Obwohl hinter beiden Begriffen oft die gleiche technische Einrichtung vermutet wird, bezeichnen sie etwas völlig Verschiedenes, wie der Fachverband Tageslicht und Rauchschutz e. V. (FVLR) betont. Das Wissen über Rauchabzüge und Öffnungen für die Rauchableitung ist erforderlich, um gesetzliche Vorschriften und Vorgaben einzuhalten. Auch eine eigene Risikoabschätzung, die über das bauordnungsrechtliche Schutzziel hinausgeht, wird so ermöglicht.
Was sind NRWG?
Natürliche Rauch- und Wärmeabzugsgeräte (NRWG) sind in Verbindung mit Lichtkuppeln und Jalousien oder Klappen für Lichtbänder oder Glasflächen einsetzbar. Im Brandfall öffnen sich NRWG üblicherweise automatisch, sodass der Brandrauch abziehen kann. Sie können aber auch fernbedient aktiviert werden. Ihre grundsätzliche Eignung müssen NRWG nach DIN EN 12101-2 nachweisen. Sie sind in regelmäßigen Abständen, mindestens einmal jährlich, durch eine Fachkraft zu prüfen. Durch die umfangreichen Eignungsnachweise nach der DIN EN 12 101-2 qualifizieren sich die Geräte als ernstzunehmende Sicherheitseinrichtungen, die auch als Kompensationsmaßnahme bei eventuellem Vorliegen baulicher Abweichungen und Besonderheiten zum Einsatz kommen.
Sicheres Erreichen der Schutzziele
Durch den Rauchabzug können drei Schutzziele sichergestellt werden: Unterstützung beim Personenschutz, wozu Selbst- und Fremdrettung gehören, ein gezielter Löscheinsatz der Feuerwehr und die Begrenzung der Rauchausbreitung. Dies geschieht, indem sich im Brandfall eine raucharme Schicht mit vorhersagbarer Höhe bildet. So kann eine gesicherte Vorhersage zur Ausbreitung von sicht- und atmungsbehindernden Rauchgasen getroffen werden. Durch die praxisgerechten technischen Anforderungen sowie regelmäßige Überprüfungen und Wartungen wird eine hohe Funktionssicherheit gewährleistet.
Öffnungen zur Rauchableitung helfen
Öffnungen für die Rauchableitung sollen die Feuerwehr im Bedarfsfall bei ihren Löscharbeiten unterstützen. Lüftbare Lichtkuppeln, Lichtbandklappen, Fenster und Flügel in Glasdächern bilden in Verbindungen mit elektronischen oder pneumatischen Antrieben Öffnungen zur Rauchableitung. Eine raucharme Schicht ist nicht geplant und kann auch nicht sichergestellt werden. Die Räume verrauchen trotz Öffnungen zur Rauchableitung meist in kurzer Zeit vollständig. Weder die Ausbreitung von Rauchgasen noch die thermische Entlastung der Gebäudestruktur sind sicher zu beurteilen.
Rauchabzüge mindern Schäden
Durch die fehlenden technischen Anforderungen und die nicht erforderlichen regelmäßigen Überprüfungen entsteht eine geringe Funktionssicherheit bei Rauchableitungen. Um Personen- und Sachschäden zu ver-
hindern, sollten qualifizierte Rauchabzüge eingesetzt werden. Dies berücksichtigen Versicherer auch bei der Risikobewertung.