In der letzten Ausgabe der KK wurde erörtert, welche Anforderungen hinsichtlich Bau und Ausrüstung an Kühlräume gestellt werden. In dieser Ausgabe wird das Thema mit Anforderungen aus der DIN 8986 (2012-10) - „Kühlräume - Bauliche sicherheitstechnische Anforderungen“ fortgesetzt.
Auszug aus der DIN 8986:
Die Norm legt bauliche sicherheitstechnische Mindestanforderungen an Kühlräume (Kühlzellen) fest, welche nicht einer Bauordnung unterliegen oder welche keine Baugenehmigung erfordern.
Allgemeine Anforderungen
Kühlräume müssen so ausgestattet sein, dass sie jederzeit verlassen werden können.
Türen müssen von außen und jederzeit von innen geöffnet werden können. Die Betätigung der Notentriegelung muss auf geeignete Weise an der Innenseite der Kühlraumtür erläutert werden, z. B. durch ein graphisches Symbol.
Bei innenliegenden Lichtschaltern müssen dauerhaft beleuchtete Betätigungselemente oder eine nachleuchtende Kennzeichnung vorhanden sein.
ANMERKUNG 1: Für Kühleinrichtungen bzw. Kälteanlagen können weitere Normen Anwendung finden.
ANMERKUNG 2: Im Hinblick auf Fluchtweglängen können nationale Vorschriften ergänzende Vorgaben machen.
Anforderungen bei einer Grundfläche von mehr als 10 m²
In ortsfesten begehbaren Kühlräumen mit einer Grundfläche von mehr als 10 m² müssen
Anforderungen bei einer Grundfläche von mehr als 100 m²
Zum Auffinden des Ausgangs bei Räumen über 100 m² müssen
Anforderungen bei Kühlräumen mit einer Grundfläche > 20 m² und einer Raumtemperatur von < – 10 °C
Kühlräume mit einer Grundfläche von mehr als 20 m² und einer Raumtemperatur von unter − 10 °C müssen mit einer Notrufeinrichtung in Türnähe ausgestattet sein. Diese muss eindeutig als solche gekennzeichnet sein. Die Betätigung dieser Notrufeinrichtung
Bei Kühlräumen mit einer Grundfläche von höchstens 50 m² kann die Notfalleinrichtung entfallen, wenn mehr als eine Tür aus dem Kühlraum in einen gesicherten Bereich führt.
Kühlräume mit direkter offener Kühlung oder mit kontrollierter Atmosphäre
Nachfolgend sind in Tabelle 1,
Bei Kühlräumen mit direkter offener Kühlung und mit sauerstoffverdrängenden Kühlmitteln sind die Anforderungen nach DIN 8915 : 2006-10, 4.2.2.1 und 4.2.4.4, analog zu erfüllen.