Frage: Bis wann dürfen Kälteanlagen mit fluorierten Kältemitteln gebaut und wie lange dürfen sie noch betrieben werden? Ein kleiner Metzgerbetrieb benötigt eine neue Kälteanlage und ich weiß momentan nicht, was ich ihm raten soll.
Antwort: Ihr Zögern ist durchaus berechtigt, da gleich zwei europäische Verordnungen dafür sorgen könnten, dass der Einsatz von fluorierten Kältemitteln demnächst sowohl in Neuanlagen als auch im Bestand nicht mehr möglich sein wird.
Novellierung der F-Gase-Verordnung
Im April letzten Jahres wurde ein Vorschlag für die Novellierung der F-Gase-Verordnung veröffentlicht. Bei diesem Entwurf wurde von der Branche vor allem der drastisch verschärfte Phase-Down kritisiert. Am 1. März dieses Jahres hat der Umweltausschuss des Europäischen Parlaments (ENVI) einem gegenüber dem ersten Entwurf nochmals deutlich verschärften Vorschlag für die Novellierung der F-Gas-Verordnung zugestimmt. Über diesen Entwurf wird Ende März 2023 im EU-Parlament abgestimmt. Stimmt auch der EU-Rat zu, tritt die neue F-Gase-Verordnung voraussichtlich im Laufe des Jahres 2023 in Kraft. Abgesehen von einem ambitionierten und schnelleren Phase-Down der verfügbaren Kältemittelmengen haben einige Verbote unmittelbare Auswirkungen auf Ihr Tagesgeschäft.
Das kommt möglicherweise auf die Branche zu:
PFAS-Verbot im Rahmen der REACH-Verordnung
Neben der F-Gase-Verordnung wird mit großer Wahrscheinlichkeit auch das PFAS-Beschränkungsverfahren im Rahmen der EU-Chemikalienverordnung REACH den künftigen Einsatz von fluorhaltigen Kältemitteln erschweren bzw. gänzlich unmöglich machen. Laut Definition zählen die meisten fluorierten Kältemittel zur PFAS-Stoffgruppe einschließlich der wichtigsten HFOs. Ausnahmen sind lediglich R 23, R 32, R 152 a, R 141 b und R 1132 a.
Am 7. Februar wurde ein Vorschlag für die Beschränkung von per- und polyfluorierten Alkylsubstanzen (PFAS) veröffentlicht. Am 22. März 2023 startet die 6-monatige Konsultationsphase, während der Kommentare zu dem Vorhaben abgegeben werden können. Voraussichtlich 2025 kann mit einer Entscheidung der Europäischen Kommission über diesen Vorschlag gerechnet werden. Das PFAS-Verbot hätte laut vorliegendem Vorschlag folgende Auswirkungen:
Über beide Verordnungen ist bis zu unserem Redaktionsschluss noch keine endgültige Entscheidung gefallen. Es spricht aber leider vieles dafür, dass es so kommen wird! Stellen Sie sich also darauf ein, dass die Kälte-, Klima- und Wärmepumpenwelt in wenigen Jahren keine F-Gase mehr einsetzen kann. Gerade für die Kleinkälte, die Ihr Kunde benötigt, sind bezahlbare Lösungen mit natürlichen Kältemitteln zurzeit schwer zu finden. Vielleicht kann das Förderprogramm gemäß Kälte-Klima-Richtlinie hier finanziell unterstützen. Informationen zu den Fördermöglichkeiten sind unter www.bafa.de zu finden.