http://www.baua.de/de/Themen-von-A-Z/Anlagen-und-Betriebssicherheit/TRBS/TRBS.html Hier können Sie die kompletten Technischen Regeln für Betriebssicherheit als PDF-Datei ansehen, ausdrucken und herunterladen.
Verstöße gegen die F-Gase-Verordnung
Frage Nachdem die Verordnung (EG) Nr. 842/2006 über bestimmte fluorierte Treibhausgase nun gilt, stellt sich für uns die Frage, welche Folgen es hat, wenn die dort vorgesehenen Verpflichtungen nicht eingehalten werden.
AntwortOrdnungswidrigkeiten und Straftaten bei Verstößen gegen F-Gase-Verordnung¹ werden in der Chemikalien Straf- und Bußgeldverordnung² geregelt.
Ordnungswidrigkeiten
Für Ordnungswidrigkeiten sind im Chemikaliengesetz Geldbußen in Höhe bis zu 50000 Euro vorgesehen.
Ordnungswidrig im Sinne des Chemikaliengesetzes handelt, wer gegen die F-Gase-Verordnung verstößt, indem er vorsätzlich oder fahrlässig gegen folgende Pflichten verstößt:
Artikel 3 Absatz 6
Hier ist festgelegt, dass die Betreiber ortsfester Kälte-, Klimaanlagen und Wärmepumpen, die 3 kg fluorierte Treibhausgase oder mehr enthalten, Aufzeichnungen über Menge und Typ der verwendeten fluorierten Treibhausgase, etwaige nachgefüllte Mengen und die bei Wartung, Instandhaltung und endgültiger Entsorgung rückgewonnenen Mengen Aufzeichnungen führen müssen.
Weiterhin müssen andere relevante Informationen schriftlich festgehalten werden, so z.B. zur Identifizierung des Unternehmens oder des technischen Personals, das die Wartung oder Instandhaltung vorgenommen hat und zu Terminen und Ergebnissen der Kontrollmaßnahmen. Die Aufzeichnungen müssen der zuständigen Behörde auf Verlangen zur Verfügung gestellt werden.
Artikel 4 Absatz 2
Bei Behältern für fluorierte Treibhausgase müssen am Ende der Produkt-Lebensdauer Vorkehrungen für die ordnungsgemäße Rückgewinnung etwaiger darin enthaltener Restgase getroffen werden, um deren Recycling, Aufarbeitung oder Zerstörung sicherzustellen. Wer die Vorkehrungen für das Zurückgewinnen fluorierter Treibhausgase nicht oder nicht rechtzeitig trifft, begeht eine Ordnungswidrigkeit.
Artikel 6 Absatz 1
Bis zum 31. März des Jahres 2008 und jedes folgenden Jahres übermittelt jeder Hersteller, Importeur und Exporteur von fluorierten Treibhausgasen der Kommission Mengenangaben als Bericht und leitet diese der zuständigen Behörde des betreffenden Mitgliedstaates zu.
Wer eine dort genannte Angabe nicht, nicht richtig, nicht vollständig, nicht in der vorgeschriebenen Weise oder nicht rechtzeitig übermittelt, handelt ebenfalls ordnungswidrig.
Straftaten
Nach § 27 Abs. 1 Nr. 3 Satz 1, Abs. 2 bis 4 des Chemikaliengesetzes wird bestraft, wer gegen die F-Gase-Verordnung verstößt, indem er beispielsweise vorsätzlich oder fahrlässig HFKW in nicht geschlossenen Direktverdampfungssystemen verwendet oder fluorierte Treibhausgase in nicht wiederauffüllbaren Behältern (Einwegbehältern) in den Verkehr bringt.
Im Chemikaliengesetz ist in diesen Fällen eine Freiheitsstrafe von bis zu zwei Jahren oder eine Geldstrafe vorgesehen.
Verordnung (EG) Nr. 842/2006 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 17. Mai 2006 über bestimmte fluorierte Treibhausgase (ABl. EU Nr. L 161 S. 1).
Chemikalien Straf- und Bußgeldverordnung (BGBl. I Nr. 68 vom 4.11.2005 S. 3111, letzte Änderung vom 17.07.2007).
Technische Regeln für Betriebssicherheit
Frage In der Rubrik Das sollten Sie wissen der Ausgabe 10/2007 der Zeitschrift KK war die Rede von der TRBS 1203. Wofür steht die Abkürzung TRBS und was ist in diesem Regelwerk enthalten?
AntwortDie Technischen Regeln für Betriebssicherheit (TRBS) geben den Stand der Technik, arbeitswissenschaftliche Erkenntnisse für die Bereitstellung und Benutzung von Arbeitsmitteln sowie den Betrieb von überwachungsbedürftigen Anlagen wieder. Sie werden vom Ausschuss für Betriebssicherheit ermittelt und vom Bundesministerium für Arbeit und Soziales im Bundesarbeitsblatt bekannt gemacht.
Die Technischen Regeln für Betriebssicherheit konkretisieren die Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) hinsichtlich der Ermittlung und Bewertung von Gefährdungen sowie der Ableitung von geeigneten Maßnahmen. Bei Anwendung der beispielhaft genannten Maßnahmen in den TRBS kann der Arbeitgeber insoweit die Vermutung für sich geltend machen, die Vorschriften der BetrSichV einzuhalten. Wählt der Arbeitgeber eine andere Lösung, hat er schriftlich nachzuweisen, dass die Verordnung in gleichwertiger Art und Weise erfüllt wurde.
Wer immer auf dem aktuellen Stand der Technik sein möchte, sollte sich regelmäßig über die veröffentlichten TRBS informieren.
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Korrosion an Hartlötverbindungen
Frage An einer zwei Jahre alten Kälteanlage sind die Härtlötverbindungsstellen an einem Abschnitt der Kältemittelrohrleitungen stark korrodiert und es kam zu Undichtigkeiten. In der Nähe der Rohrleitungen gibt es Entlüftungsrohre für die Abflussleitungen. Ein fauliger Geruch liegt dort in der Luft. Kann die Lötverbindung durch die aus den Entlüftungsrohren austretenden Gase angegriffen worden sein?
AntwortDie Hartlote sind üblicherweise auf Basis Silber-Kupfer-Phosphor oder Kupfer-Phosphor aufgebaut. Die Korrosionsbeständigkeit dieser Lotgruppe ist für die meisten Anwendungsfälle ausreichend gut. In der Praxis hat sich aber gezeigt, dass diese Hartlote von schwefelhaltigen Gasen angegriffen werden können. Faulig riechende Schwefelverbindungen treten beispielsweise als Zersetzungsprodukte von Eiweißen auf.
Hier liegt die Vermutung nahe, dass schwefelhaltige Stoffe für die Korrosionsschäden an den Lötverbindungen verantwortlich sind. Möglicherweise bildeten sich schwefelhaltige Gase in der Abflussleitung, gelangten durch das Entlüftungsrohr in den Raum und führten dort zu den Korrosionsschäden an den Lötverbindungsstellen.
Zur Vermeidung derartiger Probleme wird in Bereichen, in denen schwefelhaltige Gase auftreten können (z.B. auch Tieraufzuchtbetriebe), die Verwendung von phosphorfreien Silberhartloten empfohlen.
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