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Verordnungen

Transport von A2L Kältemittel

Frage: Wir wollen demnächst eine große Anlage mit dem Kältemittel R 1234 ze in Betrieb nehmen. Dafür müssen wir 400 kg des Kältemittels auf die Bau­stelle transportieren. Darf eine so große Menge an A 2 L-Kältemitteln transportiert werden?

Antwort: Grundsätzlich sollten Sie bei einer so großen Menge zunächst prüfen, ob Ihr Fahrzeug für den Transport geeignet ist. Dürfen Sie überhaupt eine so große Masse zuladen und gibt es Befestigungsmöglichkeiten für alle Flaschen?

R 1234 ze (E) (oder chemisch trans-1,3,3,3-Tetrafluoropropen) ist als Kältemittel in die KältemittelklasseA2L und damit als Kältemittel mit geringer Entflammbarkeit eingestuft. Nach CLP [1] bzw. GHS [2] und damit auch für den Transport dieses Kältemittels gilt der Stoff jedoch als nicht brennbar. Für den Transport in Kältemittelflaschen wurde R1234ze in die Klasse2.2 (Nicht entzündbare, nicht toxische Gase) eingestuft. Damit dürfen von diesem Kältemittel 1000Punkte (also maximal 1000kg) transportiert werden. Damit wäre der Transport von 400kg Kältemittel möglich, sofern das Fahrzeug geeignet ist und die anderen gefährlichen Güter im Fahrzeug nicht über 600Punkte kommen.

Die unterschiedliche Einstufung des Stoffes liegt an den zugrundeliegenden Mess­bedingungen für die Bewertung der Brennbarkeit.

Die Brennbarkeit von Kältemitteln wird gemäß den Vorgaben der ISO817 [3] ermittelt. Als brennbar wird dort ein Kältemittel eingestuft, welches bei einer Umgebungstemperatur von 60 °C und einem Druck von 101,3kPa eine Flammenausbreitung zeigt.

Die Einstufung gefährlicher Güter beim Gefahrguttransport beruht auf den gleichen Kriterien und Prüfbedingungen wie das GHS und die CLP-Verordnung. Danach wird die Brennbarkeit von Gasen bei Raumtempe­ratur (20 °C) und Normaldruck (101,3kPa) ermittelt.

Da das KältemittelR 1234 ze(E) offensichtlich bei 20 °C nicht entflammbar ist, bei 60 °C dagegen schon, kommt es zu unterschiedlichen Einstufungen.

Diese Besonderheit gilt übrigens nur für das KältemittelR 1234 ze(E). Die anderen gängigen A 2 L-Kältemittel (z. B. R 32 und R 1234 yf) werden auch beim Transport als brennbare Stoffe behandelt. Sie haben den Klassifizierungscode2 F, die Gefahrzettelnummer2.1 und den Multiplikationsfaktor3, das heißt es dürfen maximal 333kg transportiert werden.

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