In der Ende März unterzeichneten Verbändevereinbarung erkennt der Bundesinnungsverband des Deutschen Kälteanlagenbauerhandwerks bestimmte chemikalienrechtliche Sachkundenachweise in Bezug auf die Dichtheitskontrolle einer Wärmepumpe bei den Schornsteinfegern an. Hierbei handelt es sich um den Nachweis der Kategorie IV gemäß der Durchführungsverordnung (EU) 2015/2067. Um ein solches Zertifikat erlangen zu können, muss die Person fachkundig sein. Nach dem Gebäudeenergiegesetz (§ 60 a) besitzt der Schornsteinfeger qua Gesetz bereits die Fachkunde zur Durchführung einer Dichtheitsprüfung, die im Rahmen der Betriebsprüfung einer Wärmepumpe durchzuführen ist.
Der Bundesinnungsverband erachtet die Leckage- und Dichtheitskontrolle durch das Schornsteinfegerhandwerk aus Gründen der Energieeffizienz, des Umweltschutzes und der Sicherheit für sinnvoll und unterstützt diese Tätigkeiten.
Die Vereinbarung hat in der Organisation unterschiedliche Reaktionen ausgelöst. Von ausdrücklicher Zustimmung bis hin zur Verständnislosigkeit wurde kontrovers diskutiert. Der Befürchtung, dass das Kälteanlagenbauerhandwerk mit der Vereinbarung Kompetenzen aus der Hand gibt, kann entgegnet werden, dass zum einen das Schornsteinfegerhandwerk vom Gesetzgeber ohnehin als fachkundig angesehen wird und sich zum anderen die Frage stellt, wer in Zukunft die Dichtheitsprüfung an den geplanten sechs Millionen Wärmepumpen bis 2030 vornehmen soll. Unsere Organisation allein kann das nicht stemmen, weshalb Kooperationen zum Erreichen der Wärmewende mit anderen Gewerken unabdingbar sind. Die Fachkunde bezieht sich im Übrigen nicht auf Warmwasser- und Luft-Luft-Wärmepumpen, die von der Betriebsprüfung nach § 60 a GEG ausgenommen sind.
Vorteil für das Kälteanlagenbauerhandwerk ist der Zugang zum Privatkundenmarkt über die Empfehlung des Schornsteinfegers, sich im Falle einer Leckage an den örtlichen Kälteanlagenbauerbetrieb zu wenden. Denn die Vereinbarung macht auch deutlich, dass erkannte Leckagen nur durch fachlich qualifizierte Personen und zertifizierte Betriebe repariert werden dürfen. Der Eingriff in den Kältekreislauf bleibt handwerksrechtlich also Hoheitsgebiet des Kälteanlagenbauerhandwerks. Aus Kundensicht ist die Vereinbarung auch ein Vorteil, denn bisher war es so, dass man mitunter mehrere Wochen auf den Werkskundendienst warten musste, um eine Leckage beheben zu lassen. So lernen sich Schornsteinfeger und Kälteanlagenbauer vor Ort besser kennen. Mag es auch derzeit noch nicht viele Kälteanlagenbauerbetriebe geben, die im Endkundenmarkt präsent sind, so wäre es fahrlässig, dieses Geschäftsfeld ohne Not liegen zu lassen.
Die gewerkeübergreifende Kooperation zeigt den Willen, die Wärme- und Energiewende im Handwerk gemeinsam zu stemmen, ohne die jeweiligen Kernkompetenzen zu verwässern. Insofern hat die Vereinbarung auch eine politische Dimension. ■