Frage: Wir planen die Errichtung einer Kaskaden-Kälteanlage mit dem Kältemittel R 410 A und einer Leistung von jeweils 22 kW in erdgleicher Außenaufstellung. Die Kältemittelleitungen müssen ca. 15 m durch das Erdreich ins Gebäude geführt werden. Dazu haben wir folgende Fragen:Sind die erdverlegten Leitungen zu überwachen? Wenn ja, wo ist dies geregelt?
Antwort: Die von Ihnen gestellte Frage bezieht sich sicherlich auf den Schutz von Gewässern. Dieses Thema wird in der „AwSV – Verordnung über Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen“ [3] geregelt.
Die von Ihnen beschriebene Kältemittelleitung ist vermutlich gemäß § 2 (15) der AwSV als sogenannter unterirdischer Anlagenteil einzustufen:
„Unterirdische Anlagen“ sind Anlagen, bei denen zumindest ein Anlagenteil unterirdisch ist;
unterirdisch sind Anlagenteile,
1. die vollständig oder teilweise im Erdreich eingebettet sind oder
2. die nicht vollständig einsehbar in Bauteilen, die unmittelbar mit dem Erdreich in Berührung stehen, eingebettet sind.“
Für unterirdische Anlagen gelten besonders strenge Anforderungen, wie z. B.
wiederkehrend alle 5 Jahre durch einen Sachverständigen geprüft werden.
Wie erwähnt, muss für die Errichtung unterirdischer Anlagen immer ein Fachbetrieb nach § 62 AwSV beauftragt werden – und der sollte im Detail wissen, wie eine derartige Anlage abzusichern ist. Im konkreten Fall sollte Ihnen auch die zuständige Gewässerschutzbehörde Auskunft geben können.
Ansonsten wäre es natürlich ratsam zu prüfen, ob die Leitungen wirklich im Erdreich verlegt werden muss, da man sich an dieser Stelle alleine schon mit den wiederkehrenden Prüfungen viele Nachteile einhandelt.