Informationen zu aktuellen Richtlinien in der Kältetechnik
Frage Wo kann man sich über die einschlägigen Richtlinien, Verordnungen und Normen in der Kältetechnik informieren?
Antwort Wie hinreichend bekannt sein müsste, gilt seit dem 29.12.2009 die neue EG-Maschinenrichtlinie 2006/42/EG. In dieser und anderen Richtlinien werden die Forderungen an die grundlegenden Sicherheits- und Gesundheitsanforderungen gestellt, die der Hersteller beim Errichten einer Anlage zu berücksichtigen hat.
Um diesen Anforderungen nachzukommen, bietet die Bundesfachschule Kälte-Klima-Technik in Maintal das Seminar V5 Die neue Maschinenrichtlinie (2006/42/EG) und andere wichtige Richtlinien, Verordnungen und Normen in der Kältetechnik an. Das Seminar soll den Teilnehmern die in den Verordnungen und Richtlinien geforderten Sicherheitsanforderungen an Kälte- und Klimaanlagen näher bringen und die Umsetzung erleichtern. Weitere Informationen erhalten Sie durch die Bundesfachschule Kälte-Klima-Technik in Maintal (Telefon 0 61 90 / 69 54 22, Herr Lerch).
Reinigung von Kältemittelleitungen und Verhindern von Kältemittelaustritten
Frage Nach dem Erscheinen der April-Ausgabe dieser Zeitschrift haben wir Anfragen zu den Themen Reinigung von Kältemittelleitungen und Verhindern von Kältemittelaustritten erhalten.
Antwort Da es sich bei der letzten Ausgabe der KK um die April-Ausgabe handelte, sollte man bei den Beiträgen in der Rubrik Fragen aus der Praxis besonders misstrauisch sein. Wir haben uns auch in diesem Jahr wieder erlaubt ein wenig zu flunkern.
Die Reinigung von verschmutzten Kältemittelleitungen funktioniert leider nicht wie beschrieben mit einem Rohrmolch im laufenden Betrieb der Kälteanlage. In der Praxis dürfte es schwierig werden, den Molch durch Engstellen, wie Ventile, Filter und den Verdichter zu drücken.
Auch die Vorstellung des Kältemittel-Sacks war nicht ganz ernst gemeint. Vielleicht lassen sich aber ein paar Hersteller von dieser Idee inspirieren und entwickeln eine Lösung für die provisorische Abdichtung von Leckagen. Wir haben jedenfalls einige interessierte Anfragen dazu bekommen.
Einzig der Artikel über neuen Regelungen beim Zahlungsverkehr war ernst gemeint. Hoffentlich konnten Sie ein wenig mit uns schmunzeln.
Vorschriften zur elektromagnetischen Verträglichkeit
Frage Mit meiner Unterschrift auf der Konformitätserklärung für eine verkaufte Anlage bestätige ich vereinfacht ausgedrückt die Einhaltung aller geforderten Schutzanforderungen und die Erfüllung der Schutzziele. Kürzlich nahmen wir eine Tiefkühlanlage in Betrieb. Zur Verbundanlage gehören zwei Frequenzumformer (FU) mit je 30 kVA. Die Erstprüfung nach DIN VDE 0600 ergab keine Mängel. Trotzdem stellt sich die Frage, sind in dieser Anlage die Forderungen nach EMVG1) tatsächlich erfüllt? Im Klartext: Beim Betreiber treten plötzlich Netzstörungen auf und es stellt sich heraus, dass unsere Anlage mit dem FU-Betrieb der Verursacher ist. Bin ich bzw. mein Betrieb jetzt haftbar bei eventuellen Folgeschäden?
Antwort Zunächst gehen wir davon aus, dass bei der Errichtung der TK-Anlage die Bestimmungsgemäße Verwendung der Betriebsmittel/Geräte genau beachtet wurde. Das beginnt mit der Verwendung von elektrischen oder elektronischen Betriebsmitteln/Geräten mit CE-Kennzeichnung und endet bei der richtigen Auswahl von Leitungen zur Signalübertragung, für Steuerstromkreise (galvanische Trennung des Steuerstromkreises zum speisenden Netz eingeschlossen) und Leitungen für die Leistungsstromkreise, insbesondere der Motorleitungen ab dem FU.
In Ihrem konkreten Fall wurden die Herstellerangaben beachtet, Leitergrenzlängen eingehalten und die Schirmung bestimmungsgemäß angewendet. Auch wurde der Funktions-Potenzialausgleich mit adäquatem Leiterquerschnitt ausgeführt. Damit wären zunächst alle Anforderungen eingehalten, um die Schutzziele nach EMV2) zu erfüllen. Die Erstprüfung, mit ihren Bestandteilen Besichtigen, Messen und Erproben muss im Teil Besichtigen den Befund mängelfrei ergeben. Im Prüfschritt Messen und Erproben ist eine objektive Aussage mängelfrei nur möglich, wenn die Messungen mit der notwendigen Sorgfalt erfolgen und die Messgeräte die Anforderungen erfüllen.
Häufig sind die Forderungen an die elektrischen Messgeräte nicht bekannt, insbesondere dann wenn in Stromkreisen mit Leistungselektronik gemessen wird. Es geht dabei weniger um die Beachtung der Messkreiskategorie (nach dem Arbeitsschutz natürlich anzuwenden). Wichtig ist, dass die Messtechnik vor allem das Strommessgerät (Stromzange) ein Echteffektivwertmessgerät sein muss. Der CF-Wert3) ist hierbei wesentlich größer als 1,41. Des Weiteren benötigt man eine Strommesszange (TRMS4)) mit mA-Messbereich, um Ableitstromstärken zu messen, die mit Oberwellen behaftet sind. Damit lassen sich Ableitstromstärken auf metallischen Systemen messen und somit beurteilen. Die Basis der Erstprüfung (Messen) bildet den bekannten Nachweis eines ausreichenden Isolationswiderstandes und den Nachweis der Abschaltbedingungen mit dem Schutz durch automatische Abschaltung im Fehlerfall. Sie haben mit diesen, richtigen Messungen und Messergebnissen das Inbetriebnahmeprotokoll ausgefüllt und haben, bei Mängelfreiheit, berechtigt Ihrer Anlage die Konformität nach den EG-Richtlinien erteilt.
Sollten nun, im späteren Verlauf des Anlagenbetriebes, irgendwelche Störphänomene (nach EMV) auftreten, kann Ihnen niemand eine Pflichtverletzung vorwerfen, schon gar nicht eine grob fahrlässige Verhaltensweise. Damit sind Sie als Hersteller auf der sicheren Seite. Die Frage zur Haftbarkeit sollte hiermit beantwortet sein.
Das Thema ist sehr interessant und nimmt an Wichtigkeit weiter zu. Viele Kälteanlagen werden heute mit einem hohen Anteil sogenannter nicht linearer Verbraucher (Lasten) betrieben. Dahinter verbergen sich alle Geräte mit Gleichrichtern, also auch die Frequenzumformer.
1) EMVG: Gesetz über die elektromagnetische Verträglichkeit von Betriebsmitteln setzt die Richtlinie 2004/108/EG über die elektromagnetische Verträglichkeit in deutsches Recht um.
2) Elektromagnetische Verträglichkeit.
3) CF-Wert: Crestfaktor auch Scheitelfaktor genannt Verhältnis von Spitzenwert zum Effektivwert.
4) TRMS: Messgeräte, die den Effektivwert tatsächlich gemäß seiner Definition bestimmen, werden Echteffektivwertmessgeräte (engl. true RMS meter) genannt.
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