Die Rechtsvorschriften für die kennzeichnungspflichtige Gefahrgutbeförderung (ADR) und die Gefahrgutverordnung Straße, Eisenbahn und Binnenschifffahrt (GGVSEB) werden in jedem ungeraden Jahr aktualisiert. Daher trat zum 1. Januar 2025 wieder eine neue Fassung in Kraft. Die Übergangsfristen gestatten eine Anwendung der bisher geltenden Verordnung ADR 2023 bis zum 30. Juni 2025.
Die wesentlichen Regelungen für den Transport von Druckgasflaschen (z. B. 1000 Punkte-Regel) gelten unverändert. Trotzdem müssen nach einer Novellierung der GGVSEB die Unterweisungen für alle am Transport gefährlicher Güter beteiligten Personen (nach ADR 8.2.3) aufgefrischt werden.