Frage: Wir denken schon seit längerem darüber nach, für die Dichheitsprüfung an Kälte- und Klimaanlagen einen Lecksuchhund oder eine Lecksuchhündin einzusetzen. Benötigen diese Tiere eigentlich auch eine besondere Eignungsprüfung oder reicht es, wenn sie auf das Aufspüren von Leckagen an Kälteanlagen trainiert sind?
Antwort: Bis vor kurzem war es tatsächlich ausreichend, wenn die Lecksuchhundeführerin oder der Lecksuchhundeführer über eine Zertifizierung nach Kategorie IV der DVO (EU) 2015 / 2067 verfügte. Das ändert sich aber nun mit Inkrafttreten der ‚Verordnung über die Feststellung der Brauchbarkeit von Lecksuchhunden‘ (Lecksuchhundbrauchbarkeitsverordnung - LecksHBV), die am 1. April 2022 in Kraft treten soll.
Canis Lupus familiaris darf ab diesem Datum nur noch für die Lecksuche eingesetzt werden, wenn eine entsprechende Prüfung erfolgreich absolviert wurde. Die Eignungsprüfung umfasst dabei folgende Bereiche:
Prüfungsteil (A) Gehorsam
Im Prüfungsteil (A) Gehorsam muss die Hündin oder der Hund in folgenden Teilfächern genügende Leistungen erbringen:
Auf Pfiff, Zuruf oder Zeichen hat die Hündin oder der Hund der Hundeführerin oder dem Hundeführer Folge zu leisten und darf sich ohne Befehl nicht von ihr oder ihm entfernen. Die Hündin oder der Hund muss bei lose durchhängender Leine ohne lautes Kommando dicht hinter oder neben der Führerin oder dem Führer folgen.
In einem Maschinenraum, in dem mindestens ein Verdichter mit 100 kW Nennleistung läuft, hat sich die Hündin oder der Hund ruhig zu verhalten. Beim Fallenlassen von Schraubendrehern oder anderem Werkzeug darf sie oder er nicht winseln, Laut geben, an der Leine zerren oder die Hundeführerin bzw. den Hundeführer verlassen. Lärmempfindliche Hündinnen und Hunde, die mit Flucht oder Arbeitsverweigerung reagieren, können die Prüfung nicht bestehen.
In einem Raum mit einer Ammoniakkonzentration von 20 ml/m³ hat sich die Hündin oder der Hund ruhig zu verhalten. Das Prüftier darf nicht winseln oder flüchten. Empfindliche Hündinnen und Hunde, die mit Flucht oder Arbeitsverweigerung reagieren, können die Prüfung nicht bestehen.
Die Hündin oder der Hund darf sich dem Anlegen der notwendigen persönlichen Schutzausrüstung nicht verweigern.
Prüfungsteil (B) Lecksuche
Im Prüfungsteil (B) Aufspüren von Leckagen an Kälteanlagen muss die Hündin oder der Hund in folgenden Teilfächern genügende Leistungen erbringen:
Die Bundesfachschule Kälte-Klima-Technik hat ein entsprechendes Trainingsprogramm, entwickelt, welches mit der Eignungsprüfung für Lecksuchhündinnen und Lecksuchhunde abschließt.
Nach bestandener Prüfung erhält die Hündin oder der Hund eine spezielle Hundemarke, die das Tier als „Qualifiziert für die Dichtheitskontrolle an kältetechnischen Anlagen mit fluorierten Treibhausgasen“ ausweist. Diese Hundemarke ist bei der Arbeit zu tragen. Zusätzlich erhält die Hundehalterin oder der Hundehalter ein Zertifikat in Papierform.