Anlagentechnik
Rohrleitungsbau
Auf der SHK Anfang März in Essen wurde eine neue Technik vorgestellt, die auch die handwerklichen Tätigkeiten des Mechatronikers für Kältetechnik langfristig grundlegend verändern wird. Auf der Messe wurde demonstriert, wie Rohrleitungen für die komplette Anlage mit dem 3D-Drucker gefertigt werden können.
Ausgereift ist die Technik bereits für Kunststoffleitungen, die für Sekundärkreisläufe eingesetzt werden können. Für Kältemittelleitungen, die für höhere Drücke ausgelegt sein müssen, wird diese Technik wahrscheinlich auch in wenigen Jahren serienreif sein. Druckstabile Kunststoffe werden vermutlich schon bald auf den Markt kommen.
Voraussetzung für die Rohrleitung aus dem Drucker ist zunächst ein 3D-fähiges CAD-Programm. Damit wird das Rohrnetz am PC millimetergenau entworfen und dann als 3D-Entwurf abgespeichert. Auf Basis dieses Entwurfs kann der Drucker direkt mit dem Druck starten. Es ist natürlich gar kein Problem, vorab ein Modell im Maßstab 1:50 auszudrucken, um zu überprüfen, ob alles passt.
Der Drucker selbst ist sehr kompakt. Er hat in etwa die gleichen Dimensionen wie andere 3D-Drucker. Dies ist möglich, da das fertig gedruckte Rohr aus dem Drucker heraus geschoben wird.
Der 3D-Drucker sollte vor Ort, möglichst in unmittelbarer Nähe des Installationsortes aufgestellt werden. Damit erspart man sich komplizierte Transporte. Die Druckgeschwindigkeit beträgt für ein normales Rohr mit Innendurchmesser von 38 mm etwa 1 m/h. Der Drucker ist daher mit der Verrohrung einer Kälte- oder Klimaanlage einige Tage beschäftigt. Der Drucker arbeitet jedoch 24 Stunden täglich und muss im Normalfall nicht ständig überwacht werden. Daher ist die aufzuwendende Arbeitszeit eher gering.
Die Vorteile des neuen Verfahrens sind:
durchgehend geformte Rohrleitungen ohne jegliche Verbindungsstellen, dadurch weniger Leckagen;
geringerer Druckabfall durch glatte Rohrwandungen ohne Fittings;
die handwerkliche Arbeit wird auf ein Minimum reduziert; die Hauptarbeit findet am Computer statt.
Die neue Technik mit Rohrleitungen aus dem 3D-Drucker wird das Berufsbild des Mechatronikers für Kältetechnik in den nächsten Jahren grundlegend verändern.
Anlagenwartung
Lecksuche an schwer zugänglichen Stellen
Frage Wir betreuen eine Klimaanlage mit sehr verzweigten und zum Teil abenteuerlich verlegten Rohrleitungen. Unsere Monteure bringen sich bei der Lecksuche in 8 m Höhe von einer Leiter aus regelmäßig in Gefahr. Gibt es eine Pflicht, auch an solchen Stellen die Dichtheit zu kontrollieren, und wenn ja, gibt es für solche Fälle Hilfsmittel?
Antwort Natürlich sind schwer zugängliche Stellen nicht von der Pflicht zur Dichtheitskontrolle ausgenommen. Falls dies erforderlich ist, muss eben ein Gerüst oder eine Hebebühne verwendet werden.
Ihr Problem ist aber kein Einzelfall. Häufig sind Rohrleitungen in großer Höhe verlegt, Wärmeübertrager an hohen Decken installiert oder Teile der Kälteanlage aus sonstigen Gründen schwer erreichbar. Diese Tatsache ist auch an den Entwicklern von Lecksuchgeräten nicht spurlos vorübergegangen und so hat man die derzeit sehr verbreiteten sogenannten Quadrocopter (kleine ferngesteuerte Hubschrauber oder Drohnen) mit modernen elektronischen Lecksuchgeräten kombiniert.
Die Geräte, die unter dem Namen Leakopter seit dem 1. April 2016 im Großhandel erhältlich sein sollen, können mit allen gängigen Smartphones (iPhone, Android oder Windows) über Funk ferngesteuert werden. Die passenden Apps werden mitgeliefert.
