Wie bereits an dieser Stelle berichtet, sind die Rechtsvorschriften für die kennzeichnungspflichtige Gefahrgutbeförderung (ADR) und die Gefahrgutverordnung Straße, Eisenbahn und Binnenschifffahrt (GGVSEB) zum 1. Januar 2023 aktualisiert worden. Die Übergangsfristen gestatten eine Anwendung der bisher geltenden Verordnung „ADR 2021“ bis zum 30. Juni 2023.
An den Regelungen für den Transport von Kältemitteln in Druckgasflaschen und anderen gefährlichen Gütern (z. B. 1000 Punkte-Regel) hat sich nichts Gravierendes geändert.
Jede Person, die mit der Beförderung gefährlicher Güter auf der Straße befasst ist, muss entsprechend ihrer Verantwortlichkeiten und Funktionen eine Unterweisung über die allgemeinen Bestimmungen und Vorschriften erhalten. Weiterhin muss das Personal über die von den gefährlichen Gütern ausgehenden Risiken und Gefahren unterwiesen sein. Die Unterweisung ist in regelmäßigen Abständen durch Auffrischungskurse zu ergänzen, um Änderungen in den Vorschriften Rechnung zu tragen.
Daher fordern die Behörden im Falle einer Kontrolle, dass nach einer Novellierung der GGVSEB auch eine Auffrischungsschulung zum Transport gefährlicher Güter erfolgt.
Die Bundesfachschule Kälte-Klima-Technik bietet eine Unterweisung zur Sicherheit beim Gefahrguttransport als Online-Schulung an. Bei Interesse können Sie sich auf unserer Internetseite unter https://www.bfs-kaelte-klima.de/seminare/verordnung/v-sg/ oder folgendem Link informieren: