Im Falle einer Nachprüfung bestand für Lunos in der Vergangenheit zu jeder Zeit die Gewissheit, dass die Produkte mindestens die genannte Energieeffizienzklasse erreichen. Allgemein herrscht am Markt teilweise jedoch immer noch große Unsicherheit, wie die neuen Normen und Verordnungen korrekt anzuwenden sind. Mit den neuen ErP-Richtlinien und den damit einhergehenden Nachprüfungen in Kommissionen erhalten einige Lunos-Geräte bessere Energieeffizienzklassen.
Unsere Geräte e2kurz, e2mini und ego werden jeweils um eine Klasse von B auf A aufgewertet“, erläutert Michael Merscher, technischer Leiter bei Lunos. Auch der e2neo wurde jetzt statt mit der Energieeffizienzklasse A mit A+ eingestuft.“ Der bereits besonders leistungsfähige e2-Lüfter mit Wärmerückgewinnung konnte dadurch nochmals verbessert werden.
Da der Lüftungsexperte aufgrund der Schwankungen, die derzeit am Markt herrschen, zunächst die niedrigeren Werte bezüglich der anzuwendenden Normen und Verordnungen beim ErP-Labeling angenommen hat, wurde einigen Produkten auch erst einmal die niedrigere Energieeffizienzklasse ausgestellt. Für unsere Kunden ist das sogar ein Vorteil, da sie ja trotzdem die leistungsstarken und energieeffizienten Geräte gekauft haben und nun sehen können, wie wenig Strom tatsächlich verbraucht wird“, stellt Merscher sicher. Für die bestehenden Geräte können alle Kunden die jeweils neuen Label, auf denen die aktuelle Klasse verzeichnet ist, auf der Homepage des Unternehmens downloaden. So hat der Anwender künftig auch schriftlich die Bestätigung, dass die Lunos-Geräte tatsächlich effizienter sind als zunächst Anfang Januar angegeben“, ergänzt Merscher.
Umsetzung der EU-Verordnung bringt Veränderungen in Produktdeklaration mit sich
Mit der verbindlichen Umsetzung der bereits am 26. November 2014 in Kraft getretenen EU-Verordnung zur Mindesteffizienz von Lüftungsanlagen, gehen einige Veränderungen in der Produktdeklaration von Lüftungssystemen und der Ergänzung der Produktunterlagen durch neue Produktdatenblätter sowie gegebenenfalls der Energielabel zur Kennzeichnung der Effizienzklasse der Geräte einher.
Ursprünglich als Richtlinie zur Verbrauchskennzeichnung 2010 / 30 / EU im Jahr 2010 verabschiedet und als Ablösung für die alte EU-Rahmenrichtlinie 92 / 75 / EWG gedacht, sollte diese einen wichtigen Beitrag zur Steigerung der Energieeffizienz in Europa leisten. Auf dieser Basis wurden Verordnungen für ausgewählte Produktgruppen erlassen, die detaillierte, produktgruppenspezifische Anforderungen und Informationen zur Kennzeichnung beinhalten und EU-weit gültig sind. Für die Lunos-Lüftungsgeräte finden die Verordnung (EU) Nr. 1253 / 2014 sowie (EU) Nr. 1254 / 2014 Anwendung.
Arbeitsgruppen streben einheitliche Berechnungen an
Um die jedoch schwer verständliche Berechnung der Energieeffizienzklassen zu vereinfachen und gleichzeitig zu vereinheitlichen, haben sich seit November 2014 zahlreiche Arbeitsgruppen gebildet. Unter anderem wurde die Interessengemeinschaft der dezentralen Wohnungslüftung IGDWL gegründet, in der Lunos eines der insgesamt neun Gründungsmitglieder ist. Es war und ist immer noch sehr schwierig für die Hersteller der dezentralen Wohnungslüftung, die Umsetzung zu vollziehen“, berichtet Merscher. Unklarheit bestünde vor allem in Bezug auf die Werte, so sei zum Beispiel die EN 13141 nicht für dezentrale Lüftungsgeräte geeignet. Auch wird aktuell keine Aussage dazu getroffen, welche Messmethoden auf europäischer Ebene einheitlich verwendet werden sollen. Zudem existieren große Spielräume bei der Auslegung der Verordnungen“, so der technische Leiter weiter.
Laut Merscher sei bereits jetzt zu beobachten, dass sich einige Hersteller diesen Umstand zunutze machen: Es gibt in der Tat Marktteilnehmer, die eigene‘ Label erfinden‘, um so ihre Produkte scheinbar in ein besseres Licht zu rücken. Andere haben die Verordnungen noch gar nicht umgesetzt – ob aus Unwissenheit oder gar vorsätzlich.“ Da es zukünftig jedoch eine Marktaufsicht geben wird, die die Umsetzung überwacht und kontrolliert, geht Merscher davon aus, dass alle Marktteilnehmer die Vorgaben mittelfristig umsetzen werden. Die IGDWL und andere Verbände treffen sich zudem regelmäßig, um die aktuelle Marktsituation zu durchleuchten und das weitere Vorgehen gemeinsam zu besprechen.
Fazit
Anhand des Labels soll der Anwender auf einen Blick diverse Werte der verschiedenen Geräte vergleichen können. In der Realität sind die auf den Labeln angegebenen Werte nicht immer auch unter den gleichen Bedingungen gemessen worden. Ein Gerät mit höherem Volumenstrom hat zwar einen höheren Wert beim Volumenstrom angegeben, der Schallpegel wird jedoch ebenfalls höher – und zwar gegebenenfalls sogar deutlich, da bei 70 Prozent des Maximalvolumenstroms gemessen wird“, erläutert Merscher das Problem. Man müsste also den Volumenstrom in Relation zum Schall setzen, was wiederum für den Nutzer unmöglich ist. Ebenso sind die Angaben auf dem Produktdatenblatt meist nur für Fachleute zu verstehen. Selbst Ingenieure verwechseln dabei ständig Werte, da sie nicht mehr wie gewohnt angegeben werden und die Messvorgaben nicht praxisgerecht sind“, bemängelt der technische Leiter.
Sinnvoller wäre es laut Merscher gewesen, zumindest auf europäischer Ebene harmonisierte Normen“ für die Wohnungslüftung zu schaffen: Damit würden dann die nationalen Zulassungen durch das DIBt wegfallen und einiges vereinfacht. Die Produkte wären darüber hinaus für den Kunden günstiger und neue Technologien könnten wesentlich schneller in den Markt gebracht werden.“ Theoretisch könnte der Nutzer von den Labeln profitieren: wenn sich damit sinnvoll Geräte und deren Eigenschaften untereinander vergleichen lassen. In unserem Fall bringt es aber – meiner Meinung nach – wenig. Es können daraufhin weder Kaufentscheidungen getroffen werden, noch werden Geräte dadurch besser. Eher das Gegenteil ist der Fall: Entstandene Kosten durch beigelegte Label und neue Produktdatenblätter könnten an den Kunden weitergereicht werden“, so Merscher abschließend.