In der letzten Ausgabe der KK berichteten wir zur „Verordnung über die Feststellung der Brauchbarkeit von Lecksuchhunden“ (Lecksuchhundbrauchbarkeitsverordnung - LecksHBV), die am 1. April 2022 in Kraft treten sollte. Auch wenn angeblich schon die ersten Hunde auf das Aufspüren von Kältemittellecks trainiert werden, es handelte sich wieder einmal um einen Aprilscherz. Die LecksHBV ist vorerst nicht geplant. Unser Zwergpudel Henry hat ebenfalls noch keine entsprechende Prüfung bestanden. Er ist weiterhin eher für Käse als für Kältemittel zu begeistern.
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Aprilscherz
Qualifikation für die Dichtheitsprüfung
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