Da Kältemittel mit GWP ≥ 2500 ab nächstem Jahr nur noch eingeschränkt eingesetzt werden dürfen, wird ab sofort für Druckgasflaschen mit diesen Stoffen eine besondere Farbkennzeichnung gefordert. Dies ist in der „Verordnung über die Kennzeichnung und Farbgebung von Druckgasflaschen mit fluorierten Treibhausgasen“ enthalten, die am 1. April 2019 in Kraft tritt. Dort ist geregelt, dass Kältemittel mit einem GWP-Wert ab 2500 in vergoldeten Flaschen in Verkehr gebracht werden müssen. Verantwortlich für die Farbkennzeichnung ist der Eigentümer der Flaschen. Die ersten vergoldeten Kältemittelflaschen werden bereits von den Großhändlern ausgeliefert. Im Fall von Eigentumsflaschen muss sich der Besitzer selbst um die neue Farbgebung kümmern, wofür eine Übergangsfrist bis zum Monatsende vorgesehen ist. Sets mit Blattgold (40 Blätter reichen aus für eine 12-l-Flasche) und dem zugehörigen Klebemittel, um das Blattgold aufzubringen, sind bereits im Handel erhältlich.
Kältemittel