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FGK

Einschränkungen bei Vergabe öffentlicher Aufträge

Einige der in Anlage 1 der Vorschrift aufgeführten Beschränkungen sind jedoch kontraproduktiv, da das Verbot bestimmter Geräte zu höheren CO2-Emissionen und zu höheren Investitions- und Lebenszykluskosten (LCC) führt. Einzelne Gerätetypen von der Beschaffung auszuschließen, steht darüber hinaus im Widerspruch zum EU-Prinzip „Efficiency First“. Der FGK hat sich mit einem offenen Brief an verschiedene Bundesministerien und an das Umweltbundesamt gewandt, um zu erreichen, dass die in Anlage 1 der AVV Klima aufgeführten und für die Beschaffung verbotenen Multisplit-/VRF-Klimageräte, Flüssigkeitskühler sowie Geräte mit halogenierten Kältemitteln gestrichen werden.

Der FGK setzt sich dafür ein, dass für diese Geräte dieselben Rahmenbedingungen gelten, die die AVV Klima bei allen anderen Leistungen fordert. Dazu gehören neben Umweltaspekten insbesondere die Lebenszyklusbetrachtungen, mit denen die genannten Systeme wie alle anderen Lösungen bewertet werden können. Die Reduktion des Einsatzes von Kältemitteln ist bereits in der F-Gase-Verordnung geregelt. Einzelne Geräte pauschal von der Beschaffung auszuschließen, ist wettbewerbsbehindernd und im Sinne des Klimaschutzes nicht zielführend. (OB)