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Sicherheitstechnik

Überprüfen von Leckage­Erkennungs­systemen

Frage: In der letzten Ausgabe der KK wurde beschrieben, dass es sich bei Gassensoren für die persönliche Schutzausrüstung und bei Leckage-Erkennungssystemen um Messgeräte ohne Gasdurchsatz handelt. Eignet sich das BFS-Testgas auch, um die persönliche Schutzausrüstung (PSA) oder Leckage-Erkennungssysteme zu prüfen?

Antwort: Das BFS-Testgas wurde ausschließlich zur Funktionsprüfung elektroni­scher Lecksuchgeräte konzipiert. Grundsätzlich darf die Überprüfung von persönlicher Schutzausrüstung bzw. Leckage-Erkennungs­systemen nur dann durch den Betreiber durchgeführt werden, wenn eine entsprechende Freigabe durch den Hersteller vorliegt. Viele Messgeräte dürfen ausschließlich vom Hersteller überprüft werden. Sofern die Überprüfung durch den Betreiber zulässig ist, werden die notwendigen Kalibriergase durch den Hersteller zur Verfügung gestellt, bzw. sind über diesen erhältlich. Diese Kalibriergase sind auf das jeweilige Leckage-Erkennungssystem bzw. PSA abgestimmt, je nach Kältemittel und Auslösegrenze. Zusätzlich wird bei diesen Detektorsystemen ein spezielles Kalibrierkit benötigt, mit dem das Kalibriergas gezielt auf den Sensor aufgebracht werden kann.

Aus diesen Gründen darf das BFS-Testgas nicht zur Funktionsprüfung von Leckage-Erkennungssystemen bzw. PSA benutzt werden. Außerdem sind die relevanten Gaskonzentrationen im BFS-Testgas im Allgemeinen geringer als die Auslösegrenzen der Leckage-Erkennungssysteme bzw. PSA.

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