Veränderungen an einer R 22-Anlage
Kältemittel
Frage Darf ein Kaltwassersatz mit dem Kältemittel R 22 noch abgebaut und an einem anderen Ort wieder aufgebaut werden? Das Gerät soll innerhalb des gleichen Unternehmens, aber an einer anderen Produktionsstätte aufgestellt und in Betrieb genommen werden.
Antwort Bekanntlich ist das Kältemittel R 22 in Deutschland seit spätestens 1. Januar 2000 für Neuanlagen verboten. Darin sind auch bauliche Veränderungen an R 22 enthaltenden Anlagen eingeschlossen.
Für Ihre Frage bezüglich des Kaltwassersatzes gilt normalerweise folgende Regelung: Wenn am Kältemittelkreislauf nichts verändert werden muss und es sich eigentlich nur um einen Transport des Gerätes handelt, kann der Kaltwassersatz umgestellt werden. Müssen dagegen Änderungen vorgenommen werden, beispielsweise kältemittelführende Leitungen anders verlegt werden, so gilt das als Neubau der Anlage und ist damit verboten. Im Zweifelsfall entscheidet wie immer die zuständige Behörde.
Evakuieren von Anlagen mit Magnetventilen
Kälteanlagen
Frage Ist es sinnvoll, Magnetventile an die Spannung zu legen, wenn die Kälteanlage oder Teile der Kälteanlage evakuiert werden?
Antwort Zur Beantwortung muss geklärt werden, ob das Magnetventil dann auch wirklich „auf“ ist.
Viele Magnetventile sind servogesteuert. Bei diesen ist zum Öffnen (des Hauptsitzes) eine Mindestdruckdifferenz erforderlich (z. B. Δp = 0,05 bar). Wird dieser Wert z. B. beim Evakuieren unterschritten, dann kann das Ventil nicht öffnen bzw. geöffnet bleiben. Es sind dann lediglich Pilotbohrungen geöffnet, d. h. der Widerstand ist relativ sehr viel höher, was das Evakuieren natürlich enorm erschwert. Sollte das Servoventil eine Handöffnungsspindel haben, dann ist es sinnvoller, das Ventil damit wirklich voll zu öffnen. Gibt es diese Vorrichtung nicht, dann kann der hohe Widerstand dadurch vermieden werden, dass man beidseitig evakuiert.
Bei direkt gesteuerten Magnetventilen und Zwangs-Servoventilen existiert die beschriebene Problematik nicht: Dort kann immer über das Magnetventil evakuiert werden, weil diese auch ganz ohne Druckdifferenz voll öffnen können.
Wird es für Firmen teurer?
Rundfunkbeitrag
Frage Unsere Firma ist von der Gebühreneinzugzentrale (GEZ) mit einem Fragebogen angeschrieben worden. Nun müssen wir zusätzlich die Anzahl unserer Mitarbeiter angeben. Wird jetzt die Gebühr für die Radiogeräte in unseren Servicefahrzeugen schon wieder teurer?
Antwort Am 1. Januar 2013 kommt der neue Rundfunkbeitrag, der die bisherige Rundfunkgebühr ablöst. Änderungen gibt es nicht nur für Privathaushalte, auch Unternehmen und Institutionen sind betroffen. Die Anzahl der Rundfunkgeräte in einer Betriebsstätte spielt künftig keine Rolle mehr, sondern der Beitrag errechnet sich aus der Zahl der Betriebsstätten, der Beschäftigen und der Kraftfahrzeuge.
Wenn Sie von der GEZ angeschrieben wurden, sollte der Antwortbogen innerhalb von vier Wochen nach Eingang des Informationsbriefs ausgefüllt und zurückgesandt werden. Unternehmen sind verpflichtet Angaben zu machen, die notwendig für die Beitragsberechnung sind. Tun sie das nicht, wird der Rundfunkbeitrag ab 2013 pauschal berechnet. Es passiert also höchstwahrscheinlich nichts, wenn Sie das Anschreiben noch ein wenig liegen lassen.
Die Rundfunkgebühren werden zwar unter Umständen für Ihren Betrieb teurer, aber die Auswirkungen sind in den meisten Fällen nicht gravierend. Da Sie die Radiogeräte in den betrieblich genutzten Fahrzeugen bereits angemeldet hatten, wird sich für Ihren Betrieb nur die Grundgebühr erhöhen, sofern Sie mehr als acht Mitarbeiter haben.
Der Beitrag errechnet sich künftig wie folgt:
Nachfolgend drei Beispielrechnungen für kleine Betriebe kann der Rundfunkbeitrag sogar günstiger werden.
Beispielrechnungen für Rundfunkgebühren:
Unter https://www.rundfunkbeitrag.de/ können Sie Ihren zukünftigen Rundfunkbeitrag selbst berechnen.
Online-Archiv
Im Internet sind unter https://www.diekaelte.de/ alle Themen der letzten Jahre gesammelt.
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