Springe auf Hauptinhalt Springe auf Hauptmenü Springe auf SiteSearch
Verordnungen

Treibhauspotentiale verändert?

Frage: Haben sich mit Inkrafttreten der neuen F-Gase-Verordnung die GWP-Werte der Kältemittel verändert? Man liest ja immer wieder, dass neue GWP-Werte errechnet und veröffentlicht wurden.

Antwort: Tatsächlich gibt es zahlreiche Versionen für das Treibhauspotential eines Stoffes. So kann der Wert auf unterschiedliche Zeiträume bezogen werden (z. B. 20 oder 100 Jahre) und der Weltklimarat veröffentlicht alle paar Jahre neu berechnete Werte.

Maßgebend für die Branche sind aber immer die Treibhauspotentiale, die in der geltenden F-Gase-Verordnung genannt sind, daher ist Ihre Frage durchaus berechtigt. Tatsächlich haben sich die Treibhauspotentiale der Kältemittel mit Inkrafttreten der Verordnung (EU) 2024 / 573 teilweise verändert.

Für Stoffe nach Anhang I Gruppe 1 (teilfluorierte Kohlenwasserstoffe - HFKW) ist alles beim Alten geblieben, es werden weiterhin die Treibhauspotentiale aus dem 4. IPCC-Bericht [1] verwendet.

Für Stoffe nach Anhang I Gruppe 2 (perfluorierte Kohlenwasserstoffe – FKW) und für Stoffe nach Anhang II Gruppe 1 (ungesättigte teil (chlor) fluorierte Kohlenwasserstoffe - HFO) werden dagegen seit Inkrafttreten der neuen Verordnung die Werte aus dem 6. IPCC-Bericht [2] verwendet. Das hat zur Folge, dass sich die Treibhauspotentiale für die reinen HFO und reinen FKW teils erheblich geändert haben. Dies hat auch Auswirkungen auf Kältemittelgemische, die diese Stoffe enthalten. Beispiele:

  • Das Kältemittel R 1234 yf (HFO - Stoff aus Anhang II Gruppe 1) hatte bisher ein GWP von 4. Dieses hat sich jetzt auf 0,501 verringert.
  • Das Gemisch R 513 A (44 % R 134 a und 56 % R 1234 yf - Gemisch aus HFKW und HFO) hatte bisher ein GWP von 631. Dieses hat sich jetzt auf 629,5. verringert.
  • Das Gemisch R508B (46 % R23 und 54 % R116 - Gemisch aus HFKW und FKW) hatte bisher ein GWP von 13 400, das sich jetzt auf 13 504 erhöht hat.
  • Ähnliches gilt für Gemische, die Kohlenwasserstoffe enthalten. Propan wurde vorher mit einem GWP-Wert von 3 bewertet, der jetzt auf 0,02 herabgesetzt ist.

    Somit müssen jetzt viele Kältemittel bezüglich des Treibhauspotentials neu bewertet werden. Ob bestehende Anlagen neu gekennzeichnet werden müssen, ist uns noch nicht bekannt.

    Da noch nicht alle Datenblätter für Kältemittel aktualisiert sind, gilt es hier aufzupassen, dass der korrekte Wert angegeben wird. Damit Sie die Treibhauspotentiale für Gemische nicht selbst berechnen müssen, hat das Umweltbundesamtes auf seiner Internetseite eine Liste mit den aktuellen Treibhauspotentialen zu veröffentlicht: https://www.umweltbundesamt.de/sites/default/files/medien/10594/dokumen…

    Jetzt weiterlesen und profitieren.

    + KK E-Paper-Ausgabe – jeden Monat neu
    + Kostenfreien Zugang zu unserem Online-Archiv
    + Fokus KK: Sonderhefte (PDF)
    + Webinare und Veranstaltungen mit Rabatten
    uvm.

    Premium Mitgliedschaft

    2 Monate kostenlos testen