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Lüftungstechnik, Hygiene und Raumluftqualität

Erreichtes und Perspektiven

    Märchen beginnen üblicherweise mit Formulierungen wie Es war einmal oder Es begab sich und haben oft ein positives Ende. Das Märchen, mit offensichtlich positivem Verlauf, von dem berichtet werden soll, könnte mit dem Bestreben eines Max Josef von Pettenkofer beginnen, Hy­giene auch in der Haustechnik durchzusetzen. Hier soll aber erst rund 130 Jahre später begonnen werden mit: Es begab sich, dass Mitte der 80er Jahre vergangenen Jahrhunderts die Arbeit eines gewissen Dr. Peter Kröling mit dem Titel Gesundheits- und Befindensstörungen in klimatisierten Ge­-bäuden [1] veröffentlicht wurde.

    Die Kröling-Studie und ihre Folgen

    Zwei der wichtigen Aussagen aus seiner vergleichenden Untersuchung waren:

    • Lüftungsanlagen führen zur Störung der Behaglichkeit bis zur Beeinflussung der Gesundheit.
    • Die aus den Lüftungsanlagen in den Raum einströmende Zuluft ist schlechter als die dafür angesaugte Luft.

    Etliche Fachzeitschriften, Fachfirmen und Fachleute der Lüftungsbranche waren entsetzt über das vernichtende Urteil und suchten nach Schwächen in der Arbeit des jungen Peter Kröling. Dazu zählte auch die Behauptung, dass die Befragung auf die Kröling sich stützte, nicht repräsentativ, dafür aber suggestiv sei. Manche damals gemachten Äußerungen wollen heute einige nicht mehr wahrhaben. Dabei konnten damals, wie auch leider bis heute, genügend Beweise für die Aussagen von Kröling in der Praxis gefunden werden. In [2] wird dies ausführlich gezeigt, die Bilder 1 bis 3 sind nur Beispiele aus diesem Buch. Trotzdem besann sich die Branche nur langsam eines Besseren. Die Meinungsäußerung, dass zwar Fehler auftreten, aber immer nur beim jeweils anderen, war der nächste Schritt in der Argumentationskette.

    Nur langsam kam man zur Einsicht, dass nahezu alle am Bau von Lüftungsanlagen beteiligten Personenkreise eine gewisse Schuld an der von Kröling treffend geschilderten Situation hatten. Erst rund neun Jahre nach der Veröffentlichung von Kröling fand auf Initiative des damaligen Bundesministeriums für Gesundheit, des VDI-TGA u. a. am Hermann-Rietschel-Institut in Berlin ein Workshop unter dem Titel: Strategien zur hygienebewussten Planung, Ausführung und Instandhaltung Raumlufttechnischer Anlagen unter Beteiligung vieler Fachingenieure der Raumlufttechnik statt. Ab jetzt ging es aber schnell, denn schon wenige Monate später, am 9. März 1995 fand die konstituierende Sitzung eines Arbeitsauschusses zur heute gut bekannten VDI 6022 beim VDI-TGA in Düsseldorf statt. Die Skepsis vieler Fachleute und Freunde des Autors zur Möglichkeit der Durchsetzung einer solchen neuen VDI-Richtlinie war jedoch noch groß. Trotzdem haben 29 sehr engagierte Blaukittel (Ingenieure, Techniker ) und Weißkittel (Ärzte, Hygieniker, Mikrobiologen ) schon nach zwei Jahren intensiver Diskussion und Beratung den Entwurf der damaligen VDI 6022 Blatt 1 der Öffentlichkeit in Hamburg vorstellen können. Im Juli 1998 erschien die erste gültige VDI 6022 Blatt 1 [3], die sich mit den Hygiene-Anforderungen an Lüftungsanlagen für Aufenthaltsräume von Personen ohne Einfluss eines Gewerbes oder einer Produktion beschäftigte.

    Schnell war den beteiligten 29 Experten bei der Erarbeitung der VDI-Richtlinie klar geworden, dass eine der Hauptursachen für die bisherigen Fehler in Lüftungsanlagen darin bestand, dass Lüftungstechniker in ihrer Ausbildung über die Atmungsorgane des Menschen, über Hygiene oder über Grundkenntnisse der Mikrobiologie nichts gehört hatten. Ihr Wissen dazu war entsprechend. Der Autor dieses Beitrages, gleichzeitig Obmann der VDI 6022 und vieler anderer Lufthygiene-Richtlinien, erinnert sich, dass er in seiner Ausbildung Abschluss 1967 an der TU Dresden lediglich die Forderung gelernt hatte, dass vor jedem Wärmeübertrager von Luft ein Luftfilter angeordnet werden muss. Heute muss man dazu anerkennend festhalten: Immerhin eine wichtige Lehre, die mancher heute noch immer nicht richtig verinnerlicht hat!