Man braucht natürlich etwas Übung bis es gelingt, den Leakopter zielsicher zu lenken, aber nach ein bis zwei Übungsstunden glückt dies meist recht gut. Das Fluggerät ist von Hause aus so programmiert, dass es Rohrleitungen mit für die Lecksuche idealen Bedingungen (Geschwindigkeit von 2 cm/s und Abstand von 2 mm) überfliegt. Das integrierte ultraleichte Lecksuchgerät entspricht natürlich der EN 14624 Leistung von mobilen Leckdetektoren“ und hält eine Nachweisgrenze von 3 g/Jahr ein. Auf diese Weise wird eine optimale Lecksuche gewährleistet. Entdeckte Leckagen werden durch die App genau lokalisiert und in Form eines Fotos an den Bediener übermittelt.
Der Leakopter eignet sich aufgrund seiner kompakten Bauweise nicht nur für die Lecksuche in großer Höhe, sondern auch in engen Räumen. Hier muss das Gerät besonders präzise gesteuert werden, aber auch ein kleiner Zusammenstoß mit einer Rohrleitung bringt das robuste Gerät meist nicht aus dem Gleichgewicht.
Die Reichweite des Leakopters beträgt etwa 100 m. Sein Lithium-Polymer-Akku ist für eine Einsatzdauer von rund einer Stunde ausgelegt. Daher bleibt die Vorstellung, den Leakopter allein zum Kunden zu schicken und die Lecksuche bequem vom Schreibtisch aus zu erledigen, weiterhin ein Traum. Trotzdem wird die Versuchung groß sein, den Leakopter auch bei leichter zugänglichen Anlagen einzusetzen, denn der Spaß bei der Arbeit ist dann gewährleistet.
Weiterentwicklungen des Leakoptersgehen in die Richtung, dass neben der Lecksuche auch gleich die Abdichtung der Undichtigkeiten erfolgen kann. Voraussetzung ist, dass die Klebstoffe für Kupferrohrleitungen so weit verbessert werden, dass sie Leckagen sicher abdichten. Eine komplette Lötstation dürfte die Transportkapazität des Leakopters überschreiten. Der Leak-opter wird sicherlich in nächster Zeit ein unverzichtbares Hilfsmittel für den Kälteanlagenbauer-Fachbetrieb. Weitere Informationen erhalten Sie bei der Bundesfachschule unter der oben angegebenen Adresse.
Arbeitsschutz
Arbeitssicherheit für Leiharbeitnehmer
Frage Ein Leiharbeitnehmer, der bei uns in der heißen Phase ausgeholfen hat, hatte einen Arbeitsunfall. Stehen wir in diesem Fall auch in der Verantwortung? Eigentlich muss sich doch die Zeitarbeitsfirma als Arbeitgeber um die Belange der Arbeitssicherheit kümmern.
Antwort Für Leiharbeitnehmer gelten die gleichen Arbeitsschutzvorschriften wie für betriebseigene Mitarbeiter. Der entleihende Unternehmer ist für die Sicherheit und den Gesundheitsschutz der Leiharbeitnehmer verantwortlich. Zu seinen Arbeitsschutzpflichten (DGUV V 1) gehört:
die Gefährdungsbeurteilung: Er muss feststellen, welche Gefährdungen bei den geplanten Tätigkeiten auftreten und welche Maßnahmen dagegen erforderlich sind (DGUV V 1, § 3);
das Festlegen der arbeitsmedizinischen Vorsorge (DGUV V 2);
die Sicherheitsunterweisung: Der Vorgesetzte muss die Leiharbeitskräfte über Gefahren und Schutzmaßnahmen unterweisen. Dazu gehört auch die Erklärung der persönlichen Schutzausrüstung (DGUV V 1, § 4).
Die Berufsgenossenschaft empfiehlt, dass Verleiher und Entleiher eine Arbeitsschutzvereinbarung abschließen. Darin sollte insbesondere geregelt sein, welche persönliche Schutzausrüstung erforderlich ist und wer sie zur Verfügung stellt.
Sowohl die eigenen Mitarbeiter als auch die Fremdfirmenmitarbeiter müssen über die mit den Arbeiten verbundenen Gefahren Bescheid wissen. Maßnahmen zur Verhütung dieser Gefahren müssen sie miteinander abstimmen. Diese Pflichten sind im jeweiligen Einzelfall vertraglich festzuhalten. Die Berufsgenossenschaft empfiehlt, Arbeitssicherheits- und Gesundheitsschutzregeln zu erstellen, die als fester Bestandteil in die Verträge mit aufgenommen werden.