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Dichtheitskontrolle

Methoden der Dichtheitsprüfung

Frage: Welche Teile der Anlage müssen bei der regelmäßig durchzuführenden Dichtheitskontrolle geprüft werden?

Antwort: Gemäß Verordnung (EU) Nr. 517 / 2014 Artikel 4 sind Kälte- und Klimaanlagen sowie Wärmepumpen ab einer gewissen Füllmenge regelmäßigen Dichtheitskontrollen zu unterziehen.

Für Anlagen, deren Kältemittel nicht unter die F-Gase-Verordnung fällt, gibt es in der DIN EN 378-4 Anhang D.5 (2019) Vorgaben für eine regelmäßige Dichtheitsprüfung.

Im Rahmen der Dichtheitsprüfung sind nach Verordnung (EG) Nr. 1516 / 2007 Artikel 4 bei einer systematischen Prüfung folgende Komponenten zu prüfen:

  • Verbindungen;
  • Ventile einschließlich Leitungen (Stopfbuchsen);
  • Versiegelungen (Dichtungen) auch auf austauschbaren Filtern und Trocknern;
  • Teile des Systems, die Vibrationen unterliegen;
  • Verbindungen zu Sicherheits- oder Betriebssystemen.
  • Bezüglich der Messmethode wird nach Verordnung (EG) Nr. 1516 / 2007 in Artikel 5 zwischen direkten und indirekten Methoden unterschieden. Unter direkten Methoden, die immer zulässig sind, wird der Einsatz von Lecksuchgeräten, die Anwendung von Spezialschaumlösungen / Seifenlaugen oder der Einsatz von Farbstoffen (UV-Detektorflüssigkeit) verstanden.

    Die Verwendung von Farbstoffen, wie den UV-Detektorflüssigkeiten, unterliegt Beschränkungen, da es hier meist keine Herstellerfreigaben gibt. Spezialschaumlösungen/Seifenlaugen eignen sich nur zur Ortung von großen Lecks. Elektronische Lecksuchgeräte sind dagegen auch zum Aufspüren kleiner Undichtigkeiten geeignet. Die Sensibilität elektronischer Lecksuchgeräte muss mindestens 5 g jährlich betragen.

    Die indirekte Methode umfasst die Auswertung der Parameter Druck, Temperatur, Anlaufstrom, Flüssigkeitsniveau und Nachfüllmengen, um dadurch auf Lecks zu schließen. Die Nachweisgrenze der Parameterüberwachung ist in der Praxis meist wesentlich geringer als bei elektronischen Lecksuchgeräten. Daher ist diese Methode eher als Frühwarnsystem bzw. Havarieanzeige anzusehen.

    Der Verdacht, dass ein Leck aufgetreten ist, ist auch bei den folgenden Anlässen ­gegeben:

  • ein stationäres Leckage-Erkennungssystem zeigt ein Leck an;
  • Auftreten anormaler Geräusche, Schwingungen, Eisbildung bzw. unzureichende Kühlkapazität;
  • Anzeichen von Korrosion, Austritt von Öl und Schäden an Teilen oder Material;
  • Anzeichen für fehlendes Kältemittel an Schaugläsern, Füllstandsanzeigern oder anderen visuellen Anzeigen;
  • Anzeichen von Schäden an Sicherheitsschaltern, Druckschaltern, Messgeräten und Sensoren;
  • bei der Analyse der Parameter ermittelte Abweichungen von den normalen Betriebsbedingungen einschließlich der Ergebnisse bei den elektronischen Echtzeit-Systemen;
  • bei der Sichtprüfung bekannter Schadstellen und flexibler Leitungen werden Defekte festgestellt.
  • Führt die Auswertung der Daten oder Beobachtungen an der Anlage zu Hinweisen auf Undichtigkeiten, ist eine Leckortung mit einer direkten Messmethode durchzuführen.

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