Frage: Ein Kunde von uns, der Inhaber eines kleinen Supermarktes, denkt über einen Ersatz seiner alten Kälteanlage durch eine neue CO2-Anlage nach. Da es sich um eine große Investition handelt, kam die Frage auf, ob diese Anlage gefördert werden kann.
Antwort: Im beschriebenen Fall ist die Wahrscheinlichkeit hoch, dass der Neubau der Anlage im Rahmen der BAFA-Richtlinie zur Förderung energieeffizienter Kälte- und Klimaanlagen [1] gefördert werden kann.
Gefördert werden stationäre Kälte- und Klimaanlagen, die mit nicht-halogenierten Kältemitteln betrieben werden, wenn
Die Förderung von stationären Kälte- und Klimaanlagen umfasst im Einzelnen folgende Tatbestände:
Auslegung einer Anlage sowie der funktionsgerechten Integration der Kältetechnik in die Anlagentechnik
Antragsberechtigt für stationäre Anlagen sind unter anderem Unternehmen, gemeinnützige Organisationen, Kommunen, Schulen und Krankenhäuser. Nicht antragsberechtigt sind u. a. Bundesländer und deren Einrichtungen sowie Privatpersonen.
Über die Einzelheiten zu den Konditionen und die mögliche Förderhöhe können Sie sich auf der Internetseite der BAFA www.bafa.de informieren.
Wichtig zur Antragstellung: Der Antrag für die Förderung ist unbedingt vor dem Vorhabenbeginn zu stellen, es dürfen vor dem Zuwendungsbescheid lediglich Planungsleistungen durchgeführt werden. Die förderfähige Ausführungsplanung darf erst beauftragt werden, wenn der Bewilligungsbescheid für die Förderung vorliegt.