Frage: Unser Kälte-Klima-Fachbetrieb betreut eine Kundenanlage, deren Rohrleitungen zwischen Verflüssigungssatz und Verdampfer erdverlegt sind. Die Leitungslänge beträgt etwa 15 m. Die Verlegung der Rohre erfolgte in einem abgedichteten Hüllrohr, in dem außerdem ein Leckageerkennungssystem installiert wurde. Nachdem das Leckageerkennungssystem kürzlich ausgelöst hat, stellten unsere Monteure auch einen Kältemittelmangel an der Anlage fest. Weiterhin konnte mit einem elektronischen Lecksuchgerät an Ein- und Ausgang des Hüllrohres Kältemittel detektiert werden. Da der Neubau der erdverlegten Rohrleitungen sehr aufwändig ist, möchten wir das Leck orten, um die schadhafte Stelle zur Schadensursachenermittlung und anschließender Reparatur gezielt freizulegen. Wie können wir bei der Leckortung vorgehen?
Antwort: Die Leckortung an erdverlegten Leitungen gestaltet sich oft schwierig. Mit der Verlegung der kältemittelführenden Rohrleitungen in einem abgedichteten Hüllrohr mit Leckageerkennungssystem erfüllen sie die baulichen Anforderungen gemäß Verordnung über Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen (AwSV) bzw. Wasserhaushaltgesetz (WHG).
Falls noch Unsicherheit darüber besteht, ob sich die Undichtigkeit tatsächlich im erdverlegten Teil der Leitung befindet, kann eine Druckabfallprüfung hilfreich sein. Diese Methode liefert allerdings nur ein sicheres Prüfergebnis, wenn der jährliche Kältemittelverlust bei mehreren Kilogramm pro Jahr liegt. Um die Aussagekraft der Druckabfallprüfung zu erhöhen, sollte das Volumen klein, die Temperatur konstant, die Prüfdauer lang und der Prüfdruck hoch sein. Deshalb sollten nur die erdverlegten Rohrleitungen und diese separat geprüft werden. Als Prüfdruck wird der zulässige Betriebsdruck der Anlage und eine 24-stündige Prüfdauer vorgeschlagen. Bei der beschriebenen Leitungslänge von 15 m und einer angenommenen Leckrate von 5 kg/a sollte sich bei der Rohrdimension 18 x 1 mm ein Druckabfall > 1 bar einstellen. Auf diesem Weg lässt sich das Leck auf eine der beiden Leitungen eingrenzen.
Um es vorwegzunehmen, die Leckortung ist möglich. Sie ist zeitaufwändig und benötigt etwas „Fingerspitzengefühl“. Mit folgender Vorgehensweise sollte es funktionieren:
Die genaue Leckortung ist nur möglich, wenn die Prüfbedingungen (Akkumulationszeit, Stickstoff- bzw. Druckluftvolumenstrom, Prüfdruck etc.) konstant sind. Deshalb sollte die Prüfung dreimal mit reproduzierbaren Ergebnissen durchgeführt werden, bevor die Schachtarbeiten beginnen. Bei erdverlegten Rohrleitungen mit Abzweigungen ist das Auffinden der undichten Stelle noch schwieriger. In diesem Fall sind erst die Knotenpunkte freizulegen. Danach können die Teilstücke wie beschrieben geprüft werden.
Insbesondere bei brennbaren Kältemitteln und Arbeiten unter Erdgleiche sind Maßnahmen zu treffen, um das Entstehen gefährlicher explosiver Atmosphäre zu erkennen und deren Auswirkungen zu verhindern.
Hinweis: Unterirdische Rohrleitungen sind insbesondere hinsichtlich des Gewässerschutzes kritisch zu betrachten. So dürfen unterirdische Rohrleitungen nur durch Fachbetriebe nach § 62 AwSV errichtet, von innen gereinigt, instand gesetzt und stillgelegt werden. Weiterhin gilt bereits ab der Gefährdungsstufe A eine Prüfpflicht durch einen Sachverständigen vor Inbetriebnahme, nach einer wesentlichen Änderung und bei der Stilllegung der Anlage. Im Betrieb muss die Anlage wiederkehrend alle fünf Jahre geprüft werden.