Prinzipiell ist ja alles geregelt – in der VDI 6022. Sie hat das ausschließliche Ziel, eine gesamtheitliche Hygienebewertung von raumlufttechnischen (RLT) Anlagen in ihren Einbau- und Betriebssituationen zu ermöglichen. Das Problem ist nur die Vielfalt in der Branche mit offensichtlich völlig unterschiedlichen Voraussetzungen und Bedingungen hinsichtlich der Produkte und der Notwendigkeit von Hygieneprüfungen, -wartungen sowie -inspektionen. Dabei ist die Gefahrenlage relativ klar und gastiert im Störfall schnell und ausführlich insbesondere in den Boulevardmedien. Das Stichwort dazu heißt Legionellen“. Dass Legionellen prinzipiell jedoch ausschließlich in RLT-Anlagen mit Luftbefeuchtung auftreten können, ist nicht allgemein bekannt. Wir wollen deswegen Klarheit und Antworten auf wesentliche Fragen bieten.
In welchen Bereichen gelten die Vorgaben der VDI 6022?
Die VDI 6022 gilt für alle Räume, in denen sich Personen mehr als 30 Tage pro Jahr oder regelmäßig länger als zwei Stunden je Tag aufhalten. Gleichfalls gilt sie für alle RLT-Anlagen und -Komponenten – sowohl zentral als auch dezentral – soweit sie die Zuluftqualität beeinflussen. Für Bestandsanlagen gilt ein Bestandsschutz. Als kurzfristige Ersatzmaßnahmen sind hier häufigere Hygienekontrollen durchzuführen und einfache Sanierungsmaßnahmen umgehend einzuleiten.
Sind auch bei Klima- und VRF-Anlagen besondere Hygienebestimmungen zu beachten oder nur bei RLT-Anlagen mit Luftbefeuchtung?
Die VDI 6022 macht sowohl für RLT-Anlagen mit Luftbefeuchtung als auch zu dezentralen Klimageräten mit Sekundärluftbetrieb klare Vorgaben hinsichtlich Wartung und Hygiene. Sie spezifiziert dabei den Umfang der notwendigen Arbeiten zur Wartung und Inspektion von RLT-Anlagen und -Geräten mit und ohne Luftbefeuchtung. Für die qualifizierte Durchführung dieser Arbeiten sind je nach Aufgabenbereich unterschiedliche Schulungen zu absolvieren.
Welche Qualifikationen sind im Rahmen der VDI 6022 möglich?
Um Wartungs- und Hygieneaufgaben an RLT-Anlagen gemäß den Bestimmungen der VDI 6022 auszuführen, sind in jedem Fall entsprechende Schulungen erforderlich. Diese sind in drei Kategorien eingeteilt. Vermittelt werden je nach Schulungskategorie in unterschiedlicher Intensität u. a. relevante hygienische Grundlagen im Zusammenhang mit der Bedeutung und Notwendigkeit der Hygiene beim Betrieb von lüftungstechnischen Anlagen, Hygieneanforderungen, mikrobiologische und chemische Kausalitäten, typische Erkrankungen, Befindlichkeitsstörungen, Leistungsbeeinträchtigungen in Verbindung mit gebäude- und anlagenbezogenen Ursachen von Erkrankungen in Innenräumen sowie der Aufbau und die Funktion von RLT-Anlagen etc.
Der Vollständigkeit halber sei zunächst Kategorie C erwähnt. Diese richtet sich jedoch in erster Linie an Inhaber bzw. Betreiber von RLT-Kleinanlagen, z. B. einer Wohnungslüftung. Hierbei handelt es sich um die Unterweisung des Betreibers.
Um an einer Qualifizierung der Kategorie B teilzunehmen, ist mindestens eine abgeschlossene Berufsausbildung als Geselle bzw. Facharbeiter der Lüftungs- und An-lagentechnik oder eine mehrjährige Er-fahrung in der Wartung von RLT-Anlagen erforderlich. Der Zeitumfang für diese Schulung beträgt einen Tag.
Noch höhere Anforderungen gelten bei einer Schulung nach Kategorie A. Dafür ist ein Abschluss als Meister oder Techniker in der Fachrichtung TGA, Versorgungstechnik oder gleichwertig mit mehrjähriger Berufserfahrung an RLT-Anlagen notwendig. Alternativ dazu kann auch eine fundierte Ausbildung in der Hygiene, Umweltmedizin oder Mikrobiologie und eine mindestens fünfjährige Erfahrung in der Raumlufttechnik zur Teilnahme an der Schulung berechtigen. Diese dauert in der Regel zwei Tage.
Darüber hinaus ist eine Qualifizierung zum VDI-geprüften Fachingenieur RLQ möglich. Dieser hat im Gesamtzusammenhang der Richtlinienreihe VDI 6022 die höchste Qualifikation. Die Fortbildung setzt eine Ingenieurausbildung in der Fachrichtung TGA, Versorgungstechnik oder einer gleichwertigen Studienrichtung sowie eine mindestens fünfjährige Berufserfahrung mit RLT-Anlagen voraus und baut auf der erfolgreich bestandenen Prüfung der Kategorie A nach VDI 6022 auf.
Insgesamt wird deutlich, dass es konkrete Zulassungsvoraussetzungen gibt, die eine Qualifizierung nach VDI 6022 auf einen entsprechenden Personenkreis einschränken. Das bedeutet aber auch: Derartig ausgebildeten Fachkräften eröffnet sich hier ein Geschäftsfeld mit stark wachsender Bedeutung und damit interessanten Perspektiven. Wir unterstützen unsere Fachpartner hier in jeder Hinsicht und bieten darüber hinaus gemeinsam mit dem Hygiene-Institut des Ruhrgebiets Schulungen zur Erlangung der Qualifikation nach VDI 6022, Kategorie A und B an. Dieses Angebot wird immer sehr gut angenommen“, erläutert dazu Dror Peled, General Manager Marketing bei Mitsubishi Electric, Living Environment Systems.
Was ist die Erstinspektion und wann muss sie durchgeführt werden?
Bei der Erstinspektion einer RLT-Anlage wird deren ordnungsgemäßer Hygiene-Zustand überprüft. Sie kann die hygienegerechte Planung und Ausführung einer RLT-Anlage nicht ersetzen, sondern nur Fehler in der Planung, Ausführung oder Konstruktion aufdecken und die Grundlage für ihre Beseitigung bilden.
Durchzuführen ist die Erstinspektion:
an neu errichteten RLT-Anlagen nach ihrer Fertigstellung, aber noch vor der ersten Nutzung,
nach wesentlichen Änderungen an der RLT-Anlage,
an Bestandsanlagen, an denen bislang noch keine Erstinspektion durchgeführt wurde.
Empfohlen ist eine Erstinspektion auch bei Betreiberwechsel zu Beginn der Betreibertätigkeit. Durchzuführen ist die Erstinspektion von Fachpersonal, das gemäß VDI 6022 Kategorie A geprüft wurde. Empfohlen wird, eine Hygiene-Fachkraft hinzuzuziehen. Dafür ist z. B. der VDI-geprüfte Fachingenieur RLQ nach VDI 6022 qualifiziert. Wichtig zu wissen: Nach VDI 6022 ist die Hygiene-Erstinspektion als gesonderte Leistungsposition zu vergeben. Von der Erstinspektion unterscheiden sich die regelmäßigen Wiederholungs-Hygieneinspektionen. In jedem Fall ist nach Abschluss eine Dokumentation des Hygienezustandes der inspizierten RLT-Anlage sowie eine schriftliche Mitteilung des Inspektionsergebnisses einschließlich einer Auflistung von Empfehlungen für notwendige Maßnahmen zu erstellen und an den Betreiber zu übergeben.
Was muss dabei an den Elementen einer RLT-Anlage geleistet werden?
Die Voraussetzungen für eine Erstinspektion sind eine vollständig installierte und betriebsbereite RLT-Anlage. Es müssen das Anlagen- oder Strangschema, eine detaillierte Komponentenbeschreibung und die entsprechenden Planungsunterlagen vorhanden sein. In der VDI 6022 Blatt 1 ist in Form einer Checkliste genau aufgeführt, welche Prüfungen vorzunehmen sind. Diese sehr umfassende Ausführung ist an die reale Umgebungssituation der Anlage und die vorhandenen Komponenten anzupassen. Generell wird bei der Erstinspektion geprüft, ob die hygienischen Anforderungen in puncto Planung, Konstruktion, Fertigung, Ausführung und Montage eingehalten worden sind.
Bieten auch VRF-Anlagen mögliche Angriffsflächen hinsichtlich der Hygiene?
RLT-Anlagen im Sekundärluftbetrieb ohne Luftbefeuchtung – so sieht der Arbeitsalltag von mehr als 95 Prozent aller VRF- und Kleinklimaanlagen aus. Wichtig zu wissen ist, dass gerade die oft im Brennpunkt stehenden Legionellen in diesen Anlagen quasi nicht vorkommen können. Da das Kondensat – anders als jedes Frischwasser – von Natur aus keine Legionellen enthält, ist die Gefahr, dass sich Legionellen in einer derartigen Anlage bilden können nahezu ausgeschlossen. Lediglich äußerst unwahrscheinliche Konstellationen, beispielsweise der Luftansaug der RLT-Anlage in der Nähe eines kontaminierten Kühlturms, könnten im Frischluftbetrieb zum Fremdeintrag von Legionellen führen.
Wichtiger ist dagegen der Ablauf der Kondensatwanne. Seine Verstopfung kann nicht nur dazu führen, dass Kondensat an unvorhergesehenen Stellen austritt, sondern auch, dass sich ein Biofilm bilden kann, in dem sich auf Dauer Schimmelpilze vermehren können. Doch auch bei VRF-Anlagen gilt der klare Grundsatz, dass die Raumluft durch sie in keiner Weise verschlechtert werden darf. Die Verteilung von Staubpartikeln durch einen lange nicht gewarteten, verdreckten Filter zählt beispielsweise zu diesen Kriterien. Deswegen müssen auch VRF-Anlagen nach VDI 6022 alle drei Jahre einer Hygieneinspektion unterzogen werden.
Wer kann die Erstinspektion von wem fordern und wer hat diese zu bezahlen?
Generell obliegt die Beauftragung einer Hygiene-Erstinspektion dem Betreiber der RLT-Anlage, denn er hat die Verantwortung dafür – auch wenn er Dienstleister für die Planung, Installation oder Wartung einsetzt. Diese Dienstleister haben im Zweifelsfall jedoch als Fachkundige eine Sorgfaltspflicht den Betreiber nachdrücklich auf seine Verpflichtungen hinzuweisen. Zwingen können diese den Betreiber zu einer Erstinspektion aber nicht. Im Streit- oder Schadensfall muss jedoch der hygienische Zustand der RLT-Anlage, beispielsweise zum Zeitpunkt des Betreiberwechsels, nachgewiesen werden.
Was ist die beste Voraussetzung für Hygiene?
Die besten Voraussetzungen für eine dauerhafte Hygiene beginnen bereits mit der Planung einer RLT-Anlage. Hier geht es vor allen Dingen darum, entsprechende Revisionsöffnungen vorzusehen, durch die später die Anlage gewartet werden kann. Grundsätzlich gilt: Je unzugänglicher und schwieriger es ist, Bestandteile der RLT-Anlage zu erreichen, umso weniger werden diese nach den gängigen Empfehlungen hygienisch instand gehalten.
Werden Geräte eingebaut, die von den großen Herstellern am Markt stammen, kann davon ausgegangen werden, dass hier bereits durch die Verwendung geeigneter Materialien und den eigentlichen Produktionsprozess alle Grundlagen für eine sachgemäße Hygiene geschaffen worden sind. Zum einen sind die Produkte unter entsprechenden hygienischen Bedingungen hergestellt worden. Zum anderen werden die Geräte für die Lagerung und den Transport beispielsweise so verpackt, dass ein Eindringen von Fremdpartikeln minimiert werden kann. Wichtig ist es, dass diese Verpackung nach der Anlieferung auf der Baustelle bis zur eigentlichen Installation erhalten bleibt, damit kein Schmutz in die Anlagenteile eindringen kann. Vor dem Einbau ist die Sauberkeit der Komponenten zu prüfen und ggf. eine gründliche Reinigung bzw. Desinfektion vorzunehmen. Bei Montageunterbrechungen sind die offenen Komponenten gegen das Eindringen von Baustellenstaub oder Feuchtigkeit zu schützen.
Die Mindestanforderung an RLT-Anlagen ist, dass die Luftqualität durch sie in keinem Bereich verschlechtert wird. Sobald die luftführenden Flächen jedoch z. B. mi-krobielle Belastungen aufweisen, wird die Raumluft negativ beeinflusst. Um dauerhaft die Hygiene an RLT-Anlagen zu gewährleisten, sollten sowohl die Hygieneinspektion gemäß VDI 6022 als auch die kontinuierlichen Wartungen gemäß VDMA 24186 separat ausgeschrieben werden. Hier trifft den Fachplaner eine Sorgfaltspflicht, darauf hinzuweisen.
In welchen Zeitabständen müssen bei welchen Anlagen Hygieneinspektionen durchgeführt werden?
Dies richtet sich nach den Komponenten und den Aufgabenstellungen der RLT-Anlage. Am häufigsten – alle zwei Jahre – müssen RLT-Anlagen mit Luftbefeuchtung geprüft werden. Alle drei Jahre müssen auch Klimageräte ohne Luftbefeuchtung, u. a. mikrobiologisch durch die Entnahme von Kontaktkulturproben an relevanten Stellen, begutachtet werden. Ein Sonderfall entsteht immer dann, wenn eigentlich für den Sekundärluftbetrieb vorgesehene Klimageräte an die Außenluftversorgung über ein Zentrallüftungsgerät angeschlossen werden. In diesem Fall gelten auch für die Klimageräte die Vorgaben der VDI 6022 für RLT-Anlagen mit Frischluftzufuhr.
Was ist der Unterschied zwischen Hygiene-kontrollen und Hygieneinspektionen?
Ziel von Hygienekontrollen ist es, durch häufige Sichtprüfungen oder stichpunktartige mikrobiologische Kontrollen Hygienemängel an RLT-Anlagen frühzeitig zu erkennen und zu beheben. Die VDI 6022 gibt hier ähnlich wie bei Inspektionen für Autos in einer Checkliste in unterschiedlichen Zeitabständen je nach Komponente besondere Empfehlungen für Kontrollen an den Geräten. Die Tätigkeiten von Hygienekontrollen sind:
Sichtprüfung
orientierende mikrobiologische Prüfung
Dokumentation
Bei Gebäuden, in denen mehr als 20 gleichartig aufgebaute und betriebene dezentrale Geräte bzw. Endgeräte installiert sind (z. B. in Hotels, Bürogebäuden oder Ladenzeilen), sind die Hygienekontrollen anhand einer repräsentativen, stichpunktartigen Auswahl durchzuführen. Ergibt sich dabei an mehr als einem Gerät ein kritischer Befund, sind alle Geräte gründlich zu reinigen. Hygienekontrollen können durch jede Fachkraft vorgenommen werden. Im Unterschied dazu dürfen Hygiene-Erst- und -Wiederholungs-Inspektionen nur durch Fachpersonal durchgeführt werden, das nach VDI 6022 Blatt 4 Kategorie A qualifiziert ist. Grundsätzlich gilt auch hier die 20-Geräte-Regel“. Die Tätigkeiten von Hygienekontrollen sind:
Erweiterte Sichtprüfung
mikrobiologische Untersuchung
Dokumentation
Bei der Anwendung von RLT-Anlagen in verschiedensten Branchen gelten Sonderbedingungen. So beispielsweise in der Tabakindustrie – aufgrund der benötigten hohen relativen Luftfeuchte in den Räumen.
