Frage Ein Energieversorgungsunternehmen hat bei unserer Kälte-Klima-Fachfirma angefragt, ob wir an deren ORC-Kreisläufen, welche R 245 fa enthalten, die Dichtheitskontrolle durchführen können. Welche Regelungen gelten für fluorierte Treibhausgase in ORC-Anlagen?
Antwort Die Abkürzung ORC steht für „Organic Rankine [1] Cycle“ und beschreibt ein Verfahren, bei dem Dampfturbinen mit einem anderen Arbeitsmedium als Wasserdampf betrieben werden.
Als Arbeitsmedium wird meist eine Flüssigkeit mit einer niedrigen Verdampfungstemperatur verwendet. Das Verfahren kommt vor allem dann zum Einsatz, wenn das zur Verfügung stehende Temperaturgefälle zwischen Wärmequelle und -senke für den Betrieb einer von Wasserdampf angetriebenen Turbine zu niedrig ist. Das ist beispielsweise bei der Stromerzeugung mit Hilfe der Geothermie oder der Kraft-Wärme-Kopplung der Fall. Die Entspannungsmaschinen (z. B. Turbinen) werden typischerweise mit Kältemitteln wie Ammoniak, Butan oder den fluorierten Treibhausgasen R 134 a, R 245 fa etc. betrieben.
ORC-Anlagen, die mit fluorierten Treibhausgasen arbeiten, fallen in den Anwendungsbereich der F-Gase-Verordnung (siehe Artikel 4 Abs. 2 Buchstabe g).
Gemäß Artikel 4 und Artikel 10 der Verordnung (EU) Nr. 517 / 2014 gilt für ORC-Anlagen unter anderem:
Die in Ihrer Firma beschäftigten, nach Kategorie I zertifizierten Mechatroniker für Kältetechnik sollten somit qualifiziert sein, die Dichtheitskontrollen an ORC-Anlagen durchzuführen. Allerdings müssen sich die betroffenen Servicekräfte auch mit Aufbau und Funktionsweise der ORC-Anlagen auskennen, um beurteilen zu können, wo die kritischen Stellen der Anlage sind.
Da ORC-Anlagen vergleichsweise riesige Füllmengen und entsprechend große CO2-Äquivalente haben, raten wir Ihnen bzw. dem Betreiber, sich im Zweifelsfall mit der zuständigen Landesbehörde in Verbindung zu setzen.