Am 1. Januar 2008 traten die ersten Richtlinien zur Förderung von effizienten Klimaschutztechnologien in der Kälte- und Klimatechnik in Kraft. Grundlage war damals das integrierte Energie- und Klimaprogramm der Bundesregierung. Inzwischen hat das Bundesumweltministerium die Förderrichtlinien mehrmals geändert; die Zielsetzung ist jedoch gleich geblieben: Verringerung der von der Kälte- und Klimatechnik ausgehenden direkten und indirekten Treibhausgasemissionen durch Einsatz von energieeffizienten Technologien sowie Kältemitteln mit möglichst niedrigem Treibhauspotenzial. Diese Ziele sollen vor allem durch Investitionszuschüsse für besonders klimaschonende Anlagen erreicht werden.
Das für die Durchführung des Programms zuständige Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) hat zwischen 2009 und 2015 mehr als 114 Mio. Euro an Investitionszuschüssen ausgezahlt. Die Zuschüsse werden auf Antrag gewährt. Der Antrag muss vor Vorhabenbeginn gestellt werden, d. h. bevor ein Auftrag vergeben wird. Die Auszahlung erfolgt nach Inbetriebnahme bzw. Abnahme der Anlage und Prüfung der Rechnungen.
Was ist BAFA“ eigentlich?
Das BAFA ist eine Bundesbehörde im Geschäftsbereich des Bundeswirtschaftsministeriums mit Sitz in Eschborn bei Frankfurt am Main. Das Amt nimmt in den Bereichen Außenwirtschaft, Wirtschaftsförderung und Energie wichtige administrative Aufgaben des Bundes wahr. Im Energiesektor setzt das BAFA Fördermaßnahmen zur stärkeren Nutzung erneuerbarer Energien, zur Energieeinsparung und für den deutschen Steinkohlebergbau um und wirkt an der Krisenvorsorge im Mineralölbereich mit.
Was wird gefördert?
Auf der Grundlage der Kälterichtlinien fördert das BAFA die Errichtung oder vollständige Sanierung von Kompressionskälte- oder Kompressionsklimaanlagen mit einer elektrischen Verdichterleistung zwischen 5 kW und 150 kW sowie die Errichtung von Sorptionsanlagen mit einer Kälteleistung zwischen 5 kW und 500 kW. Ebenfalls gefördert wird der Einbau eines Wärmeübertragers oder einer Wärmepumpe zur Nutzung von Abwärme aus Kälteanlagen. Förderfähig sind alle Komponenten und Systeme des Kältemittelkreislaufs sowie Kühlmittelleitungen für Wasser und Sole. Fördervoraussetzung ist der Einbau bestimmter energieeffizienter Komponenten. Bei Neuanlagen ist die Verwendung halogenfreier Kältemittel vorgeschrieben, bei Sanierungen darf das GWP des Kältemittels bei höchstens 2500 liegen. Abhängig von der Art der Kälteerzeugung, dem Energieeffizienzstatus der Anlage und dem GWP des eingesetzten Kältemittels kann die Förderung bis zu 25 Prozent der förderfähigen Kosten betragen.
Wie stelle ich einen Antrag?
Der Förderantrag ist elektronisch beim BAFA einzureichen. Dazu hat das Amt auf seiner Webseite ein elektronisches Portal eingerichtet. Der Antragsteller muss darüber hinaus einen vom BAFA zugelassenen Sachkundigen in das Antragsverfahren einbinden. Der Sachkundige ermittelt kältetechnische Daten sowie den Effizienzstatus der Anlage anhand des vom BAFA bereitgestellten elektronischen Formulars Datenerhebung sowie Bewertung der Energieeffizienz“. Er erstellt ein Rohrleitungs- und Instrumentenfließbild und verfasst eine Kurzdokumentation, in der Funktion und Einsatzzweck der Anlage beschrieben werden. Diese Leistungen werden im Rahmen der Beratungsförderung gefördert. Der Zuschuss beträgt 80 Prozent der in Rechnung gestellten Kosten, maximal jedoch 1000 Euro.
Was passiert nach Antragstellung?
Nach Prüfung der eingereichten Angaben und Unterlagen teilt das BAFA dem Antragsteller mit, bis wann die Anlage abgenommen und der Verwendungsnachweis eingereicht werden muss. Nach Eingang des Verwendungsnachweises ermittelt das BAFA auf der Grundlage der eingereichten Rechnungen die förderfähigen Kosten, setzt den Förderbetrag fest und erlässt einen Zuwendungsbescheid. Sobald der Zuwendungsbescheid bestandskräftig geworden ist, also in der Regel gut einen Monat nach Ausstellung, überweist das Amt den Zuschuss auf das Konto des Antragstellers.
Zwischen Antragstellung und Auszahlung des Zuschusses vergehen im Schnitt rund 16 Monate. In diesem Zeitraum müssen unterschiedliche Nachweise und Dokumente vorgelegt, eventuelle Nachfragen des BAFA beantwortet und Fristen überwacht und eingehalten werden. Darüber hinaus muss der Antragsteller die Anlage vorfinanzieren, denn der Zuschuss kann erst nach Prüfung der Rechnungen ausgezahlt werden. Das mag im Einzelfall aufwendig sein, vor allem für diejenigen, die zum ersten Mal einen Antrag stellen. Aber der Aufwand lohnt sich. Denn im Jahr 2015 hat das BAFA im Schnitt mehr als 63 700 Euro pro geförderter Anlage ausgezahlt. Die Maximalförderung beträgt sogar 150 000 Euro.
Bisher konnten alle Förderanträge bedient werden, sofern die Fördervoraussetzungen erfüllt waren. Kein Antrag musste wegen fehlender Mittel abgelehnt werden. Auch in diesem Jahr ist das Programm finanziell gut ausgestattet. Die immer wieder geäußerte Befürchtung, dass die bereitgestellten Mittel nicht ausreichen könnten, ist insofern unbegründet.
In welche Branchen fließt das Geld?
Im Rahmen des Antragsverfahrens erhebt das BAFA die Branchenzugehörigkeit der Anlagenbetreiber. Die Auswertung dieser Daten zeigt: Das Programm wirkt vor allem im Groß- und Einzelhandel (Supermärkte) sowie bei der Herstellung von Nahrungs- und Futtermitteln sowie Getränken – drei von vier ausgezahlten Euro sind in diese Branchen geflossen. Die übrigen Branchen des verarbeitenden Gewerbes und die Dienstleistungen sind vergleichsweise schwach vertreten, obwohl auch dort Kälte- oder Klimaanlagen eingesetzt werden (s. Bild). Das BAFA sieht vor allem im verarbeitenden Gewerbe noch Potenzial für klimafreundliche Kälte- und Klimatechnik. Denn die Förderung ist für alle Branchen offen.
Weitere Informationen zum Programm sowie zum Antragsverfahren finden Interessierte auf der BAFA-Webseite im Bereich Energie/Klima-/Kälteanlagen unter:
Claus Hoffmann,
Leiter des Referates Kältetechnik im Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA), Eschborn