Richtlinien
Neue EU-Druckgeräterichtlinie
In der August-Ausgabe der KK berichtetenwir an dieser Stelle über die geänderte EU-Druckgeräterichtlinie 2014/68/EU. Leider ist uns dabei ein Fehler hinsichtlich des Datums unterlaufen. Die neue Druckgeräterichtlinie muss nicht erst in drei, sondern schon in zwei Jahren, ab dem 19. Juli 2016 angewendet werden; an diesem Tag tritt auch die alte EG-Richtlinie 97/23/EG außer Kraft.
Sicherheitstechnik
Absicherung einer Propan-Kälteanlage
In der letzten Ausgabe (KK 9 / 2014) ging es um das Thema Einsatz brennbarer Kältemittel. Wie angekündigt, wollen wir in dieser Ausgabe die Frage behandeln, wie solche Anlagen im Hinblick auf die Anlagensicherheit zu betrachten sind.
Zur Beantwortung der Frage, wie die Anlagensicherheit beim Einsatz brennbarer Kältemittel gewährleistet werden kann, ist die DIN EN 378 heranzuziehen. Im Teil 2 unter Kapitel 6.2.6.2 Schutz der Kälteanlage gegen überhöhten Druck“ muss im Flussdiagramm zunächst die Anlagenkategorie bestimmt werden, um die Sicherheit der Anlage zu bewerten. Vereinfacht dargestellt benötigt man folgende Eckdaten der Anlage:
Fördervolumen des Verdichters in l/s bzw. m³/h.
Kältemittelfüllmenge der Anlage in kg
Sicherheitsgruppe des Kältemittels(A 1, A 2, A 3, B 1, B 2, B 3)
Eine Anlage mit einem Fördervolumen von weniger als 25 l/s ( 90 m³/h), einer Füllmenge unter 100 kg und einem Kältemittel der Sicherheitsgruppe A 3 (nicht giftig, größere Brennbarkeit, z. B. Propan) müsste mit folgenden Sicherheitsschalteinrichtungen ausgestattet werden:
Ein baumustergeprüfter Sicherheits(druck)-begrenzer und ein zweiter parallel, elek-trisch in Reihe geschalteter baumustergeprüfter Druckbegrenzer.
Überschreitet das Fördervolumen des Verdichters den Wert von 25 l/s, sind die notwendigen Sicherheitsschalteinrichtungen vollkommen unabhängig von der Kältemittelfüllmenge bzw. der Sicherheitsgruppe des Kältemittels! In diesem Fall kann man sogar unter zwei Möglichkeiten wählen:
Eine Druckentlastungseinrichtung, die in Kombination mit einem baumustergeprüften Druckbegrenzer bei überhöhtem Druck der Kälteanlage abbläst.
oder
Eine Druckentlastungseinrichtung für den Verdichter in Kombination mit einem Sicherheitsdruckbegrenzer und ein zweiter parallel, elektrisch in Reihe geschalteter baumustergeprüfter Druckbegrenzer.
Reparaturtechnik
Leitfaden für die Instandsetzung von Anlagen mit brennbaren Kältemitteln
Frage Inzwischen fragen viele unserer Kunden auch nach natürlichen Kältemitteln, speziell nach denen der Gruppe A 3. Da wir auf diesem Gebiet noch keine große Erfahrung haben, würde ich gerne wissen, ob es für Servicetechniker eine Anleitung für die Instandsetzung von Einrichtungen mit brennbaren Kältemitteln gibt.
Antwort In Teil 4 der DIN EN 378 ist im Anhang E der angefragte Leitfaden zu finden. Dieser ist wie folgt gegliedert:
Allgemeine Anforderungen an die Einrichtung
Instandsetzung von elektrischen Bauteilen
Instandsetzung an Kälteanlagen
Anforderungen an sachkundige Personen
Hierzu möchten wir Ihnen auszugsweise den Leitfaden vorstellen. In der Betriebsanleitung sollen folgende Angaben gemacht werden:
Das Öffnen von Gehäusen der Einrichtung oder eine Unterbrechung des Kältemittelkreislaufes darf nur durch sachkundige Personen (siehe DIN EN 13313) erfolgen, die im Umgang mit brennbaren Kältemitteln ausgebildet sind;
Anleitung für den üblichen Betrieb, einschließlich Anfahren und Abfahren;
Anleitung für eine systematische Instandhaltung und Instandsetzung, einschließlich des sicheren Öffnens der Einrichtungen und Bauteile;
Anleitung für die Prüfung der Sicherheitseinrichtungen und Bauteile;
Angaben über die Gefahren bei möglicherweise vorhandener explosionsfähiger Atmosphäre und deren Vermeidung;
Angaben über die erforderlichen Arbeitsmaßnahmen, um zu verhindern, dass brennbare Kältemittel in die Atmosphäre entweichen.
