Normen
Neuerscheinung der DIN EN 378
Im Laufe des ersten Quartals 2017 wird die neue DIN EN 378 Kälteanlagen und Wärmepumpen – Sicherheitstechnische und umweltrelevante Anforderungen“ wahrscheinlich rechtskräftig und damit die derzeit gültige Ausgabe vom August 2012 zurückgezogen.
Die folgenden Änderungen ergeben sich in den Teilen 1 bis 4:
Angleichung mit ISO 5149:2014 und ISO 817:2014 soweit möglich;
Anpassung der Anforderungen an die Druckgeräterichtlinie (Richtlinie 2014/68/EU), bezogen auf Druck und die Maschinenrichtlinie (Richtlinie 2006/42/EU).
Die folgenden Änderungen im Teil 1 sind erwähnenswert:
Änderung der Benennung besonderer Maschinenraum“ zu separater Kühlmaschinenraum“ und Anpassung der Definition in Bezug auf Verbrennungsanlagen;
Änderung/Einbindung von Definitionen für Teil der Kälteanlage“, Druckgeräte“ und Druckbehälter“ in Bezug auf die DGRL;
Verschiebung der Klassifikation der Aufstellungsorte;
Neue Formulierung der Systembeispiele zur Verdeutlichung der Verbindung mit den Klassen der Aufstellungsorte;
Änderung des Ansatzes zur Bestimmung der Grenzwerte für die Kältemittel-Füllmenge einer Kältemaschine. Die Füllmenge berechnet sich jetzt auf Grundlage der Toxizität bzw. Brennbarkeit des Kältemittels;
Zuordnung der Kältemittelklassen entsprechend ISO 817 zu Toxizitäts-klassen A, B sowie Brennbarkeitsklassen 1, 2L, 2, 3;
Änderungen der Grenzwerte für die Kältemittel-Füllmenge der Brennbarkeitsklasse 3 und für Klasse III des Aufstellungsorts;
Aufnahme von Anhang C alternatives Risikomanagement“.Die folgenden Änderungen im Teil 2 sind erwähnenswert:
Anwendung der harmonisierten Norm für Komponenten;
Erforderliche Änderungen des Flussdiagramms zur Bestimmung der Anlagensicherheit wurden vorgenommen;
Anforderungen in Bezug auf den Druckanstieg im Brandfall;
Verbesserung in Bezug auf elektronische Sicherheitsschalteinrichtungen zur Druckbegrenzung.
Die folgenden Änderungen im Teil 3 sind erwähnenswert:
Klarstellung, wann die Benennung besonde-rer Maschinenraum“ verwendet und in separa-ter Kältemaschinenraum“ geändert werden soll;
Berücksichtigung der Anforderungen für Kältemittel der Klasse 2L;
Änderungen der Anforderungen an Sprinkleranlagen.
Die folgenden Änderungen im Teil 4 sind erwähnenswert:
Zusatz zum Vakuumverfahren;
Zusatz zur Feuchteprüfung.