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Das sollten Sie wissen

    Außerkrafttreten von Technischen Regeln

    Technische Regelwerke

    Frage Ich habe gehört, dass Anfang 2013 einige Technische Regeln außer Kraft treten. Betrifft das auch Regeln, die für die Kältetechnik relevant sind?

    Antwort Auf der Homepage der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (baua.de) wurden aktuelle Informationen zum Thema Technische Regeln veröffentlicht.

    Zum Ende des Jahres 2012 entfallen nach einer Bekanntmachung des Bundes­ministeriums für Arbeit und Soziales die folgenden Technischen Regeln, da sie gemäß § 27 Absatz 4 der Betriebssicherheitsverordnung zum 1. Januar 2013 außer Kraft treten:

    • Technische Regeln zur Druckbehälterverordnung Druckbehälter (TRB)
    • Technische Regeln zur Druckbehälterverordnung Rohrleitungen (TRR)
    • Technische Regeln Druckgase (TRG)
    • Technische Regeln für brennbare Flüssigkeiten (TRbF)
    • Technische Regeln für Dampfkesselanlagen (TRD)

    Soweit erforderlich, hat der Ausschuss für Betriebssicherheit inzwischen ein konkretisierendes Regelwerk zur Betriebs­sicherheitsverordnung erarbeitet, das vom Bundesministerium für Arbeit und Soziales im „Gemeinsamen Ministerialblatt“ bekannt gemacht wurde. Darüber hinaus sind Inhalte der außer Kraft tretenden Technischen Regeln in Regelwerken zu anderen Arbeitsschutzverordnungen, insbesondere der Gefahrstoffverordnung, zu finden.

    Folgende Technische Regeln treten zum 1. Januar 2013 außer Kraft (Auszug):

    Technische Regeln Behälter (TRB)

    • TRB 502 Sachkundiger nach § 32 DruckbehV
    • TRB 511 Prüfungen durch Sachverständige; erstmalige Prüfung Vorprüfung
    • TRB 512 Prüfungen durch Sachverständige; erstmalige Prüfung Bauprüfung und Druckprüfung
    • TRB 513 Prüfungen durch Sachverständige; Abnahmeprüfung
    • TRB 514 Prüfungen durch Sachverständige; wiederkehrende Prüfungen
    • TRB 515 Prüfungen durch Sachverständige; Prüfung in besonderen Fällen
    • TRB 522 Prüfungen durch den Hersteller; Druckprüfung
    • TRB 531 Prüfungen durch Sachkundige; Abnahmeprüfung
    • TRB 532 Prüfungen durch Sachkundige; wiederkehrende Prüfungen
    • TRB 533 Prüfungen durch Sachkundige; Prüfung in besonderen Fällen
    • TRB 801 Besondere Druckbehälter nach Anhang II zu § 12 DruckbehV, Nr. 14 Druckbehälter in Kälteanlagen und Wärmepumpen

    Technische Regel Rohre (TRR):

    • TRR 512 Prüfungen durch Sachverständige erstmalige Prüfung
    • TRR 513 Prüfungen durch Sachverständige Abnahmeprüfung
    • TRR 514 Prüfungen durch Sachverständige wiederkehrende Prüfungen
    • TRR 515 Rohrleitungen nach §§ 30a (3) und 30b (3) DruckbehV. Schriftliche Festlegungen und Prüfungen durch den Sachverständigen
    • TRR 521 Bescheinigung der ordnungsgemäßen Herstellung Errichtung und Druckprüfung
    • TRR 531 Prüfungen durch Sachkundige Abnahmeprüfung
    • TRR 532 Prüfungen durch Sachkundige wiederkehrende Prüfungen

    Technische Regeln Gase (TRG):

    • TRG 280 Betreiben von Druckgasbehältern
    • TRG 402 Betreiben von Füllanlagen

    Neue ADR / GGVSEB 2013

    Verordnungen

    Im Jahr 2013 ist es wieder so weit. Firmen, die von den Regelungen der Gefahrgutverordnung Straße, Eisenbahn, Binnenschifffahrt betroffen sind, müssen sich mit den verschiedenen Änderungen der Rechtsvorschriften auseinandersetzen. Von den Änderungen betroffen sind Vorschriften aus allen Teilen des Regelwerkes, wie UN-Nummer, Klassifizierung, freigestellte Mengen, begrenzte Mengen, Verpackungsanweisungen, Kennzeichnung und Dokumentation. Hinzu kommt auch eine weitere Harmonisierung durch das „Global harmonisierte System“ zur Einstufung / Klassifizierung und Kennzeichnung von Chemikalien (GHS).

    Zwar wird es wieder Übergangsregelungen geben, wonach die Vorschriften des ADR und der GGVSEB 2011 noch bis zum 30. Juni 2013 angewandt werden dürfen; dennoch ist es für die betroffenen Unternehmen ratsam, sich bereits jetzt über die neuen Vorschriften zu informieren, um unternehmensspezifisch entscheiden zu können, welche der Neuerungen umgesetzt und welche Programme angepasst werden müssen.

    Neue Betriebssicherheitsverordnung geplant

    Verordnungen

    Das zuständige Bundesministerium für Arbeit und Soziales plant die Novellierung, also die Neufassung der Betriebs­sicherheitsverordnung, die die Bereitstellung und Benutzung von Arbeitsmitteln durch den Arbeitgeber regelt. Diese Verordnung ist seit 2002 in Kraft und konkretisiert die Bestimmungen des Arbeitsschutzgesetzes, das ebenfalls an den Arbeitgeber gerichtet ist.

    Die Neufassung beinhaltet wesentliche Verbesserungen bei den Bestimmungen für Arbeitsmittel, insbesondere zur Beschaffung und zu den Beschaffungsvoraussetzungen von Arbeitsmitteln. Der Entwurf der neuen Betriebssicherheitsverordnung soll ab Ende 2012 verfügbar sein. Bei den Regelungen für überwachungsbedürftige Anlagen gibt es noch Verbesserungspotenziale, die es zu nutzen gilt. Ziel ist es, dass eine zeitgemäße und praxisori-entierte Neufassung dieser Verordnung entsteht, die eine solide Rechtsgrundlage für das untergesetzliche Regelwerk bietet.Wir werden Sie weiter über die Entwicklung der Betriebssicherheitsverordnung informieren. Aktuelle Informationen zu diesem Thema finden Sie jederzeit unter baua.de

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