Lecksuch-App für Smartphones und Tablet-PCs
Lecksuche
Frage Gibt es eigentlich kleine und handliche Lecksuchgeräte, die man immer mit sich führen kann?
Antwort Der Traum eines jeden Kälteanlagenbauers wird langsam Wirklichkeit. Das Aufspüren von Leckagen ist jetzt auch mit Smartphones und Tablet-PCs möglich. Voraussetzung dafür ist lediglich ein Smartphone oder Tablet-PC der neuesten Generation und eine App (Kurzform von engl. application, Anwendung), die in Kürze verfügbar sein wird.
Die Lecksuch-App wird voraussichtlich kostenpflichtig sein und wird unter dem Namen Refri-Leaks für die wichtigsten Betriebssysteme (iOS, Android, Windows Phone7) seit Anfang April 2012 angeboten. Einen kostenlosen Screenshot kann man schon unter folgender Adresse herunterladen http://www.bfs-kaelte-klima.de/german/download.asp Sonstiges.
Die App bietet unter anderem die Möglichkeit, direkt ein Mess- und Wartungsprotokoll auszudrucken. Langfristig ist geplant, Refri-Leaks auch mit einer Schnittstelle zu anderen Programmen zu versehen, sodass die gewonnenen Messdaten direkt in kältetechnischen Anwendungsprogrammen ausgewertet und dokumentiert werden können. Die Daten können auch durch das Handy direkt an einen geeigneten Server gesendet werden.
Die Methode, mit der die Geräte Leckagen aufspüren können, ist ebenso einfach wie genial: GSM-Mobiltelefone senden unter anderem im Frequenzbereich 1 800 MHz (E-Netz). Dieser Frequenzbereich gehört mit einer Wellenlänge von ca. 16 cm zu den Mikrowellen und ist daher besonders geeignet, um Moleküle zu Dipol- und Multipolschwingungen anzuregen. Die Strahlung wird dabei von den Molekülen absorbiert, die Teilchen werden in Bewegung versetzt, was zu einer Erwärmung führt. Nach dem gleichen Prinzip werden übrigens wasserhaltige Speisen im Mikrowellenherd erwärmt.
Bestrahlt man Kältemittelmoleküle mit elektromagnetischer Strahlung im Frequenzbereich 1 800 MHz, so werden diese wie oben beschrieben in Schwingungen versetzt. Die Leckagen, aus denen Kältemittel austritt, können über die dadurch auftretende Erwärmung aufgespürt werden. Diese Lecksuchmethode eignet sich für polare bis leicht polare Kältemittel, wie Ammoniak, R 134 a, R 404 A und viele andere HFKW.
Für eine effektive Lecksuche sind nur Smartphones oder Tablet-PCs der neuesten Generation geeignet, die über einen sensiblen Temperaturfühler verfügen. Entsprechende Geräte wurden Ende Februar auf der Messe Mobile World Congress in Barcelona vorgestellt.
Um die Empfindlichkeit zu erhöhen, gibt es außerdem die Möglichkeit, einen sehr hochwertigen externen Temperatursensor an das Gerät anzuschließen. Das ist insbesondere für ältere Modelle sehr zu empfehlen, um die Messgenauigkeit dieser Geräte zu verbessern.
Die Nachweisempfindlichkeit der Lecksuchmethode ist abhängig vom Kältemittel, vom (internen bzw. externen) Temperatursensor des Gerätes und natürlich von den Umgebungsbedingungen. Praktische Tests haben gezeigt, dass der Nachweis von Leckagen mit 5 g Kältemittelverlust jährlich durchaus realistisch ist. Um die Funktionstüchtigkeit des Gerätes zu prüfen, sollte ein Testleck eingesetzt werden.
Zur Kontrolle des Temperatursensors im Gerät kann man sich im Android Market eine kostenlose App Sensor List herunterladen (https://play.google.com/store). Die App zeigt die Funktionsfähigkeit und die aktuellen Messwerte grafisch auf dem Touchscreen an und gibt Auskunft über die Tauglichkeit des Gerätes für die Lecksuche.
Wenn Refri-Leaks hält, was die ersten praktischen Versuche versprechen, dürfte die Lecksuche mit Smartphone oder Tablet-PC bald zu einer echten Konkurrenz für die konventionellen elektronischen Lecksuchgeräte werden.
Sachkunde für Installation, Wartung, Instandhaltung und Dichtheitsprüfung an mobilen Anlagen
Service in Flugzeugen
Frage Unser Serviceteam führt vor allem die Wartungs- und Instandhaltungsarbeiten an den Einrichtungen für die Lebensmittelkühlung und Klimatisierung in Passagierflugzeugen und Frachtflugzeugen durch. Welche Sachkunde wird eigentlich für das verantwortliche Personal verlangt?
Antwort Endlich ist die Gesetzeslücke für Arbeiten an mobilen Anlagen mit fluorierten Treibhausgasen zumindest teilweise geschlossen worden. Die Europäische Kommission hat nun die „Verordnung (EG) 104/2012 über die Sachkunde für Tätigkeiten an mobilen bodenfernen Einrichtungen mit fluorierten Treibhausgasen für die Kühlung und Klimatisierung“ verabschiedet. Die Verordnung ist zum 1. April 2012 in Kraft getreten und regelt in erster Linie die Sachkunde für Arbeiten an Kälte- und Klimaanlagen in Flugzeugen. Neben den üblichen Anforderungen werden hier aufgrund der besonderen Arbeitsbedingungen zusätzlich Schwindelfreiheit und ein bestandener Klaustrophobietest verlangt, da die Anlagen häufig in kompakten Einheiten und beengten Räumen verbaut sind.
Wegen der besonderen Druckverhältnisse in Flugzeugen kann eine Feindichtheitsprüfung nur während des Flugbetriebs in einer Höhe von über 8 000 m erfolgen. Die Sachkundeprüfung wird daher auch unter diesen Bedingungen abgenommen.
Die Abteilung Instandhaltungstechnik Kälte-Klima des Luftfahrtbundesamtes will als zuständige Behörde für die Abnahme der Prüfung durch ihre Arbeit sicherstellen, dass mit der Erteilung eines Sachkundezertifikates die national und international vorgegebenen Standards für das Personal erreicht und auf höchstem Niveau erhalten werden.
Nicht ganz deutlich geht aus dem Verordnungstext hervor, ob mit den bodenfernen Einrichtungen auch beispielsweise Baukräne ab einer bestimmten Höhe gemeintsind oder nur Flugzeuge und Hubschrauber ohne Kontakt zum Boden.
Die Frage nach der Gültigkeit für Tätigkeiten in Wolkenkratzern wurde bisher so beantwortet, dass es sich bei Klimaanlagen in diesen Häusern üblicherweise um stationäre und nicht um mobile Anlagen handelt. Wie die Situation in besonders erdbebenreichen Gebieten einzuschätzen ist, sollte noch geklärt werden.
Die Europäische Weltraumorganisation ESA hat bereits angekündigt, die Langzeitbesatzungen der ISS ebenfalls gemäß der Verordnung 104/2012 schulen zu lassen.
Kreislaufwirtschaftsgesetz
Regelungen
Frage In den letzten Wochen haben wir von den Branchenverbänden mehrmals Informationen zum neuen Kreislaufwirtschaftsgesetz, das zum 1. Juni 2012 in Kraft tritt, erhalten. Künftig soll für den Transport von gefährlichen Abfällen eine behördliche Erlaubnis notwendig sein. Welche Folgen hat dies für unsere Firma?
Antwort Tatsächlich wurde der Kreis der anzeige- und erlaubnispflichtigen Abfallbeförderer auch auf Handwerksbetriebe ausgeweitet, die lediglich Abfälle transportieren, die im Rahmen ihrer Tätigkeiten angefallen sind (z. B. Altöl, gebrauchtes Kältemittel).
Dies bedeutet einen erheblichen Aufwand für die Betriebe, begonnen von der Beantragung der Beförderungserlaubnis für gefährliche Abfälle bis hin zum Nachweis der notwendigen Fach- und Sachkunde.
Allerdings gilt diese Regelung erst ab dem 1. Juni 2014 (Übergangsregelung nach § 72 Abs. 4 KrWG). Da viele Betriebe aller Art betroffen sind, versuchen die Handwerksfachverbände und IHKs die verbliebene Zeit zu nutzen, um auf eine vereinfachte Lösung zur Umsetzung der gesetzlichen Forderungen hinzuwirken.
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