Frage Bei uns ist eine grundsätzliche Frage hinsichtlich der Dichtheitsprüfung an Kälteanlagen aufgetaucht. Wie sind die vorgeschriebenen Zeitintervalle zu verstehen? Sind die Prüfungen bei nicht hermetischen Anlagen mit Füllmengen zwischen 5 und 50 Tonnen CO2-Äquivalent jährlich, also innerhalb eines Kalenderjahres, oder datumsgenau nach einem Jahr durchzuführen? Aufgrund der hohen Anzahl an Prüfungen in unserem Hause ist der Unterschied für uns von großer Bedeutung.
Antwort Hierzu macht die F-Gase-Verordnung eine klare Aussage. Artikel 4 lautet:
Für die Durchführung der Dichtheitskontrollen gemäß Absatz 1 gelten die folgenden Abstände:
Es geht also nicht um das Kalenderjahr, sondern die Prüfungen sind datumsgenau, spätestens mit Ablauf des angegebenen Zeitraumes durchzuführen.
Hierzu ist auch auf der Internetseite des Umweltbundesamtes unter „Häufig gestellte Fragen zur F-Gas-Verordnung“ eine Antwort zu finden:
Frage 14: Wie wird der Zeitpunkt für die nächste Dichtheitskontrolle ermittelt?
Für den Zeitpunkt der nächsten Dichtheitskontrolle ist das Datum der letzten Dichtheitskontrolle maßgeblich. Beispiel: Im Falle eines vorgeschriebenen, maximalen Prüfabstandes von 12 Monaten muss eine zuletzt am 31. Januar geprüfte Anlage bis spätestens zum 30. Januar des Folgejahres erneut geprüft werden.