Frage: Wir haben am Verdichter einer Kälteanlage einen Ölwechsel durchgeführt und werden das Öl bei einem Unternehmen zur Altölsammlung abgeben. Nun fordert der Kunde eine Rückstellprobe des Öles. Was bedeutet das?
Antwort: Bei Öl, das der Entsorgung / Verwertung zugeführt werden soll, handelt es sich um Altöl. Altöle sind gefährliche Abfälle nach Kreislaufwirtschaftsgesetz, das heißt, es müssen besondere Nachweise über die Entsorgung geführt werden. Zusätzlich gilt für Altöle aber auch die Altölverordnung [1]. In dieser Verordnung sind beispielsweise folgende Regelungen zu finden:
haben bei der Übernahme von Altölen der Sammelkategorien 1 und 2 (z. B. Kältemaschinenöl) eine Probe zu entnehmen. Je eine Teilmenge dieser Probe (Rückstellprobe) ist von der Anfallstelle und vom Unternehmen der Altölsammlung aufzubewahren, bis die vorgeschriebene Untersuchung durchgeführt worden ist und feststeht, dass die Altöle ordnungsgemäß entsorgt/verwertet werden können.
Somit hat Ihr Kunde Recht. Eigentlich muss bei jeder Rückgabe von Öl an den Altölsammler eine Probe und eine Rückstellprobe genommen werden. Anhand der Analyseergebnisse kann beurteilt werden, welche Verunreinigungen im Öl enthalten sind und ob beispielsweise eine Aufbereitung möglich ist. Kältemaschinenöle können durch gelöstes HFKW-Kältemittel einen erhöhten Gehalt an Halogenen aufweisen.
[1] Altölverordnung in der Fassung der Bekanntmachung vom 16. April 2002 (BGBl. I S. 1368)
[2] PCB: Polychlorierte Biphenyle