Frage Ich habe erfahren, dass die erst kürzlich auf den Markt gekommenen Kältemittel der A2L-Gruppe ab dem Jahr 2021 mit einem Verbot belegt werden – können Sie mir das bestätigen?
Antwort Konkrete Pläne für Verbote von A2L-Kältemittel ab dem Jahr 2021 sind uns nicht bekannt. Es ist aber wahrscheinlich, dass es sich bei einigen neuen Gemischen nur um Übergangslösungen handeln wird. Es gibt allerdings nach F-Gase-Verordnung bereits einige Verbote, die unter Umständen auch A2L-Kältemittel betreffen können (nachfolgend ein kleiner Auszug):
Ein weiterer Einschnitt ist die Kältemittelverknappung durch den Phase-Down. Bis 2030 muss die GWP-gewichtete Menge an fluorierten Treibhausgasen, die jährlich in Verkehr gebracht werden darf, auf 21 Prozent des Durchschnittswertes der Jahre 2009 bis 2012 reduziert werden. Wenn man davon ausgeht, dass die benötigte Kältemittelmenge konstant bleibt, ist diese Reduktion nicht alleine dadurch zu erreichen, dass man in Anwendungen, in denen bisher R410A (GWP 2088) verwendet wurde, jetzt R32 (GWP 675) einsetzt.
In der Diskussion ist zurzeit auch, inwieweit die Abbauprodukte das Kältemittels R1234yf ein umweltschädigendes Potenzial haben. Auch hier wären in der Folge Einschränkungen denkbar.
Aus unserer Sicht sind somit die natürlichen Kältemittel am besten für eine langfristige Planung geeignet. Von diesen Stoffen gehen allerdings besondere Gefahren aus, die berücksichtigt werden müssen.