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FGK

Stationäre Lüftungsanlagen in Schulen und Kitas gefördert

Der Fachverband Gebäude-Klima e. V., FGK, begrüßt ausdrücklich diese Erweiterung, die er gegenüber dem Bundeswirtschaftsministerium schon mehrfach vorgeschlagen hatte. Dass Neuanlagen bis zu 80 Prozent gefördert werden, sieht der Verband als wichtigen Schritt in die richtige Richtung. Die Politik unterstütze damit Lösungen, die gerade in den sensiblen Bereichen wie Kitas und Schulen tatsächlich das Infektionsrisiko reduzieren können. Allerdings äußert der Verband auch Bedenken. So sei es unverständlich, dass mit dem Programm auch in stationären Anlagen ausdrücklich Umluft gefördert würde, obgleich gerade in Pandemiezeiten auch die Bundesregierung Außenluftanlagen und die Reduktion der Umluftanteile in den Fokus stellte. Gleichwohl begrüßt der Verband, dass Außenluftanlagen ebenfalls Gegenstand der Förderkulisse sind.

Laut Förderprogramm muss der insgesamt in den versorgten Räumen erreichbare mechanische Nennvolumenstrom mindestens 25 m³ pro Stunde und Person in Bezug auf die höchste Belegungsdichte im Normalbereich betragen. Hierin sieht der Verband ein Defizit des Förderprogramms: Bei einem geförderten Umluftanteil von 50 Prozent beträgt die Außenluft lediglich 12,5 m³ pro Stunde und Person. Dieser Wert liegt unter den absoluten Mindestanforderungen der DIN EN 16798-1, die einen Wert von 15 m³ pro Stunde und Person vorgibt.

Dieser Fördertatbestand ist nach Einschätzung des Verbandes insofern widersprüchlich, da das Förderprogramm „Corona-gerechte Um- und Aufrüstung bestehender RLT-Anlagen“ ausdrücklich die Reduktion des Umluftanteils als wesentlichen Fördertatbestand vorgibt bzw. in Fällen, in denen dieser nicht vermeidbar ist, HEPA-Filter empfiehlt. Anlagen mit Umluft, auch solche, die mit HEPA-Filtern ausgestattet sind, sind in Pandemie-freien Zeiten wenig sinnvoll und gehen zu Lasten einer zielführenden Außenluftversorgung von ca. 30 m³ pro Stunde und Schüler.

Der FGK appelliert an das Bundeswirtschaftsministerium und das BAFA, einzelne Punkte des Förderprogramms zu überdenken, die normativen Mindestanforderungen zu respektieren und einen Umluftanteil von 50 Prozent nicht in den Förderkatalog aufzunehmen. Dennoch ist festzuhalten, dass Planer und Endkunden mit dem Förderprogramm erfreulicherweise die Wahl haben, auch reine Außenluftanlagen einzusetzen. (RM)