Fazit
Jede RLT-Anlage hat direkt oder indirekt mit der Gesundheit und dem Wohlbefinden von Menschen zu tun. Das hängt in erster Linie mit der Verteilung konditionierter Luft zusammen, die in die Räume getragen wird. Die VDI 6022 bietet ein breites Regelwerk an, um jederzeit eine sichere Hygiene gewährleistenb zu können. Voraussetzung für jede Wartung an RLT-Anlagen sind Hygieneschulungen nach VDI 6022.
Dipl.-Kfm. Martin Schellhorn,
Die Agentur – Kommunikations-Management Schellhorn, Haltern am See
Fußnoten
Literatur
[1]FGK Status-Report 1 – Raumlufttechnische Anlagen – Instandhaltung, Reinigung, Entsorgung. Fachinstitut Gebäude-Klima e. V., Bietigheim-Bissingen, Mai 2005
[2]FGK Status-Report 13 – Zertifizierung, Instandhaltung und Reinigung von RLT-Anlagen. Fachinstitut Gebäude-Klima e. V., Bietigheim-Bissingen, Juli 2012
[3]FGK Status-Report 15 – Raumlufttechnische Anlagen – Leitfaden für die Durchführung von Hygieneinspektionen nach VDI-Richtlinie 6022. Fachinstitut Gebäude-Klima e. V., Bietigheim-Bissingen, August 2003
[4]FGK Status-Report 16 – Informationen zur Hygiene in RLT-Anlagen. Fachinstitut Gebäude-Klima e. V., Bietigheim-Bissingen, März 2008
[5]FGK Status-Report 26 – Qualitätssiegel Raumklimageräte. Fachinstitut Gebäude-Klima e. V., Bietigheim-Bissingen, Januar 2012
[6]VDI 6022 Blatt 1, Raumlufttechnik, Raumluftqualität – Hygieneanforderungen an Raumlufttechnische Anlagen und Geräte. Verein Deutscher Ingenieure, Beuth Verlag, Berlin, Juli 2011
[7]VDI 6022 Blatt 1.1, Raumlufttechnik, Raumluftqualität – Hygieneanforderungen an Raumlufttechnische Anlagen und Geräte, Prüfung von Raumlufttechnischen Anlagen. Verein Deutscher Ingenieure, Beuth Verlag, Berlin, August 2012
[8]VDI 6022 Blatt 1.3, Raumlufttechnik, Raumluftqualität – Hygieneanforderungen an Raumlufttechnische Anlagen und Geräte, Sauberkeit von luftführenden Oberflächen. Verein Deutscher Ingenieure, Beuth Verlag, Berlin, August 2015
[9]VDI 6022 Blatt 3, Raumlufttechnik, Raumluftqualität – Beurteilung der Raumluftqualität. Verein Deutscher Ingenieure, Beuth Verlag, Berlin, Juli 2011
[10]VDI 6022 Blatt 4, Raumlufttechnik, Raumluftqualität – Qualifizierung von Personal für Hygienekontrollen, Hygieneinspektionen und die Beurteilung der Raumluftqualität. Verein Deutscher Ingenieure, Beuth Verlag, Berlin, August 2012
[11]VDMA 24186-0: Leistungsprogramm für die Wartung von technischen Anlagen und Ausrüstungen in Gebäuden, Teil 0 – Übersicht und Gliederung, Nummernsystem, Allgemeine Anwendungshinweise. Beuth Verlag, Berlin, 2007
[12]VDMA 24186-1: Leistungsprogramm für die Wartung von technischen Anlagen und Ausrüstungen in Gebäuden, Teil 1 – Lufttechnische Geräte und Anlagen. Beuth Verlag, Berlin, 2002
[13]VDMA 24186-2: Leistungsprogramm für die Wartung von technischen Anlagen und Ausrüstungen in Gebäuden, Teil 2 – Heiztechnische Geräte und Anlagen. Beuth Verlag, Berlin, 2002
[14]VDMA 24186-3: Leistungsprogramm für die Wartung von technischen Anlagen und Ausrüstungen in Gebäuden, Teil 3 – Kältetechnische Geräte und Anlagen zu Kühl- und Heizzwecken. Beuth Verlag, Berlin, 2002