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Wassergefährdende Stoffe müssen zurückgehalten werden

Keine Zurückhaltung bei der Rückhaltung

Die Bundesregierung hat zum 1.3.2010 ein neues Wasserhaushaltsgesetz (WHG) erlassen. Danach sind in Deutschland alle Firmen, die Anlagen im Außenbereich betreiben, dazu verpflichtet, geeignete Maßnahmen zu treffen, um eine Verunreinigung der Gewässer durch wassergefährdende Stoffe (z.B. Öl oder Glykol) in jedem Fall zu verhindern. Auch die Anlagenverordnung (VAwS)2) fordert, dass austretende Stoffe zurückgehalten werden müssen.

In erster Linie ist der Betreiber für die Funktion und Sicherheit seiner Anlagen verantwortlich allerdings ist sich der Betreiber dessen oft nicht bewusst. Dennoch drohen bei Zuwiderhandlung empfindliche Strafen, Zwangssanierung oder Ausgleich von ökologischem Nutzungsausfall ohne Haftungshöchstgrenzen Unwissenheit schützt vor Strafe nicht!

Eine Lösung bietet die GS Gesellschaft für Umweltschutz mbH mit Sitz in Nordhorn im südwestlichen Niedersachsen mit dem Auffang- und Rückhaltesystem, AuRü.

Der AuRü-L mit integriertem Gegenstromsystem verhindert, dass in den AuRü-L gelaufene Leichtflüssigkeiten (Öl, Benzin, Diesel) bei Regen ausgespült werden. Er besteht im Wesentlichen aus einer mehrteiligen Edelstahlwanne, die unter die jeweilige Anlage montiert wird. Ein integriertes Laubschutzgitter beugt Verschmutzungen durch Laub und grobe Schmutzpartikel vor. Das Gegenstromsystem führt das Regenwasser unter Berücksichtigung der höchsten Niederschlagswerte des Deutschen Wetterdienstes (DWD) ab.

Eine Heizung für Wärmepumpen ist optional erhältlich. Der AuRü-L (Abnahmezeugnis ED 10204-3.1) wird von einem Fachbetrieb nach Wasserhaushaltsgesetz mit Schweißnachweis DIN-EN 287-1 141 hergestellt. Das System ist TÜV-geprüft durch die LGA QualiTest TÜV Rheinland Group. Dies wiederum ist Voraussetzung für die beantragte baurechtliche Zulassung durch das DIBt (Deutsches Institut für Bautechnik).

Erweiterung für wasserlösliche Stoffe

Der AuRü-LW ist zusätzlich in der Lage, auch wasserlösliche Stoffe (Glykol, Lauge, Säure) zurückzuhalten. Dazu überwacht ein Sensor ständig, ob wassergefährdende Stoffe austreten. Die Messergebnisse werden an die elektronische Steuerung weitergeleitet. Die Steuereinheit mit einem potenzialfreien Alarmgeber wertet die Ergebnisse aus und gewährleistet eine ständige Überwachung. Bei einer Leckage schließen die Spezialventile der Gegenstromsysteme automatisch und werden selbst bei einem Stromausfall (Systemakku!) geschlossen.

Da die speziell für den AuRü-LW entwickelten Ventile im normalen Betriebsmodus, also zu fast 100 %, offen sind, ist es sowohl aus ökologischer Sicht als auch für die Haltbarkeit der Ventile eine sinnvolle Lösung. Das geschützt eingebaute Spezialventil wird ab einer Außentemperatur unterhalb +3 °C beheizt und gewährleistet somit einen einwandfreien Ganzjahresbetrieb.

Die Ventile werden ständig einem monatlichen Selbsttest unterzogen, bei dem sie automatisch geschlossen und wieder geöffnet werden. Eine Fehlfunktion wird als Alarm an die Gebäudeleittechnik weitergegeben. Die extrem hohe Durchflussmenge (950 l/h) der stromlos offenen (Energieeinsparung!) Spezialventile garantiert selbst bei sintflutartigen Regenfällen im störungsfreien Betrieb den ständigen Ablauf des Regenwassers.

Mit diesen Ventilen sind auch individuelle Lösungen wie z.B. eine komplette Dachentwässerung möglich. Dabei kann im Havariefall das ablaufende Wasser über ein 3-Wege-Ventil in zusätzliche Tanks umgeleitet werden.

Fazit

Durch die Zertifizierungen und Überwachung bereits in der Produktion bietet der AuRü ein außerordentlich hohes Maß an Sicherheit und den Betreibern von Kälte- und Klimaanlagen auch noch in fünf oder zehn Jahren die Gewissheit, dass das System von jedem Sachverständigen abgenommen wird. -

Links

http://www.g-f-u-s.de

1) Vgl. Wasserhaushaltsgesetz (WHG) § 62

2) Verordnung über Anlagen zum Umgang mit wasser­gefährdenden Stoffen

Aktuelle Gesetzeslage

Der vom Bundesumweltministerium (BMU) am 23. Dezember 2009 vorgelegte Referentenentwurf „Verordnung über Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen (VAwS)“ wurde am 26. März 2010 vom Bundesrat beschlossen (BR-Drucksache 82/10 Beschluss). Die Verkündung der VAwS vom 31. März 2010 im Bundesgesetzblatt erfolgte am 9. April 2010. Nach § 5 der Verordnung ist sie am Tag nach der Veröffentlichung, also am 10. April 2010 in Kraft getreten. Die Verordnung schließt die Regelungslücke zwischen dem Inkrafttreten des neuen WHG am 1. März 2010 und der noch zu erlassenden Bundes-Anlagenverordnung (VUmwS). Neuesten Informationen aus dem Bundesumweltministerium zufolge wird der Referentenentwurf der VUmwS erst vor der Sommerpause vorliegen, ein Inkrafttreten noch im laufenden Jahr wird damit immer unwahrscheinlicher. Das Warten auf die Bundes-VUmwS geht also weiter.

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