Frage: Wir wollen demnächst eine große Anlage mit dem Kältemittel R 1234 ze in Betrieb nehmen. Dafür müssen wir 400 kg des Kältemittels auf die Baustelle transportieren. Darf eine so große Menge an A 2 L-Kältemitteln transportiert werden?
Antwort: Grundsätzlich sollten Sie bei einer so großen Menge zunächst prüfen, ob Ihr Fahrzeug für den Transport geeignet ist. Dürfen Sie überhaupt eine so große Masse zuladen und gibt es Befestigungsmöglichkeiten für alle Flaschen?
R 1234 ze (E) (oder chemisch trans-1,3,3,3-Tetrafluoropropen) ist als Kältemittel in die Kältemittelklasse A2L und damit als Kältemittel mit geringer Entflammbarkeit eingestuft. Nach CLP [1] bzw. GHS [2] und damit auch für den Transport dieses Kältemittels gilt der Stoff jedoch als nicht brennbar. Für den Transport in Kältemittelflaschen wurde R1234ze in die Klasse 2.2 (Nicht entzündbare, nicht toxische Gase) eingestuft. Damit dürfen von diesem Kältemittel 1000 Punkte (also maximal 1000 kg) transportiert werden. Damit wäre der Transport von 400 kg Kältemittel möglich, sofern das Fahrzeug geeignet ist und die anderen gefährlichen Güter im Fahrzeug nicht über 600 Punkte kommen.
Die unterschiedliche Einstufung des Stoffes liegt an den zugrundeliegenden Messbedingungen für die Bewertung der Brennbarkeit.
Die Brennbarkeit von Kältemitteln wird gemäß den Vorgaben der ISO 817 [3] ermittelt. Als brennbar wird dort ein Kältemittel eingestuft, welches bei einer Umgebungstemperatur von 60 °C und einem Druck von 101,3 kPa eine Flammenausbreitung zeigt.
Die Einstufung gefährlicher Güter beim Gefahrguttransport beruht auf den gleichen Kriterien und Prüfbedingungen wie das GHS und die CLP-Verordnung. Danach wird die Brennbarkeit von Gasen bei Raumtemperatur (20 °C) und Normaldruck (101,3 kPa) ermittelt.
Da das Kältemittel R 1234 ze(E) offensichtlich bei 20 °C nicht entflammbar ist, bei 60 °C dagegen schon, kommt es zu unterschiedlichen Einstufungen.
Diese Besonderheit gilt übrigens nur für das Kältemittel R 1234 ze(E). Die anderen gängigen A 2 L-Kältemittel (z. B. R 32 und R 1234 yf) werden auch beim Transport als brennbare Stoffe behandelt. Sie haben den Klassifizierungscode 2 F, die Gefahrzettelnummer 2.1 und den Multiplikationsfaktor 3, das heißt es dürfen maximal 333 kg transportiert werden.