Frage Wir denken zurzeit darüber nach, unsere Monteure statt mit großen Transportern mit PKW-Kombi-Fahrzeugen zu den Kunden zu schicken. Ist der Transport von Kältemittelflaschen in solchen Fahrzeugen überhaupt erlaubt und was ist zu beachten?
Antwort Grundsätzlich ist der Transport von Kältemittelflaschen auch im PKW erlaubt. Selbstverständlich muss darauf geachtet werden, dass die zulässige Beladung nicht überschritten wird und die Ladungssicherung gewährleistet ist.
Hinsichtlich der Belüftung, die in Transportern häufig durch Dach- und Bodenlüftung verwirklicht wird, empfiehlt sich für PKW/Kombiwagen das Fenster zu öffnen und/oder die Belüftung einzuschalten. Alternativ kann der Kofferraum geöffnet und gesichert werden, wobei keine Autoabgase in das Fahrzeuginnere strömen dürfen!
Da die Maßnahmen „Fenster öffnen“ und „Lüftung einschalten“ bei parkenden Autos im Allgemeinen nicht funktionieren, sollten die Kältemittelflaschen nicht im parkenden Fahrzeug verbleiben. Die DGUV-Information 213-012 „Gefahrgutbeförderung in Pkw und in Kleintransportern“ kann von https://downloadcenter.bgrci.de heruntergeladen werden.