Vor der Durchführung der Arbeiten am Kältemittelkreislauf sollten die folgenden Vorsorgemaßnahmen getroffen werden:
Einholung einer Zulassung für Warmarbeiten (Schweißerlaubnis-schein; siehe BGR 500 Kap. 2.35 und Kap. 2.26);
Sicherstellen, dass innerhalb des Arbeitsbereiches keine brennbaren Materialien aufbewahrt werden und keinerlei Zündquellen vorhanden sind;
Sicherstellen, dass geeignete Feuer-löscheinrichtungen zur Verfügung stehen;
Vor Durchführung der Arbeiten am Kältekreislauf bzw. vor Lötarbeiten sicherstellen, dass der Arbeitsbereich ausreichend belüftet ist;
Sicherstellen, dass die eingesetzte Lecksucheinrichtung keine Funken erzeugt, ausreichend abgedichtet oder eigensicher ist.
Vor Durchführung der Arbeiten am Kältemittelkreislauf sollte nach folgendem Verfahren vorgegangen werden:
Kältemittel entfernen (ppm / Druck vorgeben);
Kältekreislauf mit Inertgas(z. B. Stickstoff) durchspülen;
Kältemittel bis auf einen Druck von 0,3 bar (abs.) absaugen;
Erneut mit Inertgas durchspülen;
Kreislauf öffnen.
Vor und wenn möglich auch während der Lötarbeiten sollte der Arbeitsbereich mit einem geeigneten Kältemittel-Detektor überprüft werden, um auf eine eventuell auftretende explosionsfähige Atmosphäre hinzuweisen.
Es sollten nur Rückgewinnungseinrich-tungen gewählt werden, die für brenn-bare Kältemittel ausgelegt sind (beim Fachhändler nachfragen).
Für die Kältemittel-Rückgewinnung sollten nur entsprechend geeignete Behälter verwendet werden (beim Fachhändler nachfragen).
Wenn nach nationalen Regeln oder Vorschriften das Ablassen des Kältemittels zulässig ist, sollte dies auf sichere Art und Weise erfolgen, z. B. indem das Kältemittelüber einen Schlauch ins Freie in einen sicheren Bereich geführt wird. Dabei muss sichergestellt werden, dass in keinem Fall eine brennbare oder explosionsfähige Kältemittelkonzentration in der Nähe einer Zündquelle auftreten oder in einen Teil des Gebäudes eindringen kann.
Nach allen Instandhaltungsarbeiten sollte die Funktionsfähigkeit von Sicherheitseinrichtungen, wie z. B. von Kältemittel-Detektoren und des mechanischen Lüftungssystems, überprüft und protokolliert werden.
Weiterhin ist sicherzustellen, dass jedes fehlende oder unleserliche Etikett an Bauteilen des Kältemittelkreislaufes ersetzt wird.
Verordnungen
Inkrafttreten der neuen F-Gase-Verordnung
Frage In einer Veröffentlichung war zu lesen, dass die neue F-Gase-Verordnung 517 / 2014 ab dem 1. Januar 2015 gilt, dass aber eine nationale Umsetzung bis zum 1. Januar 2017 zu erfolgen hat. Welcher Termin ist denn nun bindend?
Antwort Die Verordnung (EU) Nr. 517 / 2014 gilt ab 1. Januar 2015. Sie ist in allen Teilen verbindlich und gilt unmittelbar in jedem Mitgliedsstaat. Eine Umsetzung in eine nationale Verordnung ist daher nicht direkt erforderlich.
Die Festlegung der Sanktionen im Falle von Verstößen gegen die Verordnung wird allerdings den Mitgliedsstaaten überlassen. Die Strafen und Ordnungswidrigkeiten sind daher in einer nationalen Verordnung zu regeln und bis spätestens 1. Januar 2017 an die Kommission zu melden.
Online-archiv
Im Internet sind unter https://www.diekaelte.de/ alle Themen der letzten Jahre gesammelt.
Die Technologie-Transfer-Stelle wird gefördert mit Mitteln vom Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie sowie vom Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE).