Frage In der DIN EN 378-1:2018-04 Anhang E (Klassifikation der Kältemittel) werden die GWP-Werte aus AR 4 und AR 5 aufgeführt. Zu den Werten aus AR 5 gibt es eine Fußnote, die besagt „nur zur Information“. Bedeutet das, dass die Angaben für das GWP von R 134 a gemäß AR 4 (R 134 a = 1430) heranzuziehen sind? Ist davon auszugehen, dass die GWP-Werte gemäß AR 5 bald Gültigkeit erhalten?
Antwort Wichtig sind die GWP-Werte, die in der F-Gase-Verordnung verwendet werden. Diese Werte sind in der aktuell gültigen Fassung (Verordnung (EU) Nr. 517 / 2014) „Gestützt auf den Vierten Sachstandsbericht des Zwischenstaatlichen Ausschusses für Klimaänderungen (IPCC)“.
Wir gehen davon aus, dass die Werte gemäß AR 5 (oder aktueller) erst in der nächsten Fassung der F-Gase-Verordnung angewendet werden. Wann die Überarbeitung der Verordnung erfolgen wird, ist uns noch nicht bekannt.