Frage: Dürfen wir als Kälteanlagenbauer-Fachbetrieb die von uns verwendeten ortsveränderlichen elektrischen Betriebsmittel wie z. B. Bohrmaschine oder Vakuumpumpe selbst prüfen?
Antwort: Um elektrische Betriebsmittel prüfen zu dürfen, müssen die Anforderungen an Ausübungsberechtigung und Qualifikation erfüllt sein. Die Frage kann also nicht pauschal beantwortet werden, die nachfolgenden Hinweise können eine Hilfestellung bieten.
Der Kälteanlagenbauer-Fachbetrieb führt elektrotechnische Tätigkeiten aus, somit liegt ein elektrotechnischer Betrieb oder Betriebsteil vor. Für diesen ist eine Ausübungsberechtigung erforderlich, die fachliche Leitung des elektrotechnischen Betriebes oder Betriebsteiles obliegt einer Elektrofachkraft. Im Rahmen der Tätigkeiten des Kälteanlagenbauer-Fachbetriebes müssen elektrische Anlagen und elektrische Betriebsmittel geprüft werden, die Prüfung ortsfester elektrischer Betriebsmittel nach DIN EN 50699 (VDE 0702) gehört somit zum Tätigkeitsfeld des Kälteanlagenbauers / der Kälteanlagenbauerin bzw. des Mechatronikers / der Mechatronikerin für Kältetechnik. Die wiederkehrende Prüfung ortsveränderlicher elektrischer Betriebsmittel erfolgt ebenfalls nach DIN EN 50699 (VDE 0702).
Die Prüfperson muss als befähigte Person nach TRBS 1203 über die notwendigen Kenntnisse zur Durchführung der Prüfungen verfügen sowie Erfahrung im Durchführen der Prüfungen besitzen. Weiterhin muss sie mit den zu prüfenden Betriebsmitteln vertraut sein, d. h. sie ist praktisch mit den Betriebsmitteln umgegangen und ist mit deren Betriebs- und Funktionsweise vertraut.
Wenn also die notwendigen Rahmenbedingungen gegeben sind, so muss der Betriebsleiter / die Betriebsleiterin des elektrotechnischen Betriebes oder Betriebsteiles bzw. die verantwortliche Elektrofachkraft beurteilen und entscheiden, ob und durch wen die Prüfungen ausgeführt werden können. Hierbei sollte berücksichtigt werden, ob bei der Prüfung eigener Betriebsmittel nicht ein Interessenskonflikt besteht, der eine objektive Bewertung bei den Prüfungen erschwert oder gar unmöglich erscheinen lässt.
Zusätzlich sei angemerkt, dass die DIN VDE 0701 / 0702 in zwei neue Normen überführt wurde: DIN EN 50678 (VDE 701) : 2021-02 „Allgemeines Verfahren zur Überprüfung der Wirksamkeit der Schutzmaßnahmen von Elektrogeräten nach der Reparatur“ und DIN EN 50699 (VDE 0702) : 2021-06 „Wiederholungsprüfung für elektrische Geräte“. Hierbei wurden die Inhalte überarbeitet. Die Prüfperson sollte sich mit den geänderten Anforderungen an die Prüfungen vertraut machen.