Frage Sind beim Transport von Kältemitteln der Klassen A 2 / A 2 L in Druckgasflaschen, wie z. B. R 32, Besonderheiten gegenüber den „herkömmlichen Kältemitteln“ zu beachten?
Antwort Die Kältemittel der Sicherheitsklassen A 2 und A 2 L tragen die Gefahrenzettelnummer 2.1 und gehören nach ADR zur Gruppe F „entzündbar“. Eine Ausnahme bildet hier R 1234 ze, da dieses Gas gemäß Gefahrstoffverordnung als nicht brennbar eingestuft ist.
Für die als entzündbar eingestuften Gase gilt ein Multiplikationsfaktor von 3, die maximale Transportmenge beträgt 333 kg.
Wenn nur das Kältemittel und keine anderen Gefahrstoffe transportiert werden sollen, darf das Fahrzeug daher mit maximal 333 kg beladen werden, damit die Zahl 1 000 nicht überschritten wird. Die Berechnung der Transportmenge bei der Zuladung unterschiedlicher Gefahrstoffe soll mit dem folgenden Beispiel verdeutlicht werden:
Rechenbeispiel
Transportiert werden:
Solange die Zahl 1 000 nicht überschritten wird, gelten für den Transport von A 2 L-Gasen [3] die gleichen Regeln wie auch bei anderen Kältemitteln (Ladungssicherung, Feuerlöscher mitführen, geschultes Personal, Flaschenkennzeichnung usw.).