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Auslandstätigkeiten

Sachkunde für Arbeiten in der Schweiz

Frage: Ich bin bei einem großen Unternehmen für die Wartung und Reparatur von betriebseigenen Klimaanlagen tätig. Da wir auch Anlagen in der Schweiz betreiben, müsste ich meine Arbeit auch dort verrichten. Ich habe eine Zertifizierung nach Kategorie I nach DVO (EU) 2015/2067. Wird dieses EU-Zertifikat auch in der Schweiz anerkannt?

Antwort: In der Schweiz wird für Arbeiten an Kälte- und Klimaanlagen eine sogenannte Fachbewilligung verlangt. Die folgenden Tätigkeiten dürfen beruflich oder gewerblich nur von natürlichen Personen mit einer entsprechenden Fachbewilligung oder als gleichwertig anerkannten Qualifikation oder unter Anleitung solcher Personen ausgeübt werden (Artikel 7 Absatz 1 Buchstabe b ChemRRV):

  • das Herstellen, Installieren, Warten oder Entsorgen von Geräten oder Anlagen, die der Kühlung, Klimatisierung oder Wärmegewinnung dienen,
  • das Entsorgen von Kältemitteln.
  • Bestimmte Ausbildungsabschlüsse sind als der Fachbewilligung gleichwertig anerkannt. Ebenso sind bestimmte ausländische Fachbewilligungen der Schweizer Fachbewilligung gleichgestellt.

    In der Liste der Gleichwertigkeitsfeststellung ist auch die Zertifizierung nach Kategorie I nach DVO (EU) 2015 / 2067 und nach Verordnung (EG) Nr. 303 / 2008 genannt:

    Gültigkeit der Zertifikate der Kategorie I für ortsfeste Kälteanlagen, Klimaanlagen und Wärmepumpen sowie Kühlaggregate in Kühlkraftfahrzeugen und –anhängern gemäß der Verordnung(EU):2015/2067 Zertifikate mit Ausstellungsdatum ab dem 1.März2020 werden als gleichwertig mit der Fachbewilligung für den Umgang mit Kältemitteln für den Anwendungsbereich «andere Geräte und Anlagen, die der Kühlung, Klimatisierung oder Wärmegewinnung dienen» (Art.1 Abs.1 bis Bst.b VFB-K) anerkannt

    Zertifikate mit Ausstellungsdatum vor dem 1.März2020 werden als gleichwertig mit der Fachbewilligung für den Umgang mit Kältemitteln für die Anwendungsbereiche «Klimaanlagen, die in Strassenfahrzeugen, Land- oder Baumaschinen verwendet werden» (Art. 1 Abs. 1 bis Bst. a VFB-K) und « andere Geräte und Anlagen, die der Kühlung, Klimatisierung oder Wärmegewinnung dienen» (Art.1 Abs.1 bis Bst.b VFB-K) anerkannt.

    Somit wird die europäische Zertifizierung nach Kat I DVO 2015 / 2067 in der Schweiz anerkannt.

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