Frage: Wir haben jetzt unsere erste Anlage mit dem A2L-Kältemittel R32 aufgebaut. Bei der Inbetriebnahme stellte sich für uns unter anderem auch die Frage, ob außer der üblichen Anlagenkennzeichnung noch weitere Hinweise an der Anlage angebracht werden müssen.
Antwort: Tatsächlich unterscheidet sich die Kennzeichnung bei einer R32-Anlage von der an einer herkömmlichen Anlage mit einem A1-Kältemittel. Da es sich bei R32 um ein fluoriertes Treibhausgas handelt, besteht die Kennzeichnungspflicht gemäß F-Gase-Verordnung:
Natürlich muss auch das übliche Typenschild angebracht werden. Nach DIN EN 378 Teil 2 müssen folgende Mindestangaben enthalten sein:
Für R32 ist zusätzlich zu beachten, dass gemäß DIN EN 378 Teil 2 ein Warnsymbol für feuergefährliche Stoffe ergänzt werden muss. Sofern brennbare Kältemittel – egal ob A2L, A2, A3, B2L, B2 oder B3 – eingesetzt werden, ist das Flammensymbol nach EN ISO 7010 mit einer Mindesthöhe von 30 mm anzubringen. Das Symbol muss dabei nicht farbig dargestellt werden.
Weiterhin sollte man prüfen, ob auch die Rohrleitungen gekennzeichnet werden müssen. Gemäß der DIN 2405 müssen Rohrleitungen mit Kältemitteln der Sicherheitsgruppe A2L ab einer Anlagenfüllmenge von 2,5 kg gekennzeichnet werden. Die Farbe des Schildes ist gelb und die Schildspitze muss bei brennbaren Kältemitteln rot sein. Weitere Einzelheiten zur Rohrleitungskennzeichnung sind in der DIN 2405 nachzulesen.