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Krisen erfolgreich meistern

Zuschüsse für professionelle Beratung

    Bei der KfW (Kreditanstalt für Wieder­aufbau) können Unternehmen, die sich in einer schwierigen Situation befinden, Zuschüsse zu einer Beratung beantragen. Die Beratung dient zur Wiederherstellung der Leistungs- und Wettbewerbsfähigkeit kleiner und mittlerer gewerblicher Unternehmen. Wenn Sie alle Details nachlesen möchten, finden Sie dazu im Internet unter https://www.kfw.de/kfw.de.html auch das Merkblatt zur Turn Around Beratung.

    Was wird gefördert?

    Beratungsmaßnahmen zu wirtschaftlichen, finanziellen und organisatorischen Fragen von Unternehmen, die sich in einer wirtschaftlich schwierigen Situation befinden.

    Wer wird gefördert?

    Unternehmen im Bereich der gewerblichen Wirtschaft wie z.B. Handwerk, Handel, Industrie usw.

    Wie hoch sind die Zuschüsse?

    Unternehmen erhalten im Geltungsbereich der neuen Bundesländer sowie in der Phasing-Out-Region Lüneburg einen Zuschuss von 75 Prozent des Beraterhonorars.

    Im Geltungsbereich der alten Bundesländer einschließlich Berlin wird ein Zuschuss von 50 Prozent des Beraterhonorars gewährt. Die maximale Bemessungsgrundlage liegt bei 8000 Euro, und das ­förderfähige Tageshonorar darf einen Betrag von 800 Euro nicht überschreiten. Ein Tagewerk umfasst acht Stunden pro Tag.

    Beispiel: Für eine Beratung werden fünf Beratungstage zu je 800 Euro angesetzt, so können in den alten Bundesländern z.B. 2000 Euro Zuschuss beantragt werden und in den neuen Bundesländern sogar 3000 Euro.

    Was muss das Unternehmen selbst tragen?

    • den Eigenanteil
    • Reise- und Übernachtungskosten des Beraters
    • sonstige Nebenkosten

    Wie ist die Vorgehensweise zur Beantragung?

    1. Zuallererst müssen Sie zu einem Regionalpartner gehen, denn nur über diesen können Sie einen Antrag stellen. Regio­nalpartner sind in den meisten Fällen die Handwerkskammern oder IHKs; eine Übersicht finden Sie auch unter http://www.rp-suche.de/rpsuche/TAB.

    2. Vor Antragstellung müssen Sie ein persönliches Gespräch mit dem Regionalpartner führen und eine aktuelle Schwachstellenanalyse vorlegen. Hierzu gibt es ein Schwachstellenanalyse-Formular mit der Nr. 140964, welches ebenfalls auf den Seiten der KfW abgerufen werden kann. Die Analyse muss von einem unabhängigen, fachlich kompetenten Berater erstellt werden, und sie muss die Leistungsfähigkeit des Unternehmens beinhalten und eine positive Fortführungsprognose bescheinigen.

    3. Sind alle Unterlagen vorhanden sowie die Fördervoraussetzungen gegeben, gibt der Regionalpartner eine Empfehlung für die Bezuschussung des Beraterhonorars ab und reicht den Antrag bei der KfW ein.

    4. Daraufhin entscheidet die KfW über den gestellten Antrag. Bei positiver Beurteilung über den Zuschuss bekommt das Unternehmen die Zusage übersandt.

    5. Jetzt kann sich das Unternehmen einen Berater aussuchen, der jedoch bei der Beraterbörse der KfW gelistet und für die Turn Around Beratung freigeschaltet sein muss ( https://foerderboerse.de/ ).

    6. Als weiteren Schritt müssen Sie jetzt noch einen schriftlichen Beratervertrag mit Ihrem Berater abschließen, in dem die Beratungsinhalte, Beratungstage, Höhe des Tageshonorars und der Be­ratungszeitraum geregelt sind. Tipp: Vor Beginn der Beratung können Sie den Beratervertrag beim Regionalpartner einreichen und dieser leitet den Vertrag ebenfalls an die KfW weiter. Die KfW prüft den Vertrag auf Einhaltung der Fördervoraussetzung usw., und das Unternehmen erhält über die Vertragsprüfung eine schriftliche Bestätigung. Somit haben Sie kein Risiko.

    Durchführung der Beratung

    Die Beratung muss innerhalb von maximal acht Monaten nach Erteilung der Zusage durch die KfW durchgeführt werden. Nach Beendigung der Turn Around Beratung erstellt der Berater einen schriftlichen Abschlussbericht.

    Einzureichende Unterlagen

    Damit der Zuschuss ausbezahlt werden kann, müssen folgende Unterlagen beim Regionalpartner eingereicht werden:

    • abgeschlossener Beratervertrag
    • Rechnung des Beraters
    • Kontoauszug des Unternehmens als Zahlungsbeleg des Eigenanteils
    • Abschlussbericht des Beraters

    Der Regionalpartner leitet diese Unterlagen an die KfW weiter und nach der ­Prüfung erfolgt die Auszahlung des Zuschusses.

    Fazit

    Nehmen Sie solche Angebote an, denn manchmal braucht man einen objektiven Berater, der sich traut, Ihnen unangenehme Entscheidung abzunehmen und Veränderungen im Unternehmen herbeizuführen, um somit die Unternehmung wieder auf Vordermann zu bringen. Allzu oft führen Scheuklappen und Resignation in die Krise und vielleicht auch in die Insolvenz des Unternehmens. Dies gilt es zu vermeiden. Überkapazitäten, zu hohe Kosten, sinkende Umsätze und ein fehlendes Controlling sind nur ein paar Punkte, die in die Krise führen können. -

    Links

    https://www.kfw.de/kfw.de.html

    http://www.rp-suche.de/rpsuche/TAB

    https://foerderboerse.de/

    Han Christian Jung

    Rechtsanwalt und praktizierender Insolvenzverwalter, Mitgesellschafter der Anwaltskanzlei Putsche & Jung, Asbach-Bäumenheim

    Herbert Reithmeir

    Betriebswirt, Bonitäts- und Ratinganalyst sowie Inhaber der DLS Unternehmens­beratung, Augsburg

    Han Christian Jung, Asbach-Bäumenheim, und Herbert Reithmeir, Augsburg

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