    Deshalb war schnell der Anspruch entstanden, dass eine entsprechende Schulung zur Lufthygiene konzipiert, als VDI-Richtlinie veröffentlicht (gültige Fassung im Dezember 1999) und von allen, die Hy­gieneverantwortung in und an Lüftungsanlagen tragen, gefordert werden muss. Im November 2002 folgte die VDI 6022 für Lüftungsanlagen in Gewerbe- und Produktionsbetrieben. Im Rahmen der Überarbeitung der VDI 6022 wurde diese komplett neu gegliedert, so dass heute die im April 2006 veröffentlichte VDI 6022 Blatt 1 [4] die Hygieneanforderungen an jede Art von Lüftungsanlagen und für jede Art von Aufenthaltsräumen formuliert. Sie fasst die entsprechenden Aussagen aus den vorhergehenden Ausgaben der Blätter 1 und 3 zusammen und präzisiert diese. Sie enthält auch das Schulungskonzept und Forderungen dazu. Mit der VDI 6022 Blatt 2 vom Juli 2007 [5] wurden die Messverfahren und Untersuchungen bei den Hygienekontrollen und Hygieneinspektionen präzisiert. Der im November 2008 vom VDI-TGA herausgegebene Kommentar zur VDI 6022 und VDI 6032 [2] ergänzt die genannten Richtlinien im Sinne eines Lehrbuches und Nachschlagwerkes.

    Was war bzw. ist mit der VDI 6022 erreicht worden?

    Die VDI 6022 ist seit langem als anerkannte Regel der Technik eingeführt und so auch konsequent in die VOB Teil C (DIN 18379) aufgenommen. Ihre wesentlichen Inhalte sind:

    • Festlegungen und Forderungen zur Lufthygiene-Schulung der an der Planung und am Bau von RLT-Anlagen beteiligten Personen
    • detaillierte Forderungen je Komponente für die Planung, Herstellung, Errichtung, Betrieb und Instandhaltung von RLT-Anlagen und Geräten
    • konkrete Forderungen zur Filterqualität und Filterstandzeit
    • Einführung und Präzisierung von planmäßigen Hygienekontrollen und -inspektionen
    • keine Formulierungen wie regelmäßig, dafür konkrete Zeitspannen
    • kein kann, dafür muss
    • Einführung von Hygiene-Messverfahren an den RLT-Anlagen

    Kurz zusammengefasst kann formuliert ­werden: In der VDI 6022 wird möglichst all das formuliert und gefordert, was notwendig ist, damit die in den Raum eintretende Zuluftqualität nicht schlechter ist als die dazu angesaugte Luft.

    Seit Erscheinen der VDI 6022 wurden über 13 000 Personen in Deutschland, Österreich und der Schweiz nach ihr geschult. Aussagen der VDI 6022 wie beispielsweise Forderungen zur Filtergüte und Filterstandzeit wurden teils wörtlich in neue europäische Normen übernommen und die entsprechenden REHVA-Schriften verwenden deren Inhalte. Lediglich die DIN 1946-6 Lüftung von Wohnungen negiert bewusst einige Forderungen der VDI 6022, beispielsweise die Forderungen zur Luftfiltergüte. Dies ist besonders bedenklich, da sich der Mensch durchschnittlich 14 Stunden je Tag in Wohnungen aufhält, d. h. mehr als die Hälfte des Tages. Schlechte Luftfilter und deren mangelnde Wartung führen zu Verschmutzungen der Luftleitungen, Luftdurchlässe und Komponenten wie Rotoren von Wärmerückgewinnungseinheiten. Die Bilder 4 bis 6 zeigen typische Verunreinigungen.

    Die VDI 6022 behandelt nicht den gesamten Themenkreis rund um die thermische Behaglichkeit, da die DIN 1946-2 dazu ausreichende Maßstäbe für Nichtwohngebäude wie:

    • Abhängigkeit der operativen Raumtemperatur von der Aktivität, Bekleidung und Außentemperatur,
    • zulässige mittlere Luftgeschwindigkeit vom Turbulenzgrad und der Raumlufttemperatur und
    • obere und untere Grenze der Luftfeuchtigkeit setzte.

    Ebenso enthielt die DIN 1946-2 einige Forderungen, die der Raumluftqualität dienten. Beispiele sind:

    • allgemeine Hinweise für saubere Luft in RLT-Anlagen
    • Begrenzung des Umluftanteils
    • Mindestaußenluftvolumenströme für verschiedene Räume und
    • maximal zulässige Schalldruckpegel

    Mit dem Erscheinen der EN 12792, EN 13779 und EN 15291 wurden die in der ge­samten Branche gut bekannten DIN 1946-1 und DIN 1946-2 zurückgezogen und gelten nicht mehr. Auf diese kann man sich nicht mehr berufen!

    Was fehlt noch immer?

    Bauherren und Architekten bauen noch immer vorwiegend mit optimierten Herstellungskosten. Schadstofffreiheit oder Reduzierung der laufenden Betriebskosten werden oft sträflich vernachlässigt. Staatlich geforderte Maßnahmen zur Einsparung der Energiekosten führen nicht selten in der praktischen Anwendung zu schlechten Raumluftqualitäten. Obwohl die Arbeitsstättenverordnung [6, Abschn. 3.6] seit Jahrzehnten gesundheitlich zuträgliche Atemluftqualität in Aufenthaltsräumen fordert und die bisherigen Entwürfe für eine Neuausgabe der Arbeitsstättenrichtlinien (ASR) auch von dieser Formulierung nicht abweichen, fehlt bis heute die Definition einer aus Hygienegründen gewünschten Innenraumluftqualität in nichtindustriell genutzten Aufenthaltsräumen. Diesem Ziel haben sich seit Ende 2007 bis zu 23 Weiß- und Blaukittel gewidmet, die an einer VDI 6038 arbeiten. Der Entwurf der VDI 6038 Raumlufttechnik, Raumluftqualität Beurteilung der Raumluftqualität wird [7] im Juli 2011 als VDI 6022 Blatt 3 veröffentlicht werden. Grundprinzipien der neuen VDI-Richtlinie werden sein:

    • Lastminimierung im Innenraum hat absolute Priorität vor Überlegungen zur Lufttechnik,
    • die wichtigste Aufgabe einer Lufttechnik von der freien Lüftung bis zur RLT-Anlage ist die Verbesserung der Innenraumluftqualität,
    • die Richtlinie gilt unabhängig davon, wie der Raum be- und entlüftet wird,
    • angepasst an die EN 13779, EN 15251 und EN ISO 7730 werden u. a. 4 Raumluftqualitäten und deren Anwendungsgebiete definiert,
    • das Abnahmeverfahren nach DIN EN 12599 wird nicht beeinflusst,
    • ca. 30 bis 100 Tage nach Inbetriebnahme und während der Nutzung der Innenräume ist die Innenraumluftqualität durch Messungen nachzuweisen,
    • Beurteilungswerte für die Innenraumluftqualität der zu vereinbarenden Raumluftqualität werden aus nationaler Literatur (z. B. aus [8]) entnommen mit Ergänzungen aus internationaler Literatur,
    • für den Nachweis werden drei Beurteilungsstufen eingeführt und notwendige Hinweise zur Messtechnik gegeben,
    • zur grundsätzlichen Prüfvorschrift wird die Beurteilungsstufe 1 empfohlen,
    • die Beurteilungsstufe 1 kann von jedem erfahrenen Lüftungstechniker mit preiswerter Messtechnik durchgeführt werden und
    • weitere Untersuchungen nach Beurteilungsstufe 2 und 3 werden nur erforderlich, wenn diese vertraglich vereinbart sind, ein offensichtlicher und konkreter Verdacht hinsichtlich der Nichteinhaltung der Beurteilungswerte oder Unzufriedenheit der Nutzer/des Auftraggebers hinsichtlich der Raumluftqualität besteht.

    Gemäß oben genannten Grundsätzen wird die Messung des Feinstaubgehaltes nicht in der Beurteilungsstufe 1 durchgeführt, da die dazu notwendige Messtechnik nicht zur üblichen Ausrüstung und Erfahrungsschatz eines jeden erfahrenen Lüftungstechnikers zählt. Gemessen wird dagegen in dieser Beurteilungsstufe neben der Raumlufttemperatur und Luftfeuchte auch die Kohlendioxidkonzentration im Raum. Die Beurteilungswerte für Kohlendioxid sind [8] entnommen und rücken ab von der Systematik der EN 13779 und EN 15251. Die Ad-hoc-Arbeitsgruppe Innenraumrichtwerte des Umweltbundesamtes und der Obersten Landesgesundheitsbehörden hat folgende gesundheitlich-hygienisch begründete Leitwerte für Kohlendioxid in der Raumluft in [8] definiert:

    • Werte unter 1000 ppm sind akzeptabel
    • Werte zwischen 1000 und 2000 ppm sind auffällig und
    • Werte über 2000 ppm sind inakzeptabel

    Konkret bedeutet dies, dass bei Werten über 1000 ppm die Lüftungsmaßnahmen verbessert werden muss, um wieder akzeptable Konzentrationen zu erreichen. Dies kann beispielsweise auch wenn möglich durch eine intensivere Lüftung über vorhandenem Fenster erfolgen. Bei Konzentrationen über 2000 ppm muss ggf. eine RLT-Anlage eingebaut werden, wenn andere Maßnahmen nicht ausreichen.

    Für die Beurteilungsstufe 2 wird neben der Messung des Feinstaubgehaltes die von TVOC, Radon und Kohlenmonoxid vorgeschlagen. Am Beispiel Radon kann man leicht erkennen, das es nur in bestimmten Gebieten sinnvoll ist, dies zu messen. In anderen Gebieten ist eine solche Messung überflüssig, da dort nicht mit Radon zu rechnen ist. Stickoxide, Formaldehyd, Schimmelpilze, Ozon und viele andere sind dagegen im Bedarfsfall in der Beurteilungsstufe 3 zu messen.

    Es bleibt zu wünschen, dass die VDI 6038 nach ihrem Erscheinen möglichst schnell eine solch hohe Anerkennung und Berücksichtigung genießt, wie es die Väter der VDI 6022 erleben durften und immer noch erleben. Der Verfasser hatte einst provokativ einen Raumluft-Qualitätspass [9] gefordert, nachdem der Gebäudeenergiepass eingeführt und andere einen Gebäudesicherheitspass gefordert hatten. Mit der VDI 6038 und deren erhofften Durchsetzung in der Praxis könnte eine Lücke in dem Bestreben nach gesundheitlich zuträglicher Atemluft in Innenräumen geschlossen werden. -

    Literatur

    [1] Kröling, Peter Gesundheits- und Befindensstörungen in klimatisierten Gebäuden Vergleichende Untersuchungen zum building illness-Syndrom. W. Zuckerschwerdt Verlag München, Bern, Wien, 1985

    [2] Keune, Achim Innenraumluftqualität und Hygiene-Anforderungen an die Raumlufttechnik Kommentar zu VDI 6022 und VDI 6032 mit CD-ROM. Herausgeber: Verein Deutscher Ingenieure e. V., Beuth Verlag GmbH Berlin, Wien, Zürich, 2008

    [3] VDI 6022 Blatt 1 Hygienische Anforderungen an Raumlufttechnische Anlagen Büro- und Versammlungsräume. Berlin: Beuth Verlag. Juli 1998 ersetzt durch [4]

    [4] VDI 6022 Blatt 1 Hygiene-Anforderungen an Raumlufttechnische Anlagen und -Geräte. Berlin: Beuth ­Verlag, April 2006

    [5] VDI 6022 Blatt 2 Hygiene-Anforderungen an Raumlufttechnische Anlagen und -Geräte, Messverfahren und Untersuchungen bei Hygienekontrollen und ­Hygieneinspektionen. Berlin: Beuth Verlag, Juli 2007

    [6] Verordnung über Arbeitsstätten (Arbeitsstättenverordnung ArbStättV), BGB I, S. 2179 ff.

    [7] Keune, Achim Innenraumluftqualität wird jetzt ­definiert; HLH Bd. 60 (2009) Nr. 11, S. 3

    [8] Gesundheitliche Bewertung von Kohlendioxid in der Innenraumluft Mitteilung der Ad-hoc-Arbeitsgruppe Innenraumrichtwerte des Umweltbundesamtes und der Obersten Landesgesundheitsbehörden

    [9] Keune, Achim Brauchen wir den RaumluftQualitätspass?, Sanitär+Heizungstechnik 1/08, S. 33 ff. und 2/08, S. 2 ff.

    DKV

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    Beim DKV sind folgende Publikationen erschienen:

    • CD der Deutschen Kälte-Klima Tagung 2010 in Berlin. Sie enthält die gesamten Beiträge aller Arbeitsabteilungen der Tagung vom November
    • Aktion: die Tagungs-CDs von 2002 bis 2010 im Gesamtpaket
    • DKV-Forschungsbericht Nr. 81 „Energieeffiziente Naturumlaufabtauung einer CO2-Wärmepumpe“ von Kai Kosowski
    • DKV-Forschungsbericht Nr. 82 „Blasensieden von Propan und R 134a an glatten und strukturierten Rohren“ von Olaf Kruck
    • DKV-Statusbericht Nr. 23 „Edmund Altenkirch Pionier der Kältetechnik“ von Siegfried Unger und Jörn Schwarz

    Die CD kostet 80 Euro, das Gesamtpaket der CDs 180 Euro, die Forschungsberichte und der Status­bericht jeweils 30 Euro. DKV-Mitglieder erhalten Ermäßigung. Alle Publikationen sind bei der Geschäftsstelle des DKV (info@dkv.org) zu beziehen. Weitere Infos unter https://dkv.org/ -

    Dr. Achim Keune

    Technisches Beratungs-Büro Dr. Keune, Bargteheide

    Achim Keune, Bargteheide

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