Der DKV befürwortet alle Maßnahmen, die die Gesamtemissionen von Treibhausgasen effektiv verringern. Der o. a. Vorschlag der Kommission basiert jedoch auf falschen Voraussetzungen und führt teilweise zu falschen Schlussfolgerungen, die eher geeignet sind, die CO₂-Emissionen in den nächsten Jahren zu erhöhen, anstatt sie zu reduzieren.
Zur Begründung des Novellierungsvorschlags
Seit 1850 beträgt die kumulierte Emission von Treibhausgasen rund 2500 Gt CO₂-Äq (www.climatewatchdata.org). Daraus resultiert ein globaler Temperaturanstieg von gegenwärtig ca. 1,2 °C. In der Einleitung des o. a. Novellierungsvorschlags wird behauptet, dass die F-Gase derzeit einen Anteil von lediglich 2,5 Prozent an den europäischen Gesamtemissionen haben (das gleiche gilt für den globalen Anteil) und dass durch die bereits existierenden Regulierungen eine „zusätzliche Erwärmung bis zum Ende des Jahrhunderts um bis zu 0,4 °C verhindert würde“.
Der aktuell sehr geringe Emissionsanteil der F-Gase müsste dann bis zum Ende des Jahrhunderts auf über 800 Gt CO₂-Äq. eskalieren, um diese Temperaturerhöhung zu bewirken. Das ist unmöglich.
Die seit 2009 immer wieder kolportierte Behauptung der Temperaturerhöhung um 0,4 °C beruht jedoch auf einem Irrtum in der Veröffentlichung [1], die bereits der aktuell gültigen F-Gase-Verordnung von 2014 zugrunde liegt:
Die behauptete exorbitante Wirkung der F-Gase- bzw. HFKW-Emissionen auf den globalen Temperaturanstieg ist daher gegenstandslos.
Widersprüche in der Emissions-Berichterstattung
Gemäß DESTATIS ist in Deutschland die Kältemittelverwendung in metrischen t von 2015 bis 2020 um 26,4 Prozent zurückgegangen, und gleichzeitig sind gemäß Umweltbundesamt die Bestandsemissionen um 115,5 Prozent gestiegen. Das ist aus Sicht des DKV nicht nachvollziehbar und ein deutliches Indiz auf eine begrenzte Zuverlässigkeit der F-Gase-Emissionsberichterstattung – der nationalen wie auch der internationalen. Das liegt darin begründet, dass diese Emissionen nicht mit hoher Genauigkeit berechnet werden können (wie diejenigen von CO₂), sondern mit Hilfe von Annahmen, Meinungen und Schätzungen ermittelt werden. Und deren Genauigkeit ist begrenzt. Wie obige Betrachtung der Emissionsprojektion bis 2050 gezeigt hat, ist diese von noch geringerer Belastbarkeit.
Strahlungsantrieb
Von höher Genauigkeit sind atmosphärische Messungen der Konzentrationen aller Treibhausgase, aus denen die tatsächliche Treibhauswirksamkeit berechnet wird, der sog. Strahlungsantrieb. Eine Veröffentlichung der „National Oceanic and Atmospheric Administration“ der USA weist für 2020 aus, dass 7,8 Prozent des gesamten globalen Strahlungsantriebs auf (inzwischen verbotene) FCKW zurückzuführen ist, knapp 2 Prozent auf HFCKW und Schwefelhexaflurorid, gut 0,8 Prozent auf sonstige HFKW-Anwendungen und ca. 0,3 Prozent auf stationär verwendete HFKW-Kältemittel. Eine globale Regulierung letzterer hätte daher eine sehr geringe Wirkung; eine auf Europa begrenzte eine vernachlässigbar geringe Wirkung.
Wärmepumpen
Wärmepumpen sollen in Europa zukünftig wesentlich zur Senkung der indirekten Emissionen und damit zur Umsetzung der Wärmewende beitragen. In Deutschland sollen bis 2030 nach den Plänen der Bundesregierung 6 Millionen Wärmepumpen installiert sein, in ganz Europa gemäß EHPA 50 Millionen. Die Mehrheit der marktverfügbaren Wärmepumpen werden bisher überwiegend mit HFKW-Kältemitteln betrieben. Die mit dem Novellierungsvorschlag erkennbare Bestrebung, HFKW-Kältemittel weitgehend zu regulieren, kommt zu einem sehr schlechten Zeitpunkt, da hierdurch Investitionsentscheidungen für Wärmepumpen gemindert werden. Allein die Aussicht, (im unwahrscheinlichen Fall) einer Leckage bis 2030 keine Kältemittel für Servicezwecke erhalten zu können, kann notwendige Investitionen behindern.
Mangel an qualifizierten Technikern
Der Kommissionsvorschlag stellt einen Mangel an technischem Personal fest und schlägt im Novellierungsvorschlag
Der DKV bezweifelt stark, dass sich der Personalmangel durch diese drei zusätzlichen Anforderungen/Maßnahmen beheben lässt.
Leckageraten in Deutschland
HFKW-Kältemittel in geschlossenen Kreisläufen haben keine direkte Treibhauswirksamkeit und die Entsorgung nach Lebensdauerende ist gesetzlich geregelt. Nur bei nicht sachgemäßem Betrieb sowie bei Havarien kann es zu Leckagen kommen. Der VDKF hat in Deutschland die durchschnittlichen Nachfüllmengen und jährlichen Leckageraten von Kältemitteln in Kälte- und Klimaanlagen erhoben und veröffentlicht.
Für die Jahre 2016 bis 2020 haben sich nebenstehend dargestellte Werte ergeben (die Gesamtfüllmenge aller untersuchten Anlagen betrug dabei 1887 t und die gesamte Nachfüllmenge lag bei knapp 45 t).
Konsequenzen einer weiteren Regulierung von HFKW
Bereits die existierende F-Gase-VO ist hinsichtlich der Regulierungen (Artikel 15, Abs. 1 in Verbindung mit Anhang V) eine große Herausforderung für die Kälte-, Klima- und Wärmepumpenbranchen, auf die diese seit 2014 vorbereitet sind und Entwicklungen für die Umsetzung eingeplant haben. Eine darüber hinausgehende Beschränkung, wie sie der Novellierungsvorschlag vorsieht, kann zum jetzigen Zeitpunkt dazu führen, dass zwar die F-Gase-Emissionen minimal zurückgehen, die gesamten CO₂-Emissionen jedoch steigen.
Das Kriterium für die Regulierung von HFKW sollte daher nicht ausschließlich deren GWP, sondern eine TEWI-Betrachtung von Kälte-, Klima- und Wärmepumpenanlagen sein. Dadurch ist den Belangen des Klimaschutzes am besten Rechnung getragen.
Forderungen des DKV
Eine Umsetzung der Novellierung der F-Gase-VO würde die klima- und energiepolitischen Ziele der EU für 2030 unerreichbar machen, da besonders für Wärmepumpenanwendungen keine Ersatztechnologien in der Kürze der Zeit zur Verfügung stehen. Der tatsächliche Beitrag zur Emissionsminderung in Europa wäre vernachlässigbar gering, so dass die vorgeschlagene Novellierung der F-Gase-VO nicht nur zu klimapolitischen, sondern auch zu volkswirtschaftlichen Schäden führen würde, die unbedingt vermieden werden müssen.