Die Wärmerückgewinnung verhindert, dass buchstäblich zum Fenster hinaus geheizt wird. Kein Wunder, dass der Markt seit Jahren konstant wächst: 2014 wurden fast 50 000 Zentralgeräte mit Wärmerückgewinnung in Deutschland installiert. Damit alle Vorteile der kontrollierten Wohnungslüftung voll zum Tragen kommen, muss die Anlage regelmäßig gereinigt und gewartet werden. Mit diesen fünf Tipps des Fachverbandes Gebäude-Klima e. V. (FGK) sind Verbraucher dabei auf der hygienisch sicheren Seite:
1. Gründlich einweisen lassen: Vor der Inbetriebnahme einer neuen Wohnungslüftungsanlage sollte eine gründliche Einweisung durch den Fachhandwerker erfolgen. Dabei sollte erläutert werden, wie ein notwendiger Filterwechsel erkannt und durchgeführt wird, wie auf Störungsmeldungen zu reagieren ist und welche Reinigungsarbeiten ohne Weiteres vom Verbraucher selbst vorgenommen werden können.
2. Regelmäßiger Filterwechsel: Der Filter einer Wohnungslüftungsanlage sollte, wenn nicht anders angegeben, etwa alle sechs Monate gewechselt werden. Neue Filter können über den Fachhandwerker oder direkt beim Gerätehersteller bezogen werden.
3. Reinigung von Luftdurchlässen: Alle sechs Monate sollten Verbraucher die Außenluft- und Fortluftdurchlässe der Anlage auf sichtbare Verschmutzungen prüfen und gegebenenfalls reinigen. Dazu genügen ein Tuch und etwas Wasser.
4. Professionelle Wartung durch den Fachhandwerker: Eine professionelle Wartung wird etwa alle zwei Jahre notwendig. Verbraucher sollten dies einem qualifizierten Fachhandwerker überlassen. Er inspiziert das Lüftungsgerät und das Luftverteilsystem und wartet die Gerätekomponenten.
5. Wartungsvertrag abschließen: Für die regelmäßige, professionelle Wartung sollten Verbraucher einen Wartungsvertrag mit dem qualifizierten Fachbetrieb abschließen. Dieser kann auch die Zusendung von Ersatzfiltern sowie einen Stördienst umfassen.