in Anspruch genommen werden.
Welche Unternehmen werden durch die Förderungen angesprochen?
Die aufgezählten Förderungen sprechen alle Unternehmen an, die als Endkunden in eine Kälte-, Klima- oder Lüftungsanlage investieren bzw. Wärme aus technischen Prozessen zurückgewinnen wollen. Eine Begrenzung der Unternehmensgröße ist nicht vorgesehen. Allerdings gibt es in einigen Förderprogrammen eine Abstufung des Fördersatzes nach Unternehmensgröße, sodass in der Regel KMU mit bis zu 250 Mitarbeitern und 50 Mio. Euro Umsatz einen höheren Fördersatz erhalten können. Bei größeren Unternehmen zeigt die Erfahrung, dass mit zunehmender Größe die Schwierigkeit wächst, alle notwendigen Nachweise zusammenzutragen. Dies betrifft hauptsächlich die Nachweise zu bereits erhaltenen Förderungen, da es aus dem Förderrecht Obergrenzen für den Erhalt von Fördermitteln gibt (De-minimis-Grenze).
Neben dem jeweiligen Hauptgewerk sind auch die Montage und weitere Materialkosten grundsätzlich förderfähig, meist jedoch nur bis zu einem vorgegebenen Anteil.
Wie sieht der typische Ablauf einer Förderung aus?
Der vorgeschriebene Ablauf der Förderung sieht vor, dass Planungsleistungen bereits vor der Antragsstellung erfolgen dürfen, jedoch können noch keine Aufträge vergeben werden. Sobald wir den Antrag bei der Förderbehörde eingereicht haben, darf mit dem Projekt begonnen werden, sprich die benötigten Bauteile dürfen bestellt und ausführende Firmen beauftragt werden. Beim KfW-Programm muss vor Beginn ebenfalls der Kreditvertrag unterschrieben sein. Ab diesem Zeitpunkt hat der Antragssteller im Kälteprogramm“ zwölf Monate und im Programm Querschnittstechnologien“ neun Monate Zeit, die Anlage in Betrieb zu nehmen (Abnahmefrist). Inzwischen werden die eingereichten Unterlagen sowie die Angaben zur Energieeffizienz, die von einem zugelassenen Berater zu tätigen sind, geprüft und anhand dessen ein Bescheid zur Förderfähigkeit erteilt. Sobald die Anlage in Betrieb genommen wurde, ist der Verwendungsnachweis zu führen, bei dem weitere Formulare sowie die Rechnungen einzureichen sind. Auf dieser Basis entscheidet die Förderbehörde erneut über den Förderantrag. Nach abschließender Bewilligung wird dem Kunden der individuelle Zuschuss ausbezahlt. Somit kann solch ein Förderprojekt, abhängig von der Bestell-, Installations- und Inbetriebnahmezeit bei über einem Jahr liegen. Der Kunde muss dabei die Kosten für die Anlage vollständig vorfinanzieren.
Wer ist für die Antragsstellung zuständig?
Der Antrag auf Förderung ist vom förderfähigen Unternehmen, sprich dem Anlagenbesitzer und -betreiber, einzureichen. Zusätzlich muss von einem eingetragenen und zugelassenen Sachkundigen die Einhaltung der Energieeffizienz bzw. die Energieeinsparung nachgewiesen werden. Auch der Verwendungsnachweis liegt prinzipiell beim Antragssteller.
Wir von der Firma ecogreen Energie leben hier jedoch den Servicegedanken und übernehmen einen Großteil des Förderverfahrens für den Kunden. Dabei reichen wir im Namen des Kunden den Förderantrag beim BAFA ein, stehen für Rückfragen seitens des BAFA zur Verfügung, übernehmen die Kommunikation mit den beteiligten Firmen, insofern sie die Förderung betrifft, und erstellen am Ende sämtliche Verwendungsnachweisunterlagen. Durch langjährige Erfahrung in der Fördermittelbeschaffung sowie mit etablierten Abläufen können wir Förderprojekte zügig mit einer geringen Zuarbeit seitens des Kunden abwickeln. Zusätzlich sind wir beim BAFA in der Liste der zugelassenen Sachverständigen eingetragen, um die von uns benötigten Nachweise zu erbringen.
Dieses Vorgehen gewährleistet einen minimalen Aufwand für den Kunden und das installierende Unternehmen, da wir versuchen sämtliche Kommunikation und Sammlung von Daten zu übernehmen.
Kosten für die Übernahme der Förderverfahren
Wenn in einem Projekt das Thema der Fördermittel interessant ist, sind die Kosten für die Begleitung und Beantragung von Fördermitteln, die Kosten, die uns entstehen, vom Endkunden zu tragen. Hierbei gibt es eine klare Trennung zwischen dem Hersteller bzw. dem ausführenden Unternehmen und uns. Das Vertragsverhältnis über die Lieferung und Montage der Kälteanlage bleibt von der Beantragung der Förderung unberührt. Parallel hierzu werden wir ein weiteres Vertragsverhältnis mit dem Endkunden für die Fördermittelbeschaffung aufbauen. Somit entstehen für den Hersteller/Installateur keine weiteren Kosten, da das Förderverfahren über uns abgewickelt wird.
Für den Endkunden besteht die Möglichkeit, eine ebenfalls geförderte Energieberatung Mittelstand des BAFA in Anspruch zu nehmen. Hierbei analysieren wir zum einen das Unternehmen des Endkunden auf weitere Einsparpotenziale neben der Kälte- und Klimatechnik und können diesen auch im Bereich der Fördermittel beraten und im Anschluss auch die Fördermittelbeschaffung übernehmen. Die Förderung im Programm Energieberatung Mittelstand“ beträgt dabei bis zu 80 Prozent für kleine und mittlere Unternehmen.
Sind für Sie Kooperationen denkbar?
Im Bereich der Fördermittelbeschaffung kooperieren wir mit einigen Unternehmen und möchten die Kooperationen auch gerne weiter ausbauen. Unser Angebot für unsere Partner in diesem Bereich ist, dass wir eine kostenlose Vorabprüfung des Projektes auf Förderfähigkeit anbieten. Diese läuft so ab, dass uns der Fachbetrieb einige Angaben sowie ein Angebot zu dem Projekt zukommen lässt. Anschließend können wir eine Einschätzung geben, ob das Projekt förderfähig ist bzw. an welchen Schrauben noch gedreht werden muss, um die notwendige Energieeffizienz zu erreichen. Aufgrund unserer langjährigen Erfahrung erkennen wir ziemlich schnell die Förderfähigkeit des Vorhabens und können für unsere Partner die Dienstleistung der kostenlosen Vorabprüfung anbieten. Im Anschluss an die Vorabprüfung würde ein Termin mit dem Endkunden stattfinden, um das weitere Vorgehen zu besprechen.
Was die Förderung für Fachbetriebe bedeutet
Für einen Anbieter von Lüftungs- und Kälteanlagen sind die Vorteile von Fördermitteln in Verbindung mit unserer Dienstleistung vielfältig. Zusammengefasst bedeutet es einen deutlichen Mehrwert, Stichpunkt Servicegedanke, für den Endkunden ohne eigenen Mehraufwand, da wir das Förderverfahren komplett übernehmen. Somit kann man sich auch deutlich gegenüber der Konkurrenz absetzen. So ist dieselbe Anlage für den Endkunden in der Anschaffung wesentlich günstiger, wodurch sich eine Investitionsentscheidung wesentlich schneller ergeben kann. Alternativ kann bei gleicher Investition vom Endkunden eine hochwertigere bzw. noch effizientere Anlage erworben werden, wodurch das eigene Projektvolumen ansteigt. Durch eine Fördermittelbeschaffung von uns würde auf den Hersteller/Installateur, wie bereits erwähnt, kein Mehraufwand zukommen. Der Hinweis auf das Fördermittelangebot gegenüber dem Endkunden ist dabei natürlich freiwillig.
Vorteile für den Kunden
Wie schon gesagt, können von der Förderung alle profitieren, so selbstverständlich auch der Endkunde. Dieser bekommt für das Projekt eine angemessene Förderung, wodurch die Investition geringer wird und somit auch die Wirtschaftlichkeit gestärkt werden kann. Im Gegenzug erhält er eine effiziente Anlage, deren Betrieb in den nächsten Jahren gegenüber einer Standardanlage einen geringeren Energieaufwand erfordert. Von den meisten Anlagenbetreibern wird vergessen, dass ein Großteil der Kosten beim Betrieb der Anlagentechnik und nicht nur bei der Investition anfällt. Bei einer Zusammenarbeit mit uns können wir dem Endkunden weitere Serviceleistungen anbieten. So achten wir beispielsweise bei einer Energieberatung neben dem energetischen Verbesserungspotenzial auch auf Wartungsrückstände bzw. kündigen baldige Defekte an. Unsere Beratungsdienstleistungen sind dabei herstellerneutral. Mit dem gesamten Förderverfahren kommt der Endkunde zudem nur geringfügig in Berührung, da wir versuchen einen Großteil der Arbeit zu übernehmen.
Fazit
Ich kann allen Unternehmen empfehlen, sich mit den Chancen und Möglichkeiten, die für den Kunden, aber auch für das eigene Unternehmen entstehen können, auseinanderzusetzen. Alle Unternehmen, die sich auf ihre Kernkompetenz, z. B. den Bau von Anlagen, weiterhin spezialisieren wollen und dennoch dem Kunden den zusätzlichen Service der Fördermöglichkeiten anbieten möchten, bieten wir eine Kooperation an. Das heißt, dass sich die Unternehmen bei uns melden und kostenlos das Vorhaben auf Förderfähigkeit überprüfen lassen können. Stellen wir fest, dass das Vorhaben förderfähig ist, kann der Kontakt zum Endkunden hergestellt werden und wir übernehmen das vollständige Förderverfahren. Somit können alle von einer Förderung profitieren. Die Energieeffizienz ist ein Thema, mit dem sich alle auseinandersetzen sollten, zumal auch finanzielle Anreize gesetzt werden.
Marcel Riethmüller,
Geschäftsführer der ecogreen Energie GmbH & Co. KG, Delmenhorst