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Mehr Hygiene und Energieeffizienz mit überschaubarem Aufwand

Lüftungsreinigungs-Norm kommt

Geht es um hygienische und gesundheitlich zuträgliche Innenraumluftbedingungen sind dichte Luftleitungssysteme – erreichbar beispielsweise mit dem Aeroseal-Verfahren - sowie deren regelmäßige Reinigung unter anderem mit Reinigungssystemen von LIFA Air eine wichtige Grundvoraussetzung.

Vorgeschrieben – aber noch kein Regelwerk

Während die Dichtheit von Luftleitungssystemen nicht zuletzt durch Förderungen im Rahmen des Corona-gerechten Umbaus von RLT- und Lüftungsanlagen sowie des Gebäudeenergiegesetzes (GEG) etwas mehr in den Fokus rückt, ist die Reinigung bisher immer noch ein Stiefkind der Lüftungstechnik. So muss ein Gewerk gesäubert werden, welches das Gesamtergebnis vieler am Prozess beteiligter Akteure, wie Planer, Spediteur, Installateur, Trockenbauer, Architekt etc. darstellt und bei dem alle Versäumnisse aus Planungs-, Liefer-, Lager-, Montage- und Bauphase zusammenlaufen.

Während die Leistungen von Planer, Monteur und Co. genau definiert und mittels einer Ausbildung erlernbar sind, ist dies bei der nach DIN EN 15780 vorgeschriebenen Lüftungsreinigung – noch – nicht der Fall. Statt einem standardisierten Skript, das als Lehrbasis dient, müssen Lüftungsreiniger ihre Kenntnisse aus der Erfahrung sammeln. Sprich, eine Tätigkeit, die höchste Ansprüche an die ausführenden Unternehmen stellt, muss beim Kunden erlernt werden.

Technischer Standard für die Branche

Um dies zu ändern und Lüftungsreinigern eine Grundlage in Form technischer Regelwerke und Vorgaben an die Hand geben zu können, wird aktuell der erste technische Standard für die Dienstleistung Lüftungsreinigung ausgearbeitet. Ergebnis der deutsch-österreichisch-schweizerischen Zusammenarbeit wird das neue Blatt 8 der Richtlinienreihe VDI 6022 sein, dessen Veröffentlichung Anfang 2022 als Weißdruck unter der Bezeichnung VDI / ÖFR / SWKI 6022 Blatt 8 „Lüftungsreinigung“ geplant ist. Ab dann wird erstmals ein technisches Regelwerk für die Dienstleistung Lüftungsreinigung ­vorliegen.

Dieses kann Auftraggebern und Auftragnehmern als standardisierte Basis für eine zielführende und seriöse Zusammenarbeit dienen. Vor allem aber stellt das neue Regelwerk, welches auf dem Grundlagenpapier RSOE 6000 des ÖFR (Österreichischer Fachverband für Raumlufttechnik) basiert, für Planer und Bauherren eine dringend benötigte Hilfestellung dar. Eine Hilfestellung für eine Leistung, die seit langem erbracht werden muss, für die es aber bislang weder Regelwerke noch eine Anleitung für ein Reinigungskonzept gab, welches im Zuge der Planungsphase erstellt und in der Betriebsphase konsequent umgesetzt werden soll.

Sauberkeitszustand eines Luftleitungssystems vor und nach der Reinigung.

Bild: Blitzsauber / Miehe

Sauberkeitszustand eines Luftleitungssystems vor und nach der Reinigung.

Sensibilisierung für Raumlufttechnik

Eine daraus folgende Konsequenz ist, dass sich am Markt der Irrglaube etabliert hat, dass erschwerte Bedingungen für den Lüftungsreiniger vom Planer verursacht werden. Dies entspricht jedoch nur selten der Wahrheit. Meist sind schlecht zugängliche und damit schwieriger zu reinigende RLT- und Lüftungsanlagen das Ergebnis einer Reihe von Versäumnissen in der Bauphase. Verursacher sind oftmals die Bauaufsicht habende Generalunternehmer oder Bauherren, die der Raumlufttechnik eine untergeordnete Rolle zusprechen und sich damit wenig um ein durchgängig sachgemäßes Handling kümmern.

Dies zu ändern, und Generalunternehmer sowie Bauherren für das Thema Raumlufttechnik und deren Stellenwert in Bezug auf Hygiene, Brandschutz, Energieeffizienz und Betriebskosten zu sensibilisieren, wäre daher ein wichtiger Punkt. In Schulungen gemäß VDI 6022 Kat. A bzw. Schulungen gemäß RSOE 6000 werden Kenntnisse zum Thema „Instandhaltung und Reinigung von RLT-Anlagen“ vermittelt. Diese können Planer und andere Experten bei Auftraggebern nutzen, um die unvermeidbaren Konsequenzen aufzuzeigen, die sich ergeben, wenn die Forderungen der Richtlinie VDI 6022 Blatt 1 in punkto der Hygiene der lufttechnischen Komponenten missachtet werden.

Sind der Bauaufsicht die negativen Auswirkungen eines nicht sachgemäßen Handlings lufttechnischer Komponenten bewusst (z. B. müssten lüftungstechnische Komponenten, angefangen bei der Lieferung auf die Baustelle über die Lagerung und Montage bis zur Endabnahme, mittels sorgfältig abgeklebter Öffnungen sicher vor Schmutz und Staub geschützt werden), steigt die Wahrscheinlichkeit, dass das Budget für eine kompromisslose Erfüllung, der in der Richtlinie VDI 6022 Blatt 1 enthaltenen Forderungen, freigegeben wird. Zugleich ist davon auszugehen, dass Bauherren von allen am Gewerk RLT- oder Lüftungsanlage Mitwirkenden vermehrt die Einhaltung der VDI 6022 einfordern.

Kommunikative Übergabe

Ein wichtiger Punkt ist auch die Abkehr von einer bisher oft eher kommunikationsarmen Zusammenarbeit verschiedener am Gewerk RLT- oder Lüftungsanlage Beteiligter. Statt einer Übergabe à la „Stille Post“, die in der Praxis zu RLT- und Lüftungsanlagen führt, die nicht der Planung entsprechen, sollte die Bauleitung oder ein speziell dafür vorgesehener Experte dafür Sorge tragen, dass sämtliche Gewerke und Beteiligten offen miteinander kommunizieren und zusammenarbeiten.

Idealerweise übernimmt ein Experte (oder die Bauleitung) auch die Koordination aller am Gewerk Raumlufttechnik Beteiligter, wie Planer, Spediteure, Installateure, Trockenbauer etc. Dadurch könnte vermieden werden, dass sich einzelne Dienstleister aufgrund einer mangelnden Koordination und Kommunikation gegenseitig schaden oder die Schuld an Versäumnissen zuschieben, die dann oftmals erst während des Betriebs erkannt werden.

Stattdessen würde der Koordinator und Hauptverantwortliche den gesamten Prozess, von der Planung bis zur Übergabe der RLT-Anlage, interdisziplinär begleiten, die Zwischenergebnisse kontrollieren und von allen am Prozess Beteiligten die Verantwortung für ihren Beitrag am Gesamtwerk RLT- oder Lüftungsanlage einfordern.

Potenzielle Mängel könnten dadurch früher erkannt und beseitigt werden, statt während der Betriebsphase, der Instandhaltung oder der Lüftungsreinigung zum Vorschein zu kommen. Werden alle Schritte zusätzlich in einer Baudokumentation festgehalten, könnte diese bei der Endabnahme zusammen mit sauberen RLT- oder Lüftungsanlagen den Bauherren übergeben werden.

Praxis-Tipps

Für die reinigungstechnisch günstige Planung und Gestaltung von Luftleitungen sowie für die Beurteilung ihrer Sauberkeit wurden einige Regeln definiert:

  • Die Abnahme einer RLT-Anlage nach Errichtung sollte von einem unabhängigen Fachmann durchgeführt werden. Das Mittel zur Qualitätssicherung lautet Hygiene-Erst-Inspektion gemäß VDI 6022.
  • Revisionsöffnungen für die Reinigung von Luftleitungen sind nicht zwangsläufig in der Montagephase zu schaffen. Jedoch sind Anzahl und Position der Revisionsöffnungen in der Planungsphase zu bestimmen.
  • Gebäudetechnik, -ausstattung und Architektur müssen in Bezug auf die Zugänglichkeit von Luftleitungen abgestimmt werden.
  • Sinn und Zweck einer Lüftungsreinigung ist die Herstellung des gesetzeskonformen Zustandes der gesamten RLT-Anlage hinsichtlich Hygiene und Brandschutz. Dies sollten Auftraggeber vom Lüftungsreiniger ihrer Wahl verlangen.
  • Bevor eine Reinigung durchgeführt wird, sollte eine hygiene- und brandschutztechnische Inspektion erfolgen. Die Inspektion bildet die Grundlage für Bestandsaufnahme, Bedarfserhebung, Projektplanung und letztlich für den Reinigungserfolg.
  • Lüftungsreinigungsgerät in Aktion: Hier werden die Oberflächen mit einer rotierenden Bürste von Verunreinigungen befreit.

    Bild: Weinberger / HBL Haidinger

    Lüftungsreinigungsgerät in Aktion: Hier werden die Oberflächen mit einer rotierenden Bürste von Verunreinigungen befreit.
    Dr.-Ing. Tina Weinberger,
    Freie Fachjournalistin und Inhaberin der Agentur ­„Die Text-Ingenieurin“ in Stutensee.

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