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EU-Parlament stimmt Novellierung der F-Gase-Verordnung zu

Am 30. März 2023 hat das Europäische Parlament über die Novellierung der F-Gase-Verordnung abgestimmt. Der Entwurf des Umweltausschusses im Parlament (ENVI) wurde bis auf wenige Ausnahmen angenommen. 426 Abgeordnete stimmten dafür, 109 dagegen, 52 enthielten sich. Der Verband Deutscher Kälte-Klima-Fachbetriebe (VDKF), Bundesinnungsverband des Deutschen Kälteanlagenbauerhandwerks (BIV), Zentralverband Kälte Klima Wärmepumpen (ZVKKW) und die Bundesfachschule Kälte-Klima-Technik (BFS) unterstützen die Ziele der F-Gase-Verordnung, hatten sich jedoch im Vorfeld für eine moderatere Vorgehensweise eingesetzt. Das Bestreben der Kälteorganisationen war es, den Betreibern und Fachbetrieben mehr Zeit für den erforderlichen Wandel hin zu einer vorrangigen Nutzung natürlicher Kältemittel zu geben, überall dort, wo es technisch möglich und energetisch sinnvoll ist. Hierfür fand sich im Parlament jedoch keine Mehrheit. Auf die Branche kommt nun in kürzester Zeit ein weitgehender Ausstieg aus den F-Gasen zu. So stimmte das Parlament unter anderem für ein grundsätzliches Verbot von stationären Kälteanlagen mit F-Gasen ab 2025. Bis Ende 2029 ist die Verwendung von F-Gasen mit GWP < 2500 für Service und Wartung weiterhin auch an stationären Kälteanlagen erlaubt, ab 2030 gilt dann jedoch GWP < 150 als Grenze. Das ist ein (Teil-) Erfolg der nationalen Kälteorganisationen, da durch ihre Initiative ein entsprechender Änderungsantrag zu einer gesonderten Abstimmung im Parlament eingebracht und angenommen wurde.

www.vdkf.